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In der Fraktion konnte sich SPD-Chefin Esken mit ihrer Position offenbar nicht durchsetzen.

© REUTERS

Umstrittener Staatstrojaner: SPD-Chefin Esken stellt sich gegen die eigene Fraktion

SPD und Union wollen den Einsatz von Staatstrojanern per Gesetz regeln. Doch SPD-Chefin Esken lehnt das Überwachungsinstrument ab. Sie ist nicht allein.

Es sind zwei umstrittene Gesetze, die SPD und Union am Donnerstag beschließen wollen: das „Gesetz zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ und das „Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei“. Der springende Punkt: Geregelt werden soll dabei auch der Einsatz von sogenannten Staatstrojanern.

Ein Staatstrojaner ist eine Software, die unbemerkt von einer Sicherheitsbehörde auf Smartphones oder Computer aufgespielt wird. Er wird für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung – kurz Quellen-TKÜ – benutzt. Dabei können die Sicherheitsbehörden die laufende Kommunikation einer Person direkt mitlesen, selbst wenn sie verschlüsselt ist.

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So können dann beispielsweise Chats bei Whatsapp und anderen Messenger-Diensten überwacht werden. Die Rede ist oft von einer „Lizenz zum Hacken“.

Sicherheitsbehörden argumentieren, dass sie das, was sie bereits im analogen Bereich können – also etwa ein Telefon abhören – auch im digitalen Bereich können sollten. Sie beklagen, dass sich die Kommunikation von Kriminellen und Extremisten immer stärker in verschlüsselte Dienste verlagert – und so schwerer überwacht werden kann.

Esken geht auf Distanz zur SPD-Fraktion

Die Opposition sieht den Einsatz von Staatstrojanern extrem kritisch. Auch SPD-Chefin Saskia Esken hatte sich in der Vergangenheit gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch Geheimdienste ausgesprochen und zudem abgelehnt, dass die Bundespolizei diese präventiv einsetzen darf. Im Netz hagelte es Kritik gegen sie, nachdem bekannt wurde, dass Union und SPD die beiden Gesetze beschließen wollen.

Am Mittwoch ging Esken nun auf Distanz zu ihrer eigenen Fraktion. „Ich halte die Entscheidung für den Einsatz von #Staatstrojanern auch weiterhin für falsch, insbesondere in den Händen von Geheimdiensten“, schrien sie auf Twitter. Diese Form der Überwachung sei ein fundamentaler Eingriff in die Freiheitsrechte und dazu ein Sicherheitsrisiko für die Wirtschaft. Die Anwendung von Schadstoffsoftware zur Überwachung verschlüsselter Kommunikation und die bewusste Aufrechterhaltung von Sicherheitslücken, um diese Software installieren zu können, schade der Idee demokratischer Netze und „unser aller Sicherheit“. Die SPD-Fraktion im Bundestag habe sich mehrheitlich für diesen Weg entschieden. Sie selbst halte die beschlossenen Mittel für falsch. Offenbar konnte sich Esken mit ihrer Position aber nicht durchsetzen.

Bleiben Sicherheitslücken bestehen?

Mit den beiden Gesetzen will die Groko allen Geheimdiensten und der Bundespolizei den Einsatz von Staatstrojanern zur Quellen-TKÜ erlauben. Der Jurist und Bürgerrechtler Bijan Moini sagt, er halte das für sehr problematisch. Er arbeitet für die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit Klagen immer wieder gegen Gesetze vorgeht, die aus ihrer Sicht verfassungswidrig sind.

„Wenn Geheimdienste Staatstrojaner einsetzen, dürfen sie das unter sehr viel geringeren Voraussetzungen als die Polizeibehörden“, sagt er. Ihr Einsatz unterläge dabei auch einer geringeren Kontrolle. Moini kritisiert außerdem, dass die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten des Staatstrojaners nicht gekoppelt sei an ein Risikomanagement.

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Was er meint: Wenn eine Behörde einen Staatstrojaner auf ein Smartphone oder PC aufspielen will, muss sie dafür eine Sicherheitslücke ausnutzen, die auch auf vielen anderen IT-Systemen besteht. „Es gibt keine Pflicht für die Sicherheitsbehörden, eine Sicherheitslücke zu melden, wenn sie diese entdeckt oder auf dem Schwarzmarkt eingekauft haben“, sagt Moini. Es werde auch nicht systematisch bewertet, wie gefährlich eine Sicherheitslücke für die Allgemeinheit sei. So blieben Sicherheitslücken unter Umständen bestehen, obwohl sie bekannt seien.

„Das wird auf jeden Fall vor Gericht landen“

Auch der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz kritisiert die Ausweitung des Staatstrojaners auf die Nachrichtendienste. Das sei verheerend und trage zur Verschlechterung der IT-Sicherheit bei. „Das wird auf jeden Fall vor Gericht landen“, sagt er dem Tagesspiegel. Notz glaubt, dass andere Instrumente viel eher zur Verbesserung der Sicherheit beitragen würden als der Staatstrojaner. Er verwiest auf den Fall des Breitscheidplatz-Attentäters Anis Amri. Dessen Kommunikation habe man überwacht und Hinweise auf dessen Gefährlichkeit gehabt. Aber man habe sich nicht richtig gekümmert. „Wir haben ein Problem bei der klaren Zuschreibung von Verantwortung im Sicherheitsbereich.“

Marco Buschmann, der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, zeigt sich ebenfalls alarmiert. Besonders stört ihn, dass der Staatstrojaner von der Bundespolizei auch im „präventiven Bereich“ eingesetzt werden kann – also wenn die Straftat noch nicht stattgefunden hat.

SPD-Innenpolitiker verteidigt die Regelung

Mit einem Brandbrief an alle SPD-Abgeordneten will der SPD-Nachwuchs auf den letzten Metern nun verhindern, dass der Bundestag dem Verfassungsschutz den Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten erlaubt. „Wir möchten euch erinnern, dass insbesondere die Arbeit der Verfassungsschutzämter in den letzten Jahren vor allem durch Skandale geprägt war. Diesen Behörden mehr Möglichkeiten einzuräumen, ist nicht klug“, heißt es in dem Brief der Spitze Jusos. Auch die geplante Ausweitung der Befugnisse der Bundespolizei sei grundlegend falsch. Angesichts derartiger Angriffe auf die Freiheits- und Bürgerrechte könne es für die Jusos schwierig werden, im Wahlkampf die Politik der SPD zu erklären und für diese zu werben, warnten die Unterzeichner.

Der innenpolitische Sprecher der SPD, Uli Grötsch, verteidigt dagegen die Quellen-TKÜ für die Nachrichtendienste. Ausdrückliche Zielsetzung sei die verbesserte Bekämpfung von Rechtsterrorismus. Die Demokratie brauche einen Verfassungsschutz, der als „Frühwarnsystem“ arbeiten könne. Dafür brauche dieser zeitgemäße Befugnisse. Bei jeder Überwachung bedürfe es einer expliziten Anordnung und damit Prüfung. Eine „Online-Durchsuchung“ für den Verfassungsschutz habe die SPD immer abgelehnt.

 Schleuserbanden im Fokus

Grötsch verweist auch darauf, dass bei der Quellen-TKÜ für die Bundespolizei diese Befugnis für sie auf Telefongespräche per Messenger begrenzt ist. Die Erlaubnis für das Mitlesen von schriftlichen Nachrichten per Messenger oder für das Abhören von verschickten Sprachnachrichten war am Veto der SPD gescheitert.

Außerdem wird im Gesetzentwurf genau festgelegt, in welchen Fällen die Bundespolizei auf verschlüsselte Gespräche zugreifen darf. Dabei geht es vor allem um Schleuserbanden, die planen, Menschen auf lebensgefährdende Art und Weise - etwa in stickigen Containern oder Kühllastern - über Grenzen zu schmuggeln. Kritiker aber haben die Sorge, dass das nur der erste Schritt ist und der Einsatz später noch ausgeweitet werden könnte.

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