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Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen)

© dpa/AP/EPA/Olivier Hoslet/Pool

Update

Umstrittene deutsch-russische Gaspipeline: Baerbock hält Nord Stream 2 für derzeit nicht genehmigungsfähig

Das Pipelineprojekt Nord Stream 2 entspreche nicht dem europäischen Energierecht, sagt Außenministerin Baerbock. Es könne so nicht in Betrieb gehen.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat bekräftigt, dass die umstrittene deutsch-russische Gaspipeline Nord Stream 2 gegenwärtig nicht in Betrieb genommen werden könne. Bei der Aufzeichnung eines ZDF-Interviews verwies die Grünen-Politikerin am Sonntag in Brüssel auf die Vereinbarung im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP, dass für Energieprojekte wie die Ostsee-Pipeline europäisches Energierecht gelte.

„Und das bedeutet, dass nach jetzigem Stand diese Pipeline so nicht genehmigt werden kann, weil sie eben die Vorgaben des europäischen Energierechts nicht erfüllt und die Sicherheitsfragen ohnehin noch im Raum stehen“, sagte Baerbock.

[Lesen Sie auch: Wer hat das außenpolitische Sagen? Warum Scholz und Baerbock mit Misstönen starten (T+)]

Der österreichische Außenminister Alexander Schallenberg widersprach Baerbock und forderte am Montag beim EU-Außenrat eine schnelle Inbetriebnahme der umstrittenen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Das Projekt sei „fertig gestellt, jetzt sollten wir es auch verwenden“, sagte Schallenberg, der nach seiner Zeit als Kanzler wieder Chefdiplomat ist.

Schallenberg betonte mit Blick auf die jüngsten Spannungen mit Moskau im Ukraine-Konflikt, er halte es für „verfehlt“, die Pipeline immer wieder in Frage zu stellen, wenn eine Diskussion mit Russland aufkomme. Wie Deutschland bezieht auch Österreich Erdgas aus Russland.

Die Grünen hatten im Wahlkampf das Projekt heftig kritisiert und auch einen Baustopp gefordert. Sie stehen ihm deutlich skeptischer gegenüber als etwa die SPD. Im Koalitionsvertrag mit SPD und FDP wurde die Pipeline nicht ausdrücklich erwähnt. Die Bundesnetzagentur hatte bereits eine Trennung der Bereiche Handel und Transport verlangt und daher das Genehmigungsverfahren für die Leitung ausgesetzt.

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Zuletzt hatte auch der neue Wirtschaftsstaatssekretär im Klimaministerium, Sven Giegold, die Umsetzung von EU-Recht vor einer möglichen Inbetriebnahme der Gas-Pipeline Nord Stream 2 verlangt. „Klar ist, dass auch für dieses Projekt das europäische Energierecht gilt, die Trennung von Handel und Transport ist klar vorgegeben“, hatte der Grünen-Politiker gesagt. (Reuters)

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