zum Hauptinhalt
Verdachtsfall ja oder nein?

© imago images/Steinach

Umstrittene AfD-Einstufung: Warum Presse kein Partner für den Verfassungsschutz sein kann

Die AfD ist nun doch noch kein Verdachtsfall. Der Kölner Gerichtsbeschluss lenkt die Aufmerksamkeit auf einen viel beschwiegenen Missstand. Ein Kommentar.

Einstufen? Oder nicht einstufen? Es ist scheinbar ein Bäumchen-wechsle-dich-Spiel, mit dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) der AfD habhaft werden will. Erst hieß es, die Bahn sei frei, die Gesamtpartei als so genannten Verdachtsfall zu behandeln, dann wieder nicht, dann doch, nun soll sie wieder versperrt sein.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat eine Zwischenentscheidung getroffen, einen „Hängebeschluss“, der es verbietet, sie vorerst entsprechend ins Visier zu nehmen (Az.: 13 L 105/21). Das Bundesamt kann Beschwerde erheben – aber sollte es?

Man muss nicht das Geringste für die AfD, ihre Mitglieder, Mandatsträger, ihre Wählerinnen oder politischen Ziele übrighaben, um den Umgang des BfV mit der leider stärksten deutschen Oppositionspartei befremdlich zu finden. Die öffentliche Einstufung schadet ihr und das soll sie auch. Weil es darum derzeit noch ein laufendes Gerichtsverfahren gibt, hatte das Bundesamt zugesagt, sich dazu öffentlich nicht zu äußern.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier fürApple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Stattdessen kam es so: Am Mittwochmorgen, als das BfV den Landesämtern über sein Vorgehen intern Bescheid geben wollte, berichteten gut informierte Medien nahezu zeitgleich über den bereits vor Tagen vollzogenen „Verdachtsfall“-Schritt, während das BfV aus angeblichem Respekt vor dem Gericht offiziell dazu schwieg. Das wirkte, wie soll man sagen, geplant? Abgestimmt? Orchestriert?

„Durchstechen“ gehört für Behörden zur Öffentlichkeitsarbeit

Genau dies ist es jetzt, was das Kölner Verwaltungsgericht dem Amt zum Vorwurf macht. Es kauft ihm sein amtlich versichertes Stillschweigen nicht ab. Es hält ihm vor, die rechtsstaatliche Fairness nur nach außen zu verkaufen und hintenrum die Informationen „durchzustechen“, auf die eine politische Öffentlichkeit wartet. Es misstraut ihm. Das ist ärgerlich, denn sollte es am Ende nicht besser die AfD sein, der allseits misstraut wird?

Unabhängig von dieser misslichen Lage sollte der Richterbeschluss Anlass geben, grundsätzlich zu fragen, was dort vor sich ging. „Durchstechen“ beschreibt nicht selten eine Praxis, die deutsche Behörden zum Arsenal ihrer Öffentlichkeitsarbeit zählen. Wie kürzlich bekannt wurde, hat beispielsweise Innenminister Horst Seehofer (CSU) die Pläne für die Hisbollah-Razzien im vergangenen Jahr an Medien „durchgestochen“, um den Einsatz zu seinem politischen Vorteil angemessen inszenieren zu lassen.

Er hält das für legitime Öffentlichkeitsarbeit. Nun ist ausgerechnet er es, der über das BfV-Vorgehen die Aufsicht führt. Welches Maß an Skepsis gegenüber einem „Durchstechen“ soll hier von ihm zu erwarten sein?

Die Regierung legt Wert auf Intransparenz

Hier wird ein Missstand vor Augen geführt, von dem die Öffentlichkeit recht wenig weiß, weil namentlich viele Medien selbige vor ihm zu verschließen pflegen. Was wie investigative journalistische Recherche wirkt, ist nicht selten eine von vielfältigem Tauschhandel begleitete vertrauliche Kooperation zwischen Amtsträgern und ihren medialen Beobachtern. Mag sein, dass er auch hier zugrunde lag; man weiß es nicht, Anfragen dazu lässt das BfV wie stets weitgehend unbeantwortet. Die Regierung legt größten Wert darauf, dass solche Praktiken möglichst intransparent bleiben. Nun wird sehr gut sichtbar, warum.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false