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Marco Buschmann (FDP), Bundesjustizminister

© ARD/Anne Will

TV-Talk „Anne Will“ zu Corona: Justizminister Buschmann für altersbezogene Impfpflicht ab 50

Anne Wills Gäste diskutieren die Strategie gegen Omikron. Justizminister Buschmann positioniert sich zur Impfpflicht. Ein Chefarzt regt sich auf.

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat beim TV-Talk von Anne Will am Sonntagabend angedeutet, dass er derzeit für eine altersbezogene Impfpflicht ab 50 Jahren stimmen würde. Für diese gäbe es nach derzeitiger Faktenlage stärkere Argumente als für eine allgemeine Impfpflicht. Gleichzeitig verteidigte er das derzeitige Verfahren der Bundesregierung in der Debatte.

In der Sendung kamen neben Buschmann Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Alena Buyx, Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler und Helene Bubrowski, Korrespondentin der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zusammen. Thema: „Omikron-Welle da, Impfpflicht nicht – mit welchem Plan geht Deutschland ins dritte Corona-Jahr?“ zu diskutieren.

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„In der Pandemie ist die FDP für die Regierung eine Herausforderung“, sagte die FAZ-Journalistin Bubrowski. Wäre sie nicht Teil der Koalition, hätte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) schon längst einen eigenen Gesetzesentwurf für die allgemeine Impfpflicht vorgelegt, mutmaßte die Korrespondentin.

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Buschmann verteidigte das Verfahren der Regierung. Verstehen kann der Mediziner Janssens das nicht. Ohne Wenn und Aber habe die Bundesregierung die Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens durchgesetzt. „Was glauben sie, wie die sich fühlen? Was glauben sie eigentlich?“, fragte der aufgebrachte Chefarzt den Justizminister. Die Mitarbeitenden des Gesundheitswesens - „und zwar die Geimpften“ - seien „sehr verschnupft“. Sie würden nämlich von morgens bis abends an den Betten der Intensivstationen meistens Ungeimpfte pflegen.

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Bubrowski, die Juristin ist, hat bei der allgemeinen Impfpflicht rechtliche Bedenken. Man dürfe in der Debatte verfassungsrechtliche Fragen nicht aus dem Blick verlieren. Eine Kausalität zwischen Impfung und dem Kollaps des Gesundheitssystem, die eine Impfpflicht rechtfertigten würde, müsse „schon sehr gut belegt sein“, so die Journalistin.

„Wir haben einen Grundrechtseingriff“

Buschmann griff den Punkt auf. „Wir haben einen Grundrechtseingriff“, dafür gebe es ein diagnostisches Schema bei den Juristen. In Bezug auf die Verhältnismäßigkeit müsse ein legitimes Ziel benannt werden, was in diesem Fall der Schutz des öffentlichen Gesundheitssystems sei. „Wenn eine Überlastung droht, dann dürfen wir natürlich Maßnahmen ergreifen“, sagte der Justizminister. Dann komme aber die Frage nach der Erforderlichkeit, danach, ob es mildere Mittel gebe. „Und da gibt es eben nicht nur Impfpflicht ja oder nein, sondern es gibt ja mehrere Ausformungen der Impfpflicht“, etwa eine gestufte Impfpflicht, so Buschmann.

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Auch das Papier des Expertenrates weise sehr starke Argumente für eine solche gestufte Impfpflicht auf. Denn es seien Menschen, die älter als 50 Jahre und nicht geimpft sind, die ein hohes Risiko für das Gesundheitssystem darstellten, so der Justizminister.

Man könne demnach nicht einfach „mit einem Schlagwort Impfpflicht arbeiten“, sondern müsse über konkrete Modelle sprechen und darüber, wie sie umzusetzen seien. „Und genau das wollen wir mit unserem Verfahren“, sagte er über den Weg der Bundesregierung, die Debatte im Bundestag führen zu wollen.

Will fragte sofort nach: „Darf ich daraus schließen, dass sie als der Abgeordnete Buschmann eine Impfpflicht ab 50 richtig finden?“. Dafür gebe es nach derzeitiger Faktenlage stärkere Argumente, antwortete Buschmann. 

Anders als Buschmann positionierte sich Wüst klar für eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren. Auch dafür gebe es gute Argumente. Und ganz egal welche Form der Impfpflicht es am Ende werden soll, sie müsse zügig kommen, so der CDU-Politiker.

David Rech

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