zum Hauptinhalt
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Debatte zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag.

© Michael Kappeler/dpa

Trotz weiterem Proteststurm: Ampel winkt Corona-Lockerungen durch – Länder rechnen mit Regierung ab

Das Band zwischen Bund und Ländern in der Corona-Politik ist zerschnitten. Was nun an Lockerungen kommt und warum die Fragezeichen so groß sind. Eine Analyse.

Karl Lauterbach gibt sein Bestes, aber seine Mahnungen und seine praktische Politik passen irgendwie nicht mehr recht zusammen. „Wir haben viel geschafft, aber wir sind noch nicht an dem Punkt, wo ein Freedom Day kommen könnte“, sagt der Gesundheitsminister am Rednerpult des Deutschen Bundestags.

Der Freedom Day sei nur zu erreichen, wenn es eine Impfpflicht gebe. Und dann referiert er die Corona-Zahlen dieses 18. März, nach zwei Jahren Pandemie. Fast 300 000 neue Fälle, „und wenn wir uns die Todeszahlen heute anschauen: Über 200 Menschen sind gestorben, das kann uns nicht zufriedenstellen.“

Dazu komme die deutsche Sonderrolle, dass zu viele über 60-Jährige ungeimpft seien. Der frühere Lauterbach wäre jetzt nahe am Ruf nach einem Lockdown gewesen, der Minister Lauterbach hat an diesem Tag im Bundestag die undankbare Aufgabe ein Gesetz zu verteidigen, dass in der Koalition nur die FDP gut findet, mehrere Grünen-Abgeordnete kritisieren den eigenen Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes (IFSG), mit dem ab Sonntag die meisten Maßnahmen fallen, auch die Maske in Geschäften, Supermärkten oder Veranstaltungen in Innenräumen.

Für die FDP ist der 20. März, der Frühlingsanfang, zumindest schon mal ein kleiner Freedom Day. Lauterbach hatte mal einen „super Sommer“ versprochen, aber jetzt ist da der Krieg, und zum anderen wagt die Ampel einen Ausstieg aus den Pandemiemaßnahmen, der ein verheerendes Echo bisher auslöst.

Lauterbach: Kein Kompromiss zwishen "Team Vorsicht" und "Team Freiheit"

Er betont, es handele sich um einen schweren Kompromiss. „Das ist aber nicht der Kompromiss zwischen Team Freiheit und Team Vorsicht“, so Lauterbach. Man müsse die rechtliche Lage beachten. „Wir können nicht weiter das gesamte Land unter Schutz stellen, um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen und denjenigen, die nicht bereit sind die Maßnahmen mitzutragen, um diese zu schützen, die Balance wird geändert.“

Die stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) betont dagegen, es wäre besser gewesen, die Maskenpflicht flächendeckend beizubehalten. Ihre Fraktion stimme dem Gesetz dennoch zu, weil andernfalls alle geltenden Regeln auslaufen würden: „Kein Gesetz wäre schlechter gewesen als dieses Gesetz“ – das ist schon ein bemerkenswertes niedrig gehängtes Urteil über ein eigenes Gesetz. Dennoch wird das neue Gesetz am Ende mit der Mehrheit von SPD, Grünen und FDP beschlossen.

Knapp neun Stunden nachts Zeit für Gegenäußerungen zum IFSG-Entwurf

Der Ärger bei den Länder-Regierungschefs hatte sich auch daran entzündet, dass sie nicht eingebunden waren, so wurde das Gesetz vor der jüngsten Bund-Länder-Runde eingebracht – der Entwurf wurde um 01:18 Uhr verschickt, und allen bis zum nächsten Morgen Zeit bis 10 Uhr für Gegenäußerungen gegeben, schon dieser Ablauf verstärkt die Wut in den Ländern. Und nach dem Bundestag konnten sie es auch im Bundesrat nicht aufhalten.

Eigentlich hätten sie am Freitag den Vermittlungsausschuss anrufen müssen, aber dann hätte es mit dem Auslaufen des bisherigen IFSG ab Sonntag gar keine Maßnahmen mehr geben. So waren sie durch die Ampel in eine „Friss-oder-Stirb“-Situation geraten, gerade die Unions-Seite wird sich das merken, schon ist von einem „Rückspiel“ die Rede. Dabei braucht Scholz die Länder gerade jetzt, bei der nächsten Herausforderung, dem Umgang mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine.

[Der Nachrichtenüberblick aus der Hauptstadt: Schon rund 57.000 Leserinnen und Leser informieren sich zweimal täglich mit unseren kompakten überregionalen Newslettern. Melden Sie sich jetzt kostenlos hier an.]

Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, stimmt über das neue Infektionsschutzgesetz ab.
Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, stimmt über das neue Infektionsschutzgesetz ab.

© Michael Kappeler/dpa

Ab Sonntag fallen die meisten Regeln - aber die Länder machen von Übergangsklausel Gebrauch

Das ist nun geplant: Ab Sonntag entfallen Zugangsbeschränkungen mit 2G- oder 3G-Regelungen, auch Maskenpflichten in Supermärkten oder anderen Innenräumen. Die Maske soll nur noch in Kliniken, Pflegeheimen und im Personennahverkehr Pflicht bleiben. Viele Länder haben sich aber entschlossen, wegen der Rekordinzidenz von 1700 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern in sieben Tagen – bei allerdings vielen milden Verläufen - eine Übergangsfrist zu nutzen, wodurch sie bestehende Maßnahmen zumindest bis zum 2. April beibehalten können. Das heißt: Bis dahin laufen weitgehend die bisherigen Regeln weiter.

Danach muss jedes Landesparlament entscheiden, ob für Regionen mit besonders hohen Inzidenzen schärfere Hot-Spot-Regelungen angewandt werden sollen – dort sind dann eine erweiterte Maskenpflicht auch für Supermärkte, Abstands- und Hygieneregeln sowie 2G- oder 3G-Nachweise möglich. Voraussetzung ist die Ausbreitung einer neuen, gefährlichen Virusvariante in einer „Gebietskörperschaft“ oder die drohende Überlastung des Gesundheitswesens. Die Auflagen, die nach der neuen Rechtsgrundlage beschlossen werden, können bis längstens 23. September in Kraft bleiben.

Hat Probleme, das neue Corona-Gesetz zu verteidigen: Kanzler Olaf Scholz (SPD).
Hat Probleme, das neue Corona-Gesetz zu verteidigen: Kanzler Olaf Scholz (SPD).

© IMAGO/Metodi Popow

Wann ist ein Hot Spot ein Hot Spot?

Doch die Hot-Spot-Regelung ist so unbestimmt gehalten, dass sie Klagen Tür und Tor öffnet. Es ist nicht definiert, ab welcher Inzidenz oder welchen Bettenbelegungszahlen eine Region ein Hot Spot sein könnte.  Auch ist ungeklärt, was konkret eine Gebietskörperschaft ist. Städte, Gemeinden, Landkreise, ganze Bundesländer? Und jeder Hot Spot muss künftig durch den Beschluss eines Landesparlaments festgelegt werden, das kann nicht mehr vor Ort entschieden werden.

Lauterbach, Kanzler Olaf Scholz und der Kopf hinter diesem Lockerungsweg, Justizminister Marco Buschmann (FDP), haben deshalb den geballten Frust der Ministerpräsidenten abbekommen. So eine Bund-Länder-Schalte wie am Donnerstag hat es in zwei Jahren Pandemie nicht gegeben, es fielen harte Worte, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) warf Lauterbach vor, seine komplette Glaubwürdigkeit zu verlieren.

Doch Scholz ließ die Kritik einfach abtropfen: „Ich danke für die Diskussion“, sagte er intern. Es gab anschließend von allen 16 Regierungschefs, auch der SPD-Seite, Protokollerklärungen, dass sie mit dem neuen Basisschutz-Plan nicht einverstanden ist. Ein Novum in der Pandemiepolitik.

[Wenn Sie die wichtigsten News aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere runderneuerte App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräteherunterladen können.]

Der aus Israel zugeschaltete NRW-Regierungschef Hendrik Wüst, Kanzler Olaf Scholz und Berlins Regierungschefin Franziska Giffey nach der konfliktreichen Bund-Länder-Schalte zu den neuen Corona-Maßnahmen.
Der aus Israel zugeschaltete NRW-Regierungschef Hendrik Wüst, Kanzler Olaf Scholz und Berlins Regierungschefin Franziska Giffey nach der konfliktreichen Bund-Länder-Schalte zu den neuen Corona-Maßnahmen.

© Michael Sohn/AFP

Wüst: NRW ist "evident kein Stadtstaat"

Von Bundesjustizminister Marco Buschmann sei nun betont worden, man könne auch ein ganzes Land zum Hotspot erklären, erläuterte Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) nach der Bund-Länder-Schalte, wo auch auf der Pressekonferenzen aus dem Ärger und den Differenzen gar kein Hehl mehr gemacht wurde. Nur sei das wohl eher auf Stadtstaaten gemünzt, so Wüst.

Nordrhein-Westfalen sei „evident kein Stadtstaat“. Und zudem müsse man den Nachweis führen, dass das Gesundheitssystem konkret überlastet ist. „Das Kind muss schon nahezu in den Brunnen gefallen sein, es muss schon fallen, und dann muss man das noch begründen“, kritisiert Wüst. Es gebe schlicht eine mangelnde Praktikabilität.

Scherbengericht im Bundesrat

Entsprechend geharnischt fallen nach der Bundestagsentscheidung die Bewertungen in der Sondersitzung des Bundesrats aus - wo das Gesetz aus den gebannten Gründen nicht mehr gestoppt werden kann.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bescheinigt Bundeskanzler Scholz indirekt einen Wortbruch bei der Corona-Politik. Der Kanzler habe ausdrücklich zugesichert, eine Zusammenarbeit mit den Ländern beim neu gefassten Infektionsschutzgesetz sei selbstverständlich. Das Gesetz sei dann aber „ohne unser Fachwissen“ geändert worden. Dann hätten Vertreter der Regierung in Medien gesagt, die Länder könnten sich nun nicht mehr hinter dem Bund verstecken.

„Das ist, als wenn ich noch ein Ohrfeige dazu kriege. Ich will mich hinter niemandem verstecken, ich will Pandemieabwehr betreiben“, so Ramelow. Den Ländern würden die Möglichkeiten dazu weitgehend genommen. „Impfen, Testen, Abstandhalten, Maskentragen - das sind die Basics, mit denen wir arbeiten müssen.“ Noch härter fällt das Urteil von Hessens Regierungschef Volker Bouffier aus: „Das Verfahren ist unsäglich und schlichtweg unwürdig.“ Und er komme da logisch nicht mehr mit. Karl Lauterbach (SPD) fürchte öffentlich Schlimmstes und lege gleichzeitig so ein Lockerungsgesetz vor.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false