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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, will an strengen Hartz-IV-Sanktionen festhalten.

© Jörg Carstensen/dpa

Trotz Urteil des Verfassungsgerichts: Hartz-IV-Kürzungen über 30 Prozent sollen weiter möglich sein

Arbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit arbeiten an einer Umsetzung des Karlsruher Urteils. Der bisherige Entwurf verfehlt aber offenbar sein Ziel.

Auch nach dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollen der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Drei Wochen nach dem Urteilsspruch seien die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesarbeitsministerium derzeit dabei, eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern stark eingeschränkt. Demnach dürfen bei Pflichtverletzungen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden - bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Laut der „Süddeutschen Zeitung“ sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent ausmachen könnten - weil verschiedene Sanktionen einfach zusammengezählt würden. So könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit einem Zehn-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt werden.

Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das vom Verfassungsgericht begrenzte Sanktionssystem durch die Hintertür wieder eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé.

Die neue Weisung soll die Anwendung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Nach Auskunft des SPD-geführten Arbeitsministeriums ist der von der „SZ“ zitierte Entwurf noch nicht endgültig. Er durchlaufe das sogenannte „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen könnten. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe. (AFP)

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