zum Hauptinhalt
Polizeibeamte stehen an einer Absperrung an der Kreisstraße 22, rund einen Kilometer von dem Tatort entfernt, an dem zwei Polizeibeamte durch Schüsse getötet wurden.

© dpa

Tötung von Polizeibeamten: Ermittler lassen Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen im Fall Kusel fallen

Im Fall der nahe Kusel erschossenen Polizisten besteht gegen einen der beiden Verdächtigen kein Mordverdacht mehr. Das teilt die Staatsanwaltschaft mit.

Rund vier Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Mordvorwurf gegen einen der beiden Verdächtigen fallengelassen.

Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen Florian V. bleibe aber wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Strafvereitelung bestehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 38-jährige Haupttäter Andreas S. allein schoss.

Florian V.s Verteidiger Christian Kessler reagierte laut Bild-Zeitung auf die Wendung im Fall mit den Worten: „Wie von Beginn an gesagt: Der Vorwurf des Mordes ist nicht haltbar. Das hat mein Mandant immer gesagt.“

Kessler sieht die Untersuchungshaft als rechtswidrig und sagte: „Es besteht keine Fluchtgefahr.“

Hintergrund der Ermittlungen ist folgender: Zwei Polizisten wurden offenbar bei einer Polizeikontrolle in Kusel in der Nacht vom 30. Januar auf den 31. Januar erschossen. Die erschossenen Beamten waren eine Polizeianwärterin und ihr Kollege, ein Polizeikommissar.

Mutmaßliche Verschleierung von Wilderei wohl als Motiv

Die 24-jährige Polizistin soll mit einem Schuss einer Schrotflinte getötet worden sein, ihr 29 Jahre alter Kollege hingegen mit vier Schüssen aus einem Jagdgewehr.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Zu Beginn der Ermittlungen verdächtigte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwei Männer – Andreas S. und Florian V. –, die beiden Polizisten gemeinschaftlich ermordet zu haben. Nun gehen die Ermittler davon aus, dass nur S. geschossen hat. Er ist damit alleiniger Mordverdächtiger in diesem Fall.

Das wahrscheinlichste Tatmotiv soll den Ermittlungen zufolge sein, eine vorangegangene Wilderei bei der Polizeikontrolle zu verdecken. Wilderei bezeichnet das unberechtigte Jagen von Wildtieren. In der Tatnacht sollen die beiden Verdächtigen mit einem Kastenwagen unterwegs gewesen sein.

Gegen den 38-jährigen S. gibt es bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken bereits seit 2004 insgesamt 24 strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Ein Verfahren wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung, Vortäuschens einer Straftat und versuchten Betrugs ist noch anhängig.

Der Tod der beiden Polizeibeamten hatte bundesweit für Entsetzen und Anteilnahme gesorgt. (Tsp, dpa, AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false