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Politik: Todesstrafe in Deutschland: Chronik des angekündigten Todes

Die Todesstrafe ist alt, sehr alt. Nicht ganz so alt ist die Debatte über ihr Für und Wider.

Die Todesstrafe ist alt, sehr alt. Nicht ganz so alt ist die Debatte über ihr Für und Wider. Wenn der Staat seine Bürger "im Namen des Volkes" oder in wessen Namen auch immer tötet, dann übt er die größte, folgenreichste Gewalt aus, über die ein Gemeinwesen verfügt. Aber muss ein Staat auf diese Art und Weise schlimme Verbrechen ahnden? Steht ihm dieses Recht, über Leben und Tod zu urteilen, überhaupt zu? Ist eine Hinrichtung im Sinne der Abschreckung nicht sinnlos? Diese Fragen von Verbrechen und Strafe beschäftigen Richard Evans seit bald 40 Jahren, nicht nur als Historiker, sondern auch persönlich. Als der Professor für Neue Geschichte an der Universität Cambridge noch ein Schüler war, reagierte er empört darauf, dass einer Kampagne zur Abschaffung der Todesstrafe in Großbritannien so viel Widerstand entgegengebracht wurde.

An seiner Haltung hat sich seitdem nichts geändert. Evans ist ein erklärter Gegner der Hinrichtung. Sein soeben erschienenes Buch über die lange Geschichte der Todesstrafe hat er denn auch der "Erinnerung an alle Menschen gewidmet, die im Lauf der Jahrhunderte in Deutschland und anderswo zu Unrecht hingerichtet wurden". Dennoch ist "Rituale der Vergeltung" keinesfalls eine plakative oder gar einseitige Streitschrift. Simple Sympathiebekundungen für die Hingerichteten gibt es nicht. Das Urteil über Sinn und Unsinn einer Hinrichtung überlässt Evans allein dem Leser. Der 53-Jährige beschreibt "nur" jeden denkbaren Aspekt, den die Todesstrafe über einen Zeitraum von mehr als 500 Jahren in der deutschen Gesellschaft spielte. Herausgekommen ist ein in jeder Beziehung monumentales, aufschlussreiches Werk.

Über Jahrhunderte hinweg wurde im Deutschen Reich gevierteilt, geköpft, gehenkt und gerädert. Hinrichtungen gehörten bis weit in das 18. Jahrhundert zum Alltag. Bestraft wurden auf diese Art Vergehen wie Mord, Brandstiftung, Gotteslästerung, Notzucht, Abtreibung, Raubüberfall und Zauberei. Ausführlich, aber ohne jeden Voyeurismus beschreibt Evans die verschiedenen Praktiken, einen Delinquenten vom Leben zum Tode zu befördern. Ihm geht es dabei vor allem darum, die Einstellung der Bevölkerung in all ihren Facetten deutlich werden zu lassen. Denn eine Hinrichtung war weit mehr als ein "einfacher" Gang auf das Schafott - sie war lange Zeit ein öffentliches Spektakel. Die skurile Mischung aus Volksfest, Aberglaube und Nervenkitzel zog oft unzählige Menschen an.

Genau das wurde aber auf die Dauer für die Staatsmacht zum Problem. Solche Menschenmengen waren nicht nur schwer zu kontrollieren, sondern die sich zu regelrechten Schauspielen wandelnden Hinrichtungen erfüllten aus Sicht der Behörden nicht mehr ihren Zweck: Abschreckung, Vergeltung und Abscheu über den Täter. In Berlin endete 1800 eine Hinrichtung mit Krawallen einer aufgebrachten Menge. Viele der betrunkenen Anwesenden fühlten sich von den Knechten des Scharfrichters betrogen. Die verlangten angeblich viel zu viel Geld für den mit dem Blut des Toten getränkten Sand, dem heilende Wirkung zugeschrieben wurde. Nur der Einsatz des Militärs konnte den Henker und seine Helfer vor der gewaltbereiten Menge schützen.

Für die preußische Beamtenschaft war dieser Vorfall eine Art Fanal. Sie ging daran, die Durchführung von Hinrichtungen zu reformieren. Fortan sollte nur noch ein kleiner Teil der Bevölkerung an dem Ereignis teilnehmen, das Fallbeil senkte sich künftig hinter den hohen Gefängnismauern: "Alles nur Erdenkliche", schreibt Evans, "hatte zu geschehen, um zu gewährleisten, dass die staatliche Abschreckungs- und Vergeltungsbotschaft beim Publikum ankam".

Zu diesem Zeitpunkt war die Diskussion über die Notwendigkeit der Todesstrafe bereits in vollem Gange. Im Zeichen der Aufklärung gab es immer mehr Stimmen, die der schärfsten Form staatlicher Gewalt eine Absage erteilten. Die Argumente von damals sind die von heute: Die Todesstrafe schreckt nicht ab, die Gesellschaft muss auch den schlimmsten Tätern die Chance geben, sich zu rehabilitieren. Ganz zu schweigen davon, dass Justizirrtümer unumkehrbar sind.

Dennoch vergingen noch Jahrzehnte bis zumindest in der Bundesrepublik offiziell die Todesstrafe abgeschafft wurde. Der ersten Demokratie, der Weimarer Republik, war dies nicht gelungen, trotz zahlreicher Versuche. Dass es solche Ansätze während des Dritten Reiches nicht gab, ja dass die Zahl der Hinrichtungen erheblich zunahm, bedarf keiner weiteren Erklärung. Überhaupt kann Evans klar aufzeigen, dass das Auf und Ab der Todesstrafe einher ging mit dem Wechsel von autoritären zu liberalen Herrschern und Regierungen.

So kann es nicht verwundern, dass in der DDR sogar noch bis 1981 von der Todesstrafe etwa für politische Delikte wie Spionage, Mord und NS-Kriegsverbrechen Gebrauch gemacht wurde, wenn auch nach der Entstalinisierung 1956 immer seltener. Die Bundesrepublik hatte sich - freilich erst nach langem politischen Hin und Her - bereits 1949 mit dem Grundgesetz-Artikel 102 von Hinrichtungen als Strafe verabschiedet.

Gab es im Umgang mit Galgen, Genickschuss und Guillotine im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen deutschen Sonderweg? Ja, glaubt Evans - in einem positiven Sinne. So sei im internationalen Vergleich die Zahl der Menschen, die in Preußen und anderen deutschen Staaten ab Mitte des 18. Jahrhunderts hingerichtet wurden, verhältnismäßig gering gewesen. Und es gäbe keine Belege dafür, "dass die Deutschen im 18. und 19. Jahrhundert mehr zu Grausamkeit, Brutalität und dem Zufügen von Leiden, Schmerz und Tod geneigt hätten als andere europäische Nationen". Vielmehr sei Deutschland ein gutes Beispiel für ein Land, in dem bittere Erfahrungen zu einer Abscheu vor öffentlicher und privater Gewalt geführt habe. "Zumindest in dieser Hinsicht könnten andere Länder von Deutschland lernen." Vielleicht sogar die USA.

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