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Migranten auf einem Rettungsboot im Hafen von Malaga.

© Jesus Merida/SOPA Images via ZUMA Wire/dpa

Tod im Mittelmeer: Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Unterzeichner

Deutschland darf sich nicht mit Regierungen gemein machen, die Rettung aus Seenot verhindern. Stattdessen braucht die EU Schutz und soziale Rechte nach gleichen Standards. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Täglich ertrinken Menschen im Mittelmeer. Deutschland darf sich deshalb nicht gemein machen mit europäischen Regierungen, die aus populistischen Gründen die Rettung aus Seenot verhindern. An die Adresse von Bundesinnenminister Horst Seehofer, Chef der Christlich-Sozialen Union: „Eine solche Politik widerspricht allen christlichen Grundsätzen.“ Das sagt die Diakonie, und tut recht daran, der Bundesregierung ins Gewissen zu reden.

Ja, Deutschland kann nicht alle Menschen aufnehmen, die sich hierzulande ein besseres Leben erhoffen. Aber dann ist neben einem humanitären Asylrecht ein modernes Einwanderungsrecht umso nötiger, und zwar rasch. Die sogenannte Binnenmigration von Geflüchteten innerhalb der EU zu verringern, gelingt übrigens am ehesten, wenn die EU-Staaten darüber einig sind, Schutz und soziale Rechte nach gleichen Standards und Kriterien zu gewähren. Dazu ist aber mehr europäische Zusammenarbeit nötig, nicht weniger.

Nationale Politik hat Grenzen. Genauso wie bei der wirksamen Bekämpfung von Fluchtursachen. Die wird Milliarden Euro auf mittlere Sicht erfordern. Eine Gemeinschaftsanstrengung. Zumal bei allem, was geplant ist, an die Zukunft gedacht werden muss. Und die ist nicht zuletzt das Wohl der Kinder.

Privatsphäre, Zugang zu Kitas und Schulen, psychosoziale Unterstützung wegen der erlebten Gewalt – Kinder und ihre Familien sollten so kurz wie möglich in den Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Wie auch immer die demnächst heißen. Maßstab ist die UN-Kinderrechtskonvention. Ihre Umsetzung gilt für alle, die sie unterzeichnet haben. Wie die christlich-demokratisch geführte Bundesregierung.

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