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Die Standarte des Bundespräsidenten im Schloss Bellevue in Berlin vor dessen Amtszimmer

© dpa/Wolfgang Kumm

Teure Ex-Bundespräsidenten: Wulff, Köhler und Gauck bestimmen selbst, was sie kosten

Der Ehrensold ist fix, doch bei der Ausstattung der Ex-Bundespräsidenten gibt es Spielraum. Was man sich leistet, zeigt nur eines der früheren Staatsoberhäupter.

Gut sechs Jahre ist es her, da bekamen die hohen Herren a.D. ungewöhnliche Post aus ihrer alten Dienststelle. Der Bundesrechnungshof wollte prüfen, wie die ihnen im Haushalt zugewiesenen Gelder verwendet werden, meldete das Präsidialamt; es drohten auch Besuche. Damals lebten Roman Herzog, Walter Scheel und Richard von Weizsäcker noch, Joachim Gauck war recht neu im Amt, die Erinnerung an den überraschenden Rücktritt Horst Köhlers noch frisch und jener, der die Bundesfinanzprüfer zur Kontrolle veranlasst hatte, war gerade in den Ruhestand getreten: Christian Wulff, CDU-Politiker und früherer niedersächsischer Ministerpräsident.

Jetzt liegt das Ergebnis vor, eine strenge Abrechnung auf 44 Seiten. Kaum hatte der Rechnungshof seinen Bericht an den Haushaltsausschuss im Bundestag geschickt, machte er Schlagzeilen. Von „privaten Luxusreisen auf Steuerzahler- Kosten“ war die Rede und von „Büros so groß wie ein Mehrfamilienhaus“. Millionenbeträge kursierten, nicht immer war klar, welchen Posten sie zuzurechnen sind. Der Rechnungshof schwieg und korrigierte nichts; zu Berichten, die erst noch im Parlament beraten werden, darf er sich nicht äußern. Nun will der Haushaltsausschuss diskutieren, ob ein paar Maßgaben oder neue Gesetze fällig sind.

Horst Köhler kostet am meisten - verzichtet aber auf den "Ehrensold"

Das Bundespräsidialamt hat jetzt erstmals genaue Zahlen veröffentlicht, was die drei noch lebenden Versorgungsempfänger Köhler, Gauck und Wulff kosten: Zuletzt, im Jahr 2017, waren es exakt 1.541.643,45 Euro. Rund 407.000 Euro gingen für die „Ehrensold“ genannten Ruhebezüge drauf. Zieht man das ab, ergab sich für das Haushaltsjahr ein klares Ausstattungs-Ranking: Horst Köhler auf Platz eins mit 463.000 Euro, dann Joachim Gauck mit 400.000, abgeschlagen Wulff mit 271.000 für Personal, Reisen, Büro und Fuhrpark. Nicht eingerechnet die Kosten für den Personenschutz, die trägt das Bundeskriminalamt.

Ist die Kritik berechtigt? Sind die Herren zu teuer? Am Endfünfziger Wulff hatte sich die Debatte entzündet, was Präsidenten zusteht, wenn ihre Amtszeit endet. Er war mit rund anderthalb Jahren das deutsche Kurzzeit-Staatsoberhaupt. Zurückgetreten war er, weil die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Korruptionsverdachts ermitteln und seine Immunität aufheben lassen wollte; das anschließende Strafverfahren endete mit Freispruch. Wulffs kurzer Auftritt an der Spitze des Protokolls sichert ihm den auskömmlichen Ehrensold samt genannten Ausstattungsposten. Insgesamt Millionenbeträge. Lebenslang. Viele empfanden dies damals als ungerecht, er selbst wird es möglicherweise als Entschädigung dafür sehen, zu Unrecht aus dem Amt vertrieben worden zu sein.

Gauck sagt ab, ohne Begründung

Wulff ist der Einzige, der sein Büro nach der nun bekannt gewordenen Rechnungshofkritik besuchen lässt. Bei Köhler kommt die Absage mit Hinweis auf die „aktuelle Terminlage“, bei Gauck heißt es, man könne einen Besuch „leider nicht zusagen“. Wulff scheint seiner während seiner Affäre gepflegten Devise treu geblieben zu sein, wonach es bei ihm nichts zu verbergen gebe. Auch damals sprach er oft von „Transparenz“. Ein gewisses Sensorium zeigt sich darin, dass er seine private Webseite nach den jüngsten kritischen Veröffentlichungen um die Rubrik „Was macht eigentlich ein Bundespräsident?“ ergänzen ließ.

Ja, was macht er eigentlich? Gauck, Jahrgang 1940, lässt es ruhig angehen, Horst Köhler, nur drei Jahre jünger, ist für sein Afrika-Engagement bekannt. Wulffs Terminliste ist auffällig dicht, er pendelt häufiger zwischen seinem Haus in Großburgwedel und dem Berliner Büro, in Hamburg liegt seine Anwaltskanzlei. Ansonsten: Reden, Vorträge, Schirmherrschaften. Ansprechbar ist er auch für die Regierung, wenn diese einen hohen Repräsentanten für einen Auslandseinsatz sucht und kein Amtsträger kann oder will, etwa zur Trauerfeier für Thailands König Bhumibol 2017.

Wulffs Büro fügt sich mit 95 Quadratmetern in die Bundestags-Liegenschaft Unter den Linden, zu der es gehört. Seine Nachbarn sind Parlamentarier. Hinter dem Schreibtischstuhl ein Bild des jüdischen Malers Felix Nussbaum, gestorben in Auschwitz, aufgewachsen, wie Wulff, in Osnabrück. Ein paar Fotos auf der Fensterbank, teils aus Präsidententagen, sonst erinnert wenig an das alte Amt.

Private Jobs, teure Hotels

Von der mit dem Rechnungshofbericht geführten Anklage nimmt man hier nichts an. Es gab im Gegenteil Lob von der Behörde für saubere Aktenführung. Im Büro herrscht die Regel, wonach alles, was mit Geldverdienen zu tun haben könnte, an Wulffs Anwaltsbüro verwiesen wird; Zusatzerwerb ist den Ruheständlern erlaubt, dennoch endet hier Wulffs Transparenz. Für wen und für wie viel, das geht ihm dann doch zu weit.

Liest man den Prüfbericht – der keine Namen nennt –, müssen die amtlich finanzierten Zustände einmal andere gewesen sein. So hätten die Büros Reden ausgearbeitet, „nicht selten bei privaten Unternehmen, wie z.B. Banken oder Interessenverbänden und entsprechend der üblichen Gepflogenheiten auch gegen Honorar“. Private Angelegenheiten seien erledigt worden, Kontoführung, Termine, Schriftverkehr der Ehefrauen. Bei Reisekosten spielte es keine Rolle, ob der Anlass privat oder post-dienstlich war, das Präsidialamt erstattete, was eingereicht wurde. Sogar, wenn die Staatsoberhäupter a.D. mitsamt Entourage zu Unternehmenssitzungen oder privaten Geburtstagsfeiern kamen. Tausende Euros wurden für „hochpreisige Hotels“ fällig, notierten die Prüfer – eine Sekretärin habe sogar mal für 320 Euro pro Nacht logiert.

2012 gab es ein paar neue Regeln

Im Nachgang zu Wulff gab es dann ein paar neue Regeln. Büros seien künftig vom Bundestag zu stellen, beschloss das Parlament 2012, und die Dienstfahrzeuge vom Bundeskriminalamt. Personalkosten pro Büro wurden auf vier Planstellen begrenzt, jedoch wird unter anderem eine B-6-Stelle bewilligt, mit knapp 10000 Euro monatlich ein Spitzengehalt.

Das Bundespräsidialamt gibt an, bei Reisen mittlerweile genauer hinzuschauen, konnte den Rechnungshof aber nicht überzeugen – in den untersuchten Fällen sei der Reisezweck schlicht nicht geprüft worden, heißt es. Die Ex-Oberhäupter sind oft eingeladen. Gezahlt werden muss aber für die Begleiter. 2017 waren es rund 54.000 Euro bei Köhler, 39.000 bei Wulff und 19.000 bei Gauck.

Köhler ist der Einzige, der noch außerhalb des Bundestags residiert, auf 260 eigens gemieteten Quadratmetern in der Friedrichstraße. Kosten insgesamt: 157000 Euro. Gauck sitzt wie Wulff in einem Bundestagsgebäude, allerdings in einem mehr als doppelt so großen Büro. Ins Gerede kam er vergangenes Jahr wegen der angeblichen Installation eines abschließbaren Präsidentenklos. Samt Ersteinrichtung beliefen sich die Bürokosten für 2017 hier auf 68000 Euro.

Das Präsidialamt verzichtet auf klare Ansagen

Wie es aussieht, haben die Präsidenten a.D. nach wie vor erheblich Einfluss darauf, wie teuer sie sind. Es fehlt an Regeln, moniert der Rechnungshof. Selbst bei den ausdrücklich geregelten Bezügen, namentlich dem Ehrensold, zeigen sich Lücken. Angerechnet werden Ruhebezüge aus dem öffentlichen Dienst, was wohl Horst Köhler dazu bewegt hatte, ganz darauf zu verzichten. Doch ungeklärt ist noch immer, wie es mit privatwirtschaftlichem Einkommen sein soll. Die Rechtslage ist uneindeutig. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht in einem Gutachten von 2018 dafür keine Möglichkeit, doch der Rechnungshof geht davon aus, da schon jetzt zumindest „bestimmte Einkünfte“ aus privaten Jobs anzurechnen seien. Das Präsidialamt hatte hierzu immer auf klare Ansagen verzichtet.

Überhaupt ist es der Ehrensold, der stellvertretend dafür steht, dass ein einmal erreichtes Niveau stabilisiert oder sogar angehoben wird, ohne dass es dafür gute Gründe gibt. So liegt die Altersversorgung, gesetzlich vorgeschrieben, exakt auf der Höhe der Amtsbezüge. Eingeführt wurde der Ruhestand ohne Abschlag Ende der 50er Jahre, angeblich um dem damaligen Kanzler Konrad Adenauer einen Wechsel attraktiv zu machen; Adenauer blieb jedoch Regierungschef. Lebensalter oder Dauer der Amtszeit spielen keine Rolle. „Dies ist im Versorgungsrecht des Bundes einzigartig“, heben die Rechnungsprüfer hervor. Noch einmal zehn Jahre später beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestags, den Ausgeschiedenen eine Sekretärin samt Wagen plus Chauffeur zur Verfügung zu stellen. Daraus entwickelte sich dann die ausufernde Bürokultur.

Das Bundespräsidialamt hält seine Stellungnahme zu dem Bericht noch unter Verschluss. Doch es sitzt mit auf der Anklagebank. Die Prüfer kritisieren, dass sich die kleine, aber feine Behörde am Schloss Bellevue kein genaues Bild davon gemacht hätte, wie es in den Büros so zugeht. Und dass es die „lebenslange Vollausstattung“ nie hinterfragt habe.

Plötzlich sollen die Diener den Ex-Chef kontrollieren

Der wahre Vorwurf ist damit keiner der Verschwendung, sondern eher einer des Nicht-wissen-Wollens. Dies dürfte auch mit dem Selbstverständnis einer Behörde zu tun haben, die sich weniger als Teil der Bundesverwaltung verortet, sondern eher als Unterbau eines von anderen Staatsgewalten weitgehend losgelösten Verfassungsorgans. Dass die ehemaligen Diener plötzlich ein früheres Staatsoberhaupt kontrollieren sollen, ohne sich dafür auf Gesetze berufen zu können, ist auch viel verlangt.

Andererseits sind die Möglichkeiten dafür aktuell besser denn je. Denn die Büromitarbeiter von Wulff, Gauck und Köhler sind Bedienstete des Präsidialamts und ihm damit weisungsunterworfen. Eine Frage des Dienstherrn, ob sie beispielsweise für honorierte Auftritte bei Unternehmen die Reden schreiben oder Privatkorrespondenz erledigen, müssten sie wahrheitsgemäß beantworten. Bei Verstößen müsste das Präsidialamt schon jetzt Konsequenzen ziehen. Fragt sich bloß, welche.

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