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CDU-Chef Friedrich Merz bringt einen alten Vorschlag in die Wahlrechtsdebatte ein.

© Michael Kappeler/dpa

Streit um Wahlrechtsreform: Merz setzt Ampel eigenen Vorschlag entgegen

Der Unions-Fraktionschef schlägt „echtes Zwei-Stimmen-System“ vor. Es nennt sich auch Grabensystem – und wird bei der Duma-Wahl in Putins Russland genutzt.

Die Union lehnt den Vorstoß aus der Ampel-Koalition für eine Wahlrechtsreform ab – und kündigt einen Gegenvorschlag an. Unions-Fraktionschef Friedrich Merz beklagt in der „Welt am Sonntag“, die Ampel habe mit dem Mitte der Woche von drei Abgeordneten vorgelegten Vorschlag „die die ursprüngliche Verabredung zum gemeinsamen Vorgehen aufgekündigt“. Damit sei seine Fraktion frei, einen eigenen Vorschlag zu machen.

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Was Merz vorschwebt – „ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht“ - ist nicht neu. Er selbst hat schon vor zwei Jahren dafür plädiert, in seiner Fraktion gibt es eine große Anhängerschar für das Modell. Es ist üblicherweise als „Grabensystem“ bekannt.

Dabei wird die Hälfte der Abgeordneten in einem Parlament per Mehrheitswahl in Wahlkreisen bestimmt, die andere Hälfte per Verhältniswahl über Parteilisten.

Im Bundestag wären dann 299 direkt gewählte Abgeordnete und 299 per Listenwahl bestimmte. Die Normalgröße von 598 Sitzen würde eingehalten, es gäbe keine Überhänge und Ausgleichsmandate. Die im jetzigen Wahlsystem angelegte Vergrößerung des Bundestags würde vermieden.

Grabensystem trennt Direkt- und Listenmandate

Das Grabensystem ähnelt auf den ersten Blick dem geltenden deutschen Wahlrecht – in der „personalisierten Verhältniswahl“, die seit 1949 angewendet wird, werden allerdings die gewonnenen Direktmandate auf die Listen angerechnet, was eben zu dem Problem der Überhänge führt, wenn eine Partei mehr Wahlkreismandate erhält, als ihr mit ihrem Zweitstimmenanteil eigentlich zusteht.

Das Grabensystem wird in nur wenigen Ländern genutzt, unter anderem für die Wahl der Staatsduma in Russland, aber auch in der Ukraine und in Italien. Es bevorteilt Parteien, die viele Direktmandate holen, ohne dass diese Parteien zwangsläufig dominieren.

So lässt sich schon mit erheblich weniger als der Hälfte der Stimmen eine deutliche absolute Mehrheit im Parlament erreichen. Bei der Duma-Wahl 2021 kam die Putin-Partei „Einiges Russland“ auf 49,8 Prozent der Stimmen, dank sehr vieler Direktmandate (198 von 225) aber auf mehr als 70 Prozent der Sitze.

Der FDP-Wahlrechtsexperte Konstantin Kuhle wies den Merz-Vorstoß zurück. "Wie üblich ist die Union auf der Suche nach einer Wahlrechtsreform, die sie selbst von Mandatseinbußen ausnimmt“, sagte er dem Tagesspiegel. „Die drei Obleute der Ampel-Parteien haben hingegen einen Vorschlag gemacht, der allen Parteien gleichermaßen schadet. Nur so kann die Verkleinerung des Bundestages gelingen."

Ampel-Vorschlag nah am geltenden System

Kuhle ist neben Sebastian Hartmann (SPD) und Till Steffen (grüne) Autor des Ampel-Vorschlags. Auch der sichert immer eine Größe von 598 Mandaten, indem bei Überhängen Direktmandate mit den schwächsten Ergebnissen wegen mangelnder Deckung durch die Zweitstimmen nicht zugeteilt werden.

Zudem soll über eine Ersatzstimme erreicht werden, dass Wahlkreise, in denen das Direktmandat nicht den Stimmenbesten zufällt, dennoch ein Bewerber einer anderen Partei den Wahlkreis vertritt.

[Lesen Sie den Überblick zum Ampel-Vorschlag bei Tagesspiegel Plus: Weniger ist mehr]

Das Modell – auch Kappungslösung genannt – will Merz nicht mitmachen. „So könnte der Fall eintreten, dass ein gewählter Abgeordneter nicht in den Bundestag kommt, der oder die Zweit- oder Drittplatzierte aber das Mandat erhält. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solches Verfahren die Wählerinnen und Wähler in Deutschland überzeugt“, sagt er. Merz schloss einen Gang nach Karlsruhe nicht aus, betonte aber: „Die Auseinandersetzung sollte im Parlament stattfinden.“ Eine Verfassungsklage „ist und bleibt die ultima ratio“.

Im Bundestag bemüht sich derzeit eine Wahlrechtskommission aus Abgeordneten und Experten, ein besseres Wahlsystem zu finden, um die dauernde Vergrößerung des Bundestags zu verhindern. Derzeit hat das Parlament 736 Abgeordnete.

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