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Streit mit dem Innenminister. Gordian Meyer-Plath verlor im Juni den Chefposten im sächsischen Landesamt für Verfassungsschutz.

© Tim Brakemeier/picture alliance / dpa

Streit um Sachsens Verfassungsschutz: Datenschutzbeauftragter hält Sammlung von Daten zu AfD-Abgeordneten für legitim

Sachsens Innenminister Wöller feuerte den Chef des Verfassungsschutzes. Doch der oberste Datenschützer Sachsens stützt Gordian Meyer-Plath.

Von Frank Jansen

Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hat im Sommer offenbar fälschlich dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) vorgeworfen, Daten von Landtagsabgeordneten der AfD unrechtmäßig gesammelt zu haben.

Das Vorgehen des LfV habe „grundsätzlich mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung von Abgeordneten“ im Einklang gestanden, sagte Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig am Mittwoch nach einer längeren Prüfung des Vorgangs. Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten oder Verfassungsbruch seien nicht ersichtlich.

Wöller hatte im Juni LfV-Chef Gordian Meyer-Plath abgelöst. Die Vorwürfe waren ein Grund, Meyer-Plath aus dem Amt zu entfernen. Nach dem Rauswurf hatte der Minister verkündet, „in der Gesamtschau hat sich für mich klar ergeben, dass der Wechsel notwendig ist aus dem Grund heraus, dass wir eine Amtsführung brauchen, die sich an Recht und Gesetz hält“.

Meyer-Plath wurde ins sächsische Ministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus versetzt. Weitere Mitarbeiter des LfV verloren ebenfalls ihre Posten.

Innenministerium widerspricht dem Datenschutzbeauftragten

Das Innenministerium bleibt jedoch bei seiner Haltung. Die Speicherung der Daten von Abgeordneten durch das LfV habe nicht den rechtlichen Anforderungen entsprochen, hieß es am Mittwoch. Das Ministerium verwies auf eine Pressemitteilung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) des Landtags vom September.

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Die Mitteilung klingt allerdings widersprüchlich. Zunächst wird festgestellt, „die beabsichtigte Speicherung gesammelter Informationen zu einzelnen Abgeordneten genügte in keinem Fall den engen rechtlichen Anforderungen“. Dann jedoch heißt es, „im Zuge einer nochmaligen Überprüfung durch das LfV nach Amtsantritt des neuen Präsidenten konnte in einem Teil der Fälle eine rechtssichere Belegführung erbracht werden.

In einem anderen Teil der Fälle wurden die beigebrachten Belege den hohen rechtlichen Anforderungen nicht gerecht, sodass diese nach Bearbeitung aller Auskunftsersuchen sowie nach Abschluss sich gegebenenfalls anschließender Gerichtsverfahren zu löschen sind.“ Unstrittig ist allerdings, dass der Verfassungsschutz in der Zeit von Meyer-Plath nur öffentlich zugängliches Datenmaterial zu AfD-Abgeordneten gesammelt hat. Nachrichtendienstliche Mittel, zum Beispiel V-Leute, wurden nicht eingesetzt.

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