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An den Bahnhöfen ist die Bundespolizei zuständig.

© dpa

Streit um Gebührenverordnung: Wenn die Bundespolizei eine Rechnung schickt

Koffer am Bahnhof vergessen, Nacht in der Zelle verbracht: Das kann teurer werden. Die Opposition befürchtet unerwünschte Nebeneffekte.

Die Identitätsfeststellung kostet 53,75 Euro. Der mündliche Platzverweis 44,65 Euro. Und jede angefangene Viertelstunde in Gewahrsam 6,51 Euro. Im vergangenen Herbst ist weitgehend unbemerkt die neue Gebührenverordnung für die Bundespolizei in Kraft getreten. Wer jetzt eine Nacht in einer Zelle der Bundespolizei verbringt, zahlt so viel wie in einem teuren Hotel. Wer am Bahnhof aus Sicht der Beamten eine Gefahr für andere darstellt und des Platzes verwiesen wird, bekommt eine Rechnung. Auch ein vergessener Koffer kann teuer werden. Eine Frau, die ihr Gepäck 30 Minuten unbeaufsichtigt am Düsseldorfer Bahnhof stehen ließ, löste einen Polizeieinsatz aus und musste 550 Euro zahlen.

Aus Sicht der Bundespolizei eine gute Neuerung: „Wenn der Einzelne eine Gefahr verursacht, sollte nicht die Allgemeinheit dafür zahlen“, sagt Jürgen Gerdes von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Doch mittlerweile gibt es Aufregung um diese Gebühren. Die Grünen sind besorgt, dass die neue Verordnung den Grundrechtsgebrauch beeinträchtigen könnte. Sie wollen einen Antrag in den Bundestag einbringen, der dem Tagesspiegel vorliegt. Darin heißt es, es bestünden Befürchtungen, dass die Bundespolizei „Menschen mit der Androhung von Gebühren von der Nutzung des öffentlichen Raums abhalten oder deren Grundrechtsausübung etwa im Zusammenhang mit Versammlungen, beeinträchtigen könnte“.

Auch die Linke hält die Gebührenverordnung für „hochproblematisch“ und hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages mit einer Einschätzung beauftragt. Die FDP findet, das Innenministerium müsse die Gebührenverordnung dringend überarbeiten. Sie sei „deutlich übers Ziel hinausgeschossen“, sagt der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle.

„Eine Gebühr darf keine Strafe sein“

Was steckt dahinter? Die Bundespolizei ist zuständig für die Sicherheit von Bahnhöfen und Flughäfen sowie im Grenzgebiet. Und zwar nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Gefahrenabwehr. Das Innenministerium wollte der Bundespolizei die Möglichkeit geben, in diesem präventiven Bereich Gebühren zu erheben. Das könne zu einer „künftigen Verhaltensbeeinflussung“ beitragen – sprich: Man erhofft sich einen erzieherischen Effekt. Das Bundesinnenministerium rechnet mit Einnahmen in Höhe von 2,77 Millionen Euro.

„Eine Gebühr darf keine Strafe sein“, sagt dagegen die Grüne Innenpolitikern Irene Mihalic. Ihre Fraktion hält die Gebühren für „drakonisch“. So zum Beispiel bei der Gewahrsamnahme. „Es kann nicht sein, dass der Bewachte mit den Stundensätzen der Bewacher belastet wird und am Ende für eine Übernachtung den Betrag bezahlen muss, der sonst in einem Luxushotel fällig wäre.“ Die Grünen fordern, die Gebührensätze auf ein erträgliches Maß zu senken.

Für problematisch halten Linke und Grüne auch die Kosten für den Platzverweis. „Ich kenne unzählige Fälle, bei denen – friedliche – Fußballfans oder Demonstranten mit Platzverweisen belegt worden sind“, sagt die Linken-Innenpolitikerin Ulla Jelpke. Dass man dafür noch bezahlen solle, sei nicht hinnehmbar.

„Repressive Wirkung“

Der FDP-Innenpolitiker Kuhle findet es zwar grundsätzlich nachvollziehbar, dass für individuell in Anspruch genommene Leistungen des Staates eine Gebühr anfällt. Gebühren für Maßnahmen, die ein Bürger aber nicht „in Anspruch“ nehme, sondern die die Bundespolizei zur Gefahrenabwehr ausführe, könnten wie eine schuldunabhängige Geldstrafe wirken. Auch Kuhle befürchtet, „dass durch die repressive Wirkung hoher Gebührenbescheide Bürger von der Wahrnehmung ihrer Rechte abgehalten werden - vor allem bei Versammlungen.“

Zelle mit Fußbodenheizung

Bundespolizist Gerdes hält die Bedenken für nicht gerechtfertigt. Dass Menschen nicht mehr zu einer Demo fahren würden aus Angst vor Gebühren, hält er für konstruiert. Gerdes sagt, die Gebühr würde beispielsweise einen alkoholisierten Besucher eines Konzerts treffen, der zurück zum Bahnhof geht, dort Leute anpöbelt und eine Gefahr darstellt. „Hier würde für Personalienfeststellung und Platzverweis eine Gebühr erhoben.“ Auch die Nacht in der Zelle ist aus seiner Sicht nicht überteuert. Schließlich würden die Beamten den beispielsweise alkoholisierten Menschen zuerst einem Arzt vorstellen, sich um ihn kümmern, er bekäme zutrinken und gegebenenfalls auch zu essen. Die Zellen seien mit Fußbodenheizung ausgestattet, Decken vorhanden.

Auch das Innenministerium sagt, die Gebühren beträfen vor allem Fälle, in denen Gefahrenlagen leichtsinnig oder sogar vorsätzlich provoziert würden: Zum Beispiel randalierende Fußballfans in Zügen oder Demonstranten, die fremdes Eigentum zerstörten. Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, sagt, seine Gewerkschaft begrüße die neue Gebührenverordnung ausdrücklich. Auch er hofft auf erzieherische Aspekte.

In welchen Situationen die Gebühren tatsächlich erhoben werden, wird sich noch zeigen. Die Bundespolizei hat mittlerweile erste Zahlungsaufforderungen verschickt. Auf eine Frage der Linksfraktion im Bundestag antwortete die Bundesregierung, 3000 Fälle seien mittlerweile zusammengekommen. Viel eingetrieben wurde aber offenbar noch nicht: lediglich 3100 Euro.

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