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Eine Speichelprobe für einen Gentest - Routine für Ermittler.

© Armin Weigel dpa/lno

Strafverfolgung mit DNA-Analyse: Das Äußere zählt

Gen-Spuren am Tatort sollen auch nach Alter und Aussehen ausgewertet werden. Ein Schritt, für den es an der Zeit ist. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Nicht die Verbrechen, wohl aber deren Verfolgung hat sich verändert. Früher gab es Spuren, die niemand lesen konnte. Heute kann man. Die DNA-Erkennung von hinterlassenen Hautpartikeln, Haaren oder Speichelresten gehört zum kriminalistischen Standard. Mit Respekt vor dem Eingriff in das persönliche Recht, über eigenen Daten selbst zu bestimmen, wurde die Maßnahme auf Identitätsabgleiche begrenzt. Nun will der Gesetzgeber weiter gehen und die Feststellung von äußeren Merkmalen wie Haut-, Augen- und Haarfarbe sowie Altershinweisen erlauben.

Mit einer invasiven Maßnahme trotz technischer Machbarkeit abzuwarten und Erfahrungen zu sammeln, kann richtig sein. Zögern heißt aber nicht, dass es Argumente für Verzicht gibt. Schon gar nicht, wenn es um ein so hohes Gut wie den Schutz der Bevölkerung vor Straftaten geht – und den Schutz Unschuldiger, bei denen ein Tatverdacht entkräftet werden kann. Der Eingriff ist nur von kurzer Dauer und für begrenzte Zwecke möglich. Potenziale für Rassismus und Diskriminierung lassen sich schwer erkennen. Wie ein Verdächtiger aussieht, ist zentral für eine erfolgreiche Fahndung. Früher wie heute.

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