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undesländer mauern.: Sie fordern für Pflege Geld vom Bund.

© Angelika Warmuth/dpa

Stoppt Bundesrat Entlastungsgesetz in der Pflege?: Bundesregierung soll Mehrkosten kompensieren

Der großen Koalition droht ein Vermittlungsverfahren zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. In den Ländern gibt es Widerstand wegen der Kostenverteilung.

Der großen Koalition droht ein weiteres Verfahren im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. Für die Sitzung der Länderkammer an diesem Freitag deutet sich an, dass eine Mehrheit der Länder das Angehörigen-Entlastungsgesetz ablehnt und die Vermittlung begehrt. Als sicher gilt bereits, dass der Bundesrat auch dem Steuergesetz im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung seine Zustimmung verweigern wird. In beiden Fällen geht es ums Geld: Die Länder akzeptieren die Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen nicht. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer sagte am Donnerstag in Mainz, eine Zustimmung der Länderkammer sei noch nicht gesichert. „Wir streiten uns eigentlich nur noch über den Punkt: Kann es eigentlich sein, dass wir gute Gesetze machen und die Kommunen alles bezahlen müssen?“

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz sieht vor, dass künftig die Kinder von Pflegebedürftigen, welche die Kosten für die Pflege nicht allein aufbringen können, erst ab einem Bruttoeinkommen von 100 000 Euro zu Unterhaltsleistungen verpflichtet werden können. Bisher gab es diese Einkommensgrenze nur bei der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderung. Daher können die Sozialhilfeträger, also die Kommunen, Angehörige finanziell beteiligen, wenn alte Menschen im Pflegeheim versorgt werden. Gleiches gilt auch für Eltern pflegebedürftiger Kinder. Der Bundestag hat dem Gesetz schon Anfang November zugestimmt.

Inhaltlich gibt es keine Bedenken

Inhaltlich hat der Bundesrat keine Bedenken dagegen. Doch die Länder wollen nicht akzeptieren, dass der Bund die auf sie (und ihrer Kommunen) entfallenden Zusatzkosten nicht kompensiert. Es geht dabei um eine Summe von mindestens 300 Millionen Euro. Diese Summe hat der Bund errechnet, sie wird aber in den Ländern und von den Kommunalverbänden angezweifelt. Man rechnet mit deutlich höheren Belastungen. Der Finanzausschuss des Bundesrats hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen mit der Begründung, „dass sich der Bund zur Kompensation etwaiger die Länder und Kommunen betreffender Mehrbelastungen verpflichtet“. Zudem müsse die geplante Kostenevaluation im Gesetz verankert werden. Diese ist bisher vom Bund nur indirekt für das Jahr 2024 zugesagt. Laut Finanzausschuss räumt selbst die Bundesregierung Unsicherheiten bei der Kostenschätzung ein und geht von einem „erkennbaren Mehrkostenrisiko“ aus.

Immer wieder: Bund regelt, Länder und Kommunen zahlen

Komme der Bund den Ländern nicht vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag entgegen, werde das Gesetz wohl vorerst gestoppt, heißt es in Länderkreisen. Verwiesen wird darauf, dass der Bund zuletzt mehrfach wieder Gesetze auf den Weg gebracht hat, deren Kosten bei Ländern und Kommunen landen. Genannt werden die Akademisierung der Heilberufe und der Unterhaltsvorschuss. Zudem steht die Ganztagsbetreuung in den Schulen vor der Tür, sie soll zusätzliche Kosten von zehn Milliarden Euro verursachen.

Ob sich am Ende tatsächlich genügend Länder für dei Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden ist offen. Möglich ist, dass der Bund in den üblichen Vorgesprächen am Donnerstagabend ein Einlenken signalisiert. Von einer so genannten Protokollerklärung ist die Rede, welche die Regierung im Bundesrat abgibt - mit einem Zugeständnis, das zwar nicht ins Gesetz geschrieben wird, aber mit dem sich der Bund bindet. (mit epd)

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