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Der russische Oppositionspolitiker Alexej Nawalny

© dpa//Babuskinsky District Court/AP

Stiftung als extremistisch eingestuft: Russisches Gericht bestätigt Verbot von Nawalny-Organisationen

Die russische Justiz hat das Verbot mehrerer Organisationen bestätigt. Das Team des Oppositionellen scheiterte mit einer Beschwerde gegen das Urteil.

Die russische Justiz hat das Verbot mehrerer Organisationen des inhaftierten Kremlgegners Alexej Nawalny bestätigt. Das Team des Oppositionellen scheiterte nach eigenen Angaben am Mittwoch mit einer Beschwerde gegen das Urteil von Mitte Juni.

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Ein Gericht in Moskau hatte unter anderem die Anti-Korruptions-Stiftung FBK und die Regionalstäbe des 45-Jährigen als extremistisch eingestuft und damit verboten. Nawalnys Unterstützer hatten das Verfahren als politisch motiviert kritisiert.

Im Zusammenhang mit einem neu erlassenen Gesetz dürfen sie nun unter anderem bei der Parlamentswahl im nächsten Monat nicht mehr antreten. Der Anwalt Iwan Pawlow kündigte der Agentur Interfax zufolge Berufung gegen die Entscheidung an. Wenn alle Instanzen in Russland durchlaufen sind, kann der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angerufen werden.

FBK-Direktor Iwan Schdanow schrieb bei Instagram mit Blick auf Staatschef Wladimir Putin: „Ein bestimmter verrückter Großvater ist davon überzeugt, dass die Existenz unserer Organisation eine Gefahr für seine gesamte Macht darstellt.“

Man werde weiterarbeiten: „Wir werden den Kampf gegen Putin fortsetzen. Und wir werden noch effizienter und böser sein.“ Der Fonds hat immer wieder Korruptionsfälle in der russischen Machtelite aufgedeckt. Nawalny ist seit mehreren Monaten in einem Straflager inhaftiert. (dpa)

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