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Von hohen Steuern wären auch Handwerksunternehmen in Familienbesitz betroffen.

© Lyzs/Westend/dpa-tmn

SPD-Pläne zur „Reichen“-Steuer: Neid macht blind

Ob Vermögen oder Erbschaft: Kleine und mittlere Unternehmen müssen geschont werden. Sie sind das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Eine Erwiderung.

Mit einer originellen Begründung wirbt Malte Lehming für die SPD-Vorschläge zur Einführung einer Vermögenssteuer. "Ein bisschen Neid muss sein." Er plädiert auch für eine substanzielle Erbschaftssteuer. Denn: Wer ein Erbe erhält, hat nichts dafür getan. Das Motiv sei nicht Neid; dahinter stecke vielmehr ein Gerechtigkeitsgefühl, also eine emanzipatorische Kraft, die eine Gesellschaft besser mache.

Nur geht er in seinem Furor gegen "die Reichen" leider weder auf die verfassungsrechtlichen und wirtschaftspolitischen Einwände gegen eine Vermögenssteuer noch auf die Argumente für einen Umbau der deutschen Erbschaftssteuer ein.

Eine Vermögenssteuer, die aufkommensmäßig etwas bringt und dafür die vermögenden Deutschen in der Breite treffen muss, wäre schädlich für kleine und mittelständische Unternehmen. Sie sind meist in Familienbesitz und stellen das Gros der deutschen Arbeitsplätze. Ihr Vermögen ist aber im Betrieb gebunden.

Die Betriebe haben einen Wert von mehreren Millionen Euro - und kleinere Handwerksbetriebe haben zumindest einen hohen sechsstelligen Wert -, erzielen aber nicht alle einen so hohen Gewinn, dass sie jedes Jahr ein oder 1,5 Prozent ihres Werts an den Fiskus abführen können.

Zudem gilt grundsätzlich, dass eine Vermögenssteuer keine Substanzsteuer sein darf. Belasten darf der Staat nur insoweit, als die Vermögenssteuer aus Gewinnen gedeckt werden kann und nicht die Substanz des Betriebs für die Zahlung angegriffen werden muss. Dieses Zugeständnis würde die SPD auf Nachfragen hin auch machen – nur spielt die Überlegung weder bei Lehming noch sonst in der Debatte eine sichtbare Rolle.

Berücksichtigt man solche Einwände und legt entsprechend hohe Freibeträge sowie eine Verschonung vom Eingriff in die Substanz des Betriebes fest, wie hoch wird dann das Aufkommen noch sein? Hoch genug, um den bürokratischen Aufwand zu rechtfertigen?

Gleichbehandlung von Kapitalvermögen und Betriebsvermögen

Die Befürworter einer Vermögenssteuer und einer höheren Erbschaftssteuer sagen dann meist, ihnen gehe es um die "Superreichen", die so viel Geld haben, dass sie gar nicht wüssten, wohin damit. Sie wollten nicht Unternehmer treffen, die mit ihrem Vermögen im Betrieb Arbeitsplätze schaffen.

Doch eine Unterscheidung in private Kapitalvermögen, bei denen der Staat abschöpfen darf, und im Unternehmen gebundenes Privatvermögen, das von der Steuer ausgenommen wurde, hat das Verfassungsgericht untersagt. Das verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbesteuerung.

Das alles gilt sinngemäß ebenso für die Erbschaftssteuer. Die Tochter und der Sohn, die einen Handwerksbetrieb oder ein kleines bis mittelständisches Unternehmen erben, haben in der Regel nicht die Mittel, um auf den Wert, der nach Abzug eines niedrigen Freibetrags bleibt, 15 oder 19 Prozent Erbschaftssteuer zu bezahlen.

Falls eine Nichte oder ein Neffe erben, fallen sogar 30 Prozent an. Dient es wirklich der Gerechtigkeit und der Emanzipation der Gesellschaft, wenn sie gezwungen sind, den Betrieb zu verkaufen? Und ist der Sinn eines verkorksten deutschen Erbschaftssteuerrechts, dass nun immer mehr Unternehmer ihre Wunscherben adoptieren, damit sie steuerlich wie ein Sohn behandelt werden?

Wenn der Staat aber den Wert eines kleineren Unternehmens freistellt, um die Arbeitsplätze dort nicht zu gefährden, muss er den selben Betrag freistellen, wenn er in Form von Geld oder Wertpapieren vererbt wird.

Wie oft will man denselben Euro besteuern?

Ein weiteres generelles Argument spricht gegen die Vermögens- und die Erbschaftssteuer. Das Geld, dass Lieschen Müller oder Multimilliardär Quandt im Portemonnaie, auf dem Konto oder im Betrieb hat, ist bereits versteuertes Geld. Wurde es als Lohn für Arbeit verdient, hat die Einkommensteuer zugeschlagen.

Wurde es im Betrieb erwirtschaftet, wurden Umsatz- und Gewinnsteuer abgezogen. Ist es ein Ertrag aus Geldanlage, hat die Kapitalertragssteuer zugeschlagen. Was, bitte, spricht dafür, Werte, die bereits versteuert wurden, ein zweites oder gar drittes Mal mit Vermögens- und Erbschaftssteuer zu belasten?

Auch Lehmings Beispiel eines Reichen, der wegen zu viel Vermögen eine Yacht oder ein Privatflugzeug kaufen, ist kein gutes Argument für eine Vermögenssteuer. Beim Kauf und Betrieb solcher Luxusgüter kassiert der Staat kräftig mit: Mehrwertsteuer beim Kauf; Steuer auf die Gewinne der Firma, die die Yacht oder das Flugzeug produziert; Steuern auf die Gehälter der Menschen, die sich um Yacht oder Privatflugzeug der Superreichen kümmern; Umsatzsteuer der Flugplätze, Häfen, Bootsstege usw.

Was Deutschland von der Schweiz lernen kann

Warum wohl haben fast alle OECD-Staaten die Vermögenssteuer abgeschafft, auch Frankreich? Weil sie eine Neid-Steuer ist, die schlecht in die Systematik der gängigen Besteuerungsstrukturen passt. Warum hat die Schweiz sie dennoch? Weil sie Einkommen aus Arbeit und Gewinne aus Unternehmen wesentlich niedriger besteuert als Deutschland.

Wenn die SPD und andere potenzielle Regierungsparteien in diese Richtung wollen: eine kräftige Reduzierung der Besteuerung von Arbeitseinkommen und Unternehmensgewinnen und parallel dazu eine Vermögenssteuer für die Superreichen - darüber ließe sich reden. Nur haben diese Kombination bisher weder die SPD noch Malte Lehming gefordert.

So wie die SPD ihren Vorschlag kommuniziert, ist es eine Neidsteuer. Und das zu einem Zeitpunkt, wo eine Rezession droht und die Wirtschaft eine Entlastung braucht und nicht eine noch höhere Belastung. Neid macht blind für die eigenen ökonomischen Interessen. Geht der Masochismus der Deutschen so weit, dass sie um des Gerechtigkeitsgefühls willen mutwilligen ökonomischen Schaden begrüßen würden?

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