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Reden reicht nicht mehr. Kanzlerin Merkel bei der Bundespressekonferenz.

© Wolfgang Kumm/dpa

SPD-Entwurf: Regierung soll der Presse künftig Akten zeigen

Die Sozialdemokraten pochen auf ein neues Mediengesetz - es könnte Kanzleramt und Minister unter erheblichen Transparenzdruck bringen.

Bundesbehörden einschließlich Kanzleramt und Ministerien sollen künftig auf Anfrage von Medien zügig Einsicht in wichtige, für die öffentliche Diskussion relevante Dokumente ermöglichen. Dies geht aus einem Entwurf der SPD-Fraktion für ein „Gesetz zur Informationspflicht von Behörden des Bundes gegenüber Medien“ hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Mit dem Vorhaben soll die im Koalitionsvertrag verabredete Stärkung journalistischer Informationsrechte umgesetzt werden.

Bisher waren Behörden und Regierungsstellen im Presserecht nur verpflichtet, auf mündlichem oder schriftlichem Weg Auskünfte auf Fragen zu geben. Jetzt heißt es: „Der Informationszugangsanspruch umfasst auch den Anspruch auf Einsicht in die den Informationszugangsanspruch betreffenden Unterlagen“. Die Auskunftspflicht bleibt daneben bestehen. Zudem soll es möglich sein, schneller als bisher an Daten, Akten oder Statistiken zu kommen: „Die Behörden des Bundes sind verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Medien, die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Informationen kostenlos, vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich zu erteilen“, heißt es ausdrücklich.

Auch was die Abgeordneten machen, dürfen Medien wissen

Als Medien gelten „Presse, Rundfunk sowie Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestaltenden Angeboten“. Verweigert werden dürfen Informationen, wenn im Einzelfall öffentliche Belange oder schutzwürdige Belange Dritter den Anspruch überwiegen.

Anders als bisher soll der Deutsche Bundestag, obwohl nur sein Verwaltungsteil als Behörde zählt, insgesamt informationspflichtig werden, auch über das Wirken der Abgeordneten. Als „Behörden des Bundes“ wird auch das Parlament bezeichnet. Offenbar zielt die Fraktion insbesondere darauf, Protokolle über nichtöffentlich tagende Ausschüsse zumindest im Nachhinein zugänglich zu machen.

Zwar seien die Sitzungen des Bundestags öffentlich, heißt es in der Gesetzesbegründung. Dies gelte jedoch schon nicht mehr für die Ausschüsse. Deswegen müsse „sichergestellt werden, dass Vertreterinnen und Vertreter der Medien auch insoweit Informationen einholen können“. Zu den informationspflichtigen Stellen zählen darüber hinaus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Gesellschaften in privater Rechtsform, „in denen Behörden des Bundes einen bestimmenden Einfluss geltend machen können“. Dazu gehören etwa kommunale Versorgungsbetriebe.

Prozesse dauern Jahre - künftig soll es schneller gehen

Einsicht in Behördendokumente gab es bisher nur nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das zwar jedermann in Anspruch nehmen kann. Doch bis zu einem Bescheid dauert es oft viele Wochen. Daran anschließende Prozesse dauern Jahre. Die Presse kann dagegen ihre Ansprüche nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erleichtert in nur wenigen Monaten per Eilverfahren vor Gericht durchsetzen. Sollte sich die SPD mit ihren Vorstellungen in der Koalition Anklang finden, kann die Regierung künftig unter erheblichen Druck geraten, wenn sie Informationen zurückhält.

Aus der Union gab es zunächst noch keine Reaktion. Die Regierung sieht – als Betroffene – Transparenzvorhaben traditionell kritisch. Eine Regierungsinitiative gilt daher als unwahrscheinlich. Auch das IFG war ein Gesetz, das allein im Parlament entstand.

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