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Bei einer Demonstration im Dezember 2017 wurde in Berlin-Neukölln eine selbstgemalte Fahne mit einem Davidstern verbrannt. Verboten ist das bisher nicht.

© Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V./dpa-pa

Exklusiv

SPD-Bundestagsfraktion: Zerstörung von Israel-Flaggen könnte strafbar werden

Das Verbrennen selbst hergestellter oder erworbener Flaggen ist in Deutschland nicht strafbar. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner will das für Israel-Flaggen ändern.

Von Frank Jansen

In der Bundestagsfraktion der SPD wird nach Informationen des Tagesspiegels über ein mögliches Gesetz gesprochen, das die Verbrennung der israelischen Staatsflagge unter Strafe stellt. „In den vergangenen Monaten wurden bei Demonstrationen leider immer wieder israelische Flaggen verbrannt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Fechner, dem Tagesspiegel. Dies sei vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verbrechen in Deutschland „ein unerträglicher Zustand“. Bislang bleiben Demonstranten jedoch straffrei, wenn sie eine eigene israelische Fahne öffentlich zerstören.

Im Dezember hatten muslimische Antisemiten in Berlin Israel-Fahnen verbrannt, um gegen die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump zur Verlegung der amerikanischen Botschaft nach Jerusalem zu protestierten.

Fechner hat den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gebeten, die Möglichkeiten einer strafrechtlichen Verfolgung zu prüfen. Die jetzt vorliegende Analyse der Experten gibt Fechner Hoffnung: Ein Straftatbestand, der die Verunglimpfung allein der israelischen Flagge unter Strafe stelle, könnte mit Grundgesetz vereinbar sein, heißt es in der „Ausarbeitung“ der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags. „Im Lichte der fortwirkenden, besonderen, geschichtlich begründeten Verantwortung Deutschlands erschiene es nicht willkürlich, die israelische Flagge in besonderer Weise zu schützen“, meinen die Experten.

Sie sehen auch keinen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit. Solange ein Straftatbestand der Verunglimpfung der israelischen Flagge „nicht an eine bestimmte Meinung als solche anknüpft, sondern sich sachlich auf den Schutz der israelischen Flagge beschränkt“, spreche einiges für eine solche Regelung als „allgemeines Gesetz“. Bestraft würde demnach keine Israel-Kritik, sondern allein die Zerstörung der Flagge mit dem David-Stern.

Bisher ist nur die Zerstörung öffentlicher Flaggen strafbar

Bislang ist das Verbrennen einer Fahne Israels oder eines anderen ausländischen Staates nur unter speziellen Voraussetzungen strafbar. „Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 104 des Strafgesetzbuches.

Demnach können Demonstranten belangt werden, wenn sie beispielsweise die Fahne einer diplomatischen Vertretung Israels zerstören. Eine selbst erworbene oder selbst hergestellte Israel-Fahne öffentlich zu verbrennen, wird von Paragraf 104 aber nicht erfasst.

Das darf nach Ansicht Fechners nicht so bleiben. „Die nationalsozialistischen Verbrechen schaffen eine besondere deutsche Verantwortung für das Ansehen Israels und die Sicherheit unserer jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger“, sagt der Abgeordnete aus Baden-Württemberg. „Beides darf nicht einmal symbolisch durch eine Flaggenverbrennung gefährdet werden.“ Fechner will nun mit dem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages „in der SPD-Fraktion dafür werben, das Verbrennen der israelischen Flagge ausnahmslos unter Strafe zu stellen“.

Neue Zahlen zu zu antisemitischen Delikten

Unterdessen hat die Bundesregierung auf Anfrage von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) Zahlen zu antisemitischen Delikten genannt. 2017 registrierte die Polizei 27 Angriffe auf Synagogen und 20 Schändungen jüdischer Friedhöfe. Am stärksten getroffen wurde Nordrhein-Westfalen mit zehn Taten. Bundesweit wurden lediglich fünf Delikte aufgeklärt.

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