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Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, realisiert ein Wunschvorhaben. Die Union denkt an Korrekturen.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

SPD bejubelt „Zeitenwende“: Das Grundgesetz soll eigene Kinderrechte enthalten

Kein Bedarf, hieß es 70 Jahre lang. Doch jetzt der Umschwung: Kinder sollen ein Grundrecht bekommen. Kritiker fürchten Nachteile für Eltern.

So alt wie das Grundgesetz ist auch die Debatte, ob darin Kinder mit eigenen Rechten ausgestattet werden sollen oder nicht. Jetzt, nach 70 Jahren, soll es endlich soweit sein. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben, dem zufolge der bisherige Artikel sechs – der Schutz von Ehe und Familie – um einen neuen Absatz 1a ergänzt wird: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft.“

Weiter heißt es, das Wohl des Kindes sei „bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft“, angemessen zu berücksichtigen. Schließlich: „Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Der geplante Verfassungstext ist eine sorgfältige Komposition aus drei Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die im vergangenen Sommer auf die Spur geschickt wurde. Der Auftrag war angesichts einer Abrede im Koalitionsvertrag klar. Weil sich die Union lange nicht bewegen mochte, darf sich die SPD als Schöpfer fühlen. Eine „Zeitenwende für Kinder, Jugendliche und Familien“, jubelt es aus der Fraktion. Lambrecht selbst betonte, Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. Sie hätten „besonderen Schutz verdient“.

Druck auf die Berliner Politik kam auch von außen. In 15 deutschen Landesverfassungen stehen Kinderrechte bereits, in unterschiedlichen Varianten. So schwärmt etwa Bayerns Verfassung sogar von Kindern als dem „köstlichsten Gut eines Volkes“. Artikel 13 der Berliner Verfassung stellt das Recht auf „gewaltfreie Erziehung“ heraus und unterstreicht den Schutz vor Vernachlässigung und Ausbeutung.

Die EU-Grundrechtecharta kennt ebenso eine eigene Sorte Kinderrechte. Der maßgebliche internationale Standard aber stammt aus den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, das Wohl, das Leben und die Entwicklung der Kinder zu schützen sowie ihnen Meinungsfreiheit und Beteiligungsrechte zu garantieren.

Ein juristisch messbarer Zugewinn fehlt - noch

Das Paradoxe an dem Vorhaben ist dennoch, dass trotz neuer Formulierungen die alten Aussagen des Grundgesetzartikels sechs erhalten bleiben sollen. Gerade Kritikern des Projekts gilt er als vorbildliche Balance zwischen Elternrechten, den Anliegen von Kindern und dem staatlichen Schutzauftrag.

Es handelt sich um sensibles Terrain, denkt man etwa an Themen wie die Wahrnehmung von Personensorgerechten und Entscheidungen der Familiengerichte. Bedeuten stärkere Kinder schwächere Eltern? Dies gehört zu den wiederkehrenden Bedenken der Kritiker.

Das Bundesverfassungsgericht lässt demgegenüber keine Zweifel aufkommen, dass Grundrechte immer zugleich auch Kindergrundrechte sein müssen. Dies war auch das Argument, auf das man sich in den Beratungen zum ursprünglichen Verfassungstext vor mehr als 70 Jahren einigen konnte: Eigentlich besteht kein Handlungsbedarf. Kinder sind schließlich auch nur Menschen. Ein juristisch messbarer Zugewinn an Rechten dürfte deshalb mit der Änderung kaum verbunden sein. Eher geht es um die symbolische Seite – die in Verfassungstexten durchaus Prägekräfte entwickeln kann.

Trotzdem wird an Lambrechts Entwurf wohl noch geschraubt werden. Für Verfassungsänderungen bedarf es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Die Stimmen der Koalition allein genügen nicht. Zudem lassen Rechtspolitiker der Union durchblicken, dass sie die Kinderrechte lieber irgendwo im Absatz zwei von Artikel sechs verortet sähen, der Elternrechte und Elternpflichten festschreibt. Lambrecht möchte sie darüber stehen haben.

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