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Ein Mann und ein Pieks: Jens Spahn (CDU) hat die Impfpflicht durchgesetzt.

© dpa

Spahn setzt Impfpflicht durch: Das Abweisungsrecht wird die Impfgegner schwer treffen

Seit Jahren wird um eine Impfpflicht gestritten. Jetzt ist sie da. Interessant dürfte vor allem werden, wie die angedrohten Sanktionen wirken. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Ariane Bemmer

Gesundheitsminister Spahn hat ein wahrlich dickes Brett gebohrt. Schon 2013 äußerte er sich Pro-Impfpflicht, da hieß der Bundesgesundheitsminister noch Daniel Bahr und war von der FDP. Auch Bahr hatte sich, was ihm als Liberalen viel Spott eintrug, für die Pflichtimpfung eingesetzt, kam dann aber nicht mehr dazu, sie umzusetzen. Anders Spahn. Damals gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, heute Bundesminister und nunmehr derjenige, der die Masernimpfung gesetzlich vorschreiben will.

Er wird sich damit der Zustimmung vieler sicher sein können. Was soll an einem verpflichtenden Schutz gegen eine potenziell gefährliche Krankheit schon schlimm sein?, werden viele Menschen fragen und sich gleichmütig in die neue Rechtslage fügen. Was letztlich die Ursache für die für vergleichsweise häufig ausbleibende zweite Impfung ist, die es für den Schutz braucht, kann man nicht genau sagen.

Vermutlich wird sie oftmals einfach vergessen. In diesen Fällen kann eine Impfpflicht Abhilfe schaffen. Sie muss dafür natürlich überwacht werden. Man hätte, um diese Klientel zu erreichen, vermutlich auch die Idee eines Imfpregisters aufgreifen oder sich dem Ethikrat anschließen können, der statt einer Pflicht engmaschigere Aufklärungs- und Informationsangebote präferiert.

Die Pflicht könnte renitenzsteigernd wirken

Zudem gibt es auch die überzeugten Impfgegner, die vor gesundheitlichen Risiken warnen. Bei ihnen dürfte die neue Pflicht eher renitenzsteigernd wirken. Als Druckmittel hat Spahn bereits saftige Geldstrafen von bis zu 2500 Euro mit in sein Gesetz geschrieben.

Außerdem dürften nicht ordnungsgemäß geimpfte Kinder künftig nicht mehr in öffentlichen Einrichtungen aufgenommen werden, in denen sie zum Gesundheitsrisiko für ihre kleinen Kolleginnen und Kollegen werden könnten. Damit wird einer zentralen Forderung der Kinder- und Jugendärzte entsprochen.

Dieses Abweisungsrecht dürfte die Impfgegner, die gerüchteweise vor allem in gut situierten Milieus zu finden sind, schwerer treffen als die Euro-Buße. Es ist allerdings ein Sanktionsinstrument mit Grenzen. Denn, wenn es in Kitas noch angehen mag, dass Kinder ohne die nötigen Impfstempel abgewiesen werden, stellt sich diese Frage ganz anders, wenn es um die nächste Stufe geht: die Schule. Man wird ungeimpften Kindern schwerlich einen Platz im Klassenzimmer verweigern können. Schließlich gibt es eine Schulpflicht. Das Ranking der beiden Pflichten dürfte noch mal eine ganz neue Debatte aufwerfen.

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