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Die FDP-Granden Burkhard Hirsch (m) und Gerhart Baum (r) und der Verfahrensbevollmächtigter Nikolaos Gazeas (l) in der Bundespressekonferenz.

© Wolfgang Kumm/dpa

Spähsoftware: FDP stellt Klage gegen "Staatstrojaner" vor

Gegen das Ausspähen von Handys und Computern formiert sich der Widerstand: Nun will auch die FDP gegen den „Staatstrojaner“ vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Kurz vor Ablauf der Beschwerdefrist formiert sich der juristische Widerstand gegen eine „Staatstrojaner“ genannte Spähsoftware der Sicherheitsbehörden. Nach dem Verein „Digitalcourage“ mit prominenten Vertretern wie dem Buchautor Marc-Uwe Kling zieht nun auch die FDP vor das Verfassungsgericht.

Ziel ist, Vorschriften der Strafprozessordnung einschränken zu lassen, die die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die Online-Durchsuchung ermöglichen. Die Software ermögliche einen „ungehemmten Zugriff“ und führe in den Kernbereich der Lebensführung und der Intimsphäre hinein, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Marco Buschmann am Montag in Berlin.

Telefonüberwachung im Digitalzeitalter

Die „Trojaner“ dringen in Computersysteme oder Smartphones ein und lesen gespeicherte Daten oder, im Fall der Quellen-TKÜ, mit Messengerdiensten oder SMS abgesetzte und empfangene Nachrichten aus. Dies soll die Telefonüberwachung dem Digitalzeitalter entsprechend ergänzen.

Das Verfassungsgericht hatte die Computer-Infiltration nur unter strengen Auflagen und vor allem im Bereich der Gefahrenabwehr erlaubt. Die Kläger meinen, dass die nunmehr auch für die Strafverfolgung geschaffenen Befugnisse von diesen Vorgaben abweichen.

Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas, der die FDP-Politiker vor Gericht vertritt, wies darauf hin, dass die Maßnahmen jetzt auch für weniger schwere Kriminalität wie Hehlerei, Geldwäsche oder Korruptionsdelikte zulässig sei. Dies sei nicht verhältnismäßig.

Höhere Hürden gefordert

Ermittler könnten sich ein „sehr, sehr gutes Bild“ vom Menschen in seiner gesamten Persönlichkeit machen. Dafür müsse es höhere Hürden geben. „Es wird erlaubt, den Menschen beim Denken zuzusehen“, kritisierte Gazeas, der die Beschwerde mit den in Karlsruhe bereits häufiger erfolgreich gewesenen Altliberalen Burkhard Hirsch, Gerhart Baum und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgearbeitet hat.

Auch die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die sich zur strategischen Prozessführung gegründet hat, kündigt noch für diese Woche eine Klage an. Unter den Beschwerdeführern sind der ARD-Dopingexperte Hajo Seppelt und der im deutschen Exil lebende türkische Journalist Can Dündar.

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