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Neubau tut not - jedenfalls in einigen Großstädten.

© dpa

Sozialer Wohnungsbau: Der Bund will dauerhaft mitmischen

Vor allem in Städten fehlen bezahlbare Wohnungen. Bauministerin Barbara Hendricks will das ändern und Bundesmittel bereitstellen. Dafür fordert sie eine Grundgesetzänderung.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) will den Wohnungsbau wieder stärker zur Bundesaufgabe machen und fordert dafür eine Verfassungsänderung. Wohnraumförderung, also direkte oder indirekte staatliche Investitionen in neue Wohnungen, ist seit der Föderalismusreform von 2006 allein Sache der Länder und Kommunen. Der Bund steuert übergangsweise bis 2019 noch Kompensationsmittel bei. Bis vor einigen Jahren glaubte man unter Bundes- wie Landespolitikern, dass angesichts der demographischen Entwicklung die Aufgabe allein durch Länder und Kommunen zu erledigen sei. Großstädte trennten sich oft von ihren Wohnungsgesellschaften, sozialer Wohnungsbau im größeren Maßstab galt als Auslaufmodell. Doch jetzt Hendricks ist der Ansicht, dass wegen der starken Zuzüge in Ballungsgebiete und wegen der gewachsenen Zahl von Flüchtlingen das Geld zumindest einiger Länder nicht reicht, um die Schaffung neuen Wohnraums zu bewältigen. Auch in den Kommunen wird mittlerweile umgedacht - etwa in Dresden, das sich 2006 durch den Verkauf der eigenen Wohnungsgesellschaft schuldenfrei machte, wo nun aber im Stadtrat die Neugründung einer "Woba" debattiert wird.

Bund hat schon aufgestockt

Hendricks kündigte am Dienstag an, ihren Vorschlag in die laufenden Gespräche über die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen einzubringen. Dass der Bund gerade erst die Mittel für den Wohnungsbau auf 1,5 Milliarden Euro erhöht hat, nimmt die Bundesministerin als Begründung für ihre Forderung – freilich steht hinter der Aufstockung vor allem der Wohnbedarf für die Flüchtlinge, und ob der so hoch sein wird, wie der Bund jetzt annimmt, ist ungewiss.

Das Ziel von Hendricks ist weniger eine flächendeckende Unterstützung des Bundes für alle Länder, sondern ein Instrument, mit dem der Bund „aktiv und wirksam auf Engpässe reagieren kann“, wie es im Bauministerium heißt. Es zielt auf Regionen mit Wohnungsknappheit und überproportionalen Mietsteigerungen. Das wären vor allem Großstädte wie Berlin, München oder Hamburg sowie einige Hochschulstädte, in denen derzeit die Mieten durch die Decke schießen. Der Bedarf wird auf bis zu 400000 Neubauwohnungen pro Jahr geschätzt. Wie eine bedarfsorientierte Förderung des Bundes aussehen kann, ist noch unklar. Üblicherweise schüttet der Bund die Mittel nach einem festen Schlüssel aus, so dass alle Länder proportional Geld bekommen.

Präzedenzfall Kommunalprogramm?

Für eine gezielte Förderung gibt es aber auch einen Präzedenzfall, ganz ohne Verfassungsänderung: das im vorigen Jahr aufgelegte und bis 2018 begrenzte Bundesprogramm zur Unterstützung finanzschwacher Kommunen, von dem etwa Nordrhein-Westfalen überproportional profitiert. Damals einigten sich Bund und Länder auf einen Schlüssel, der das ermöglichte. So stellt es sich nun auch Hendricks vor. Sie will damit dem Trend entgegenwirken, dass sich die Zahl der Wohnungen mit Sozialbindung ständig verringert. Ziel ist ein „solider Bestand an Sozialwohnungen“. Ohne eine Grundgesetzänderung, so Hendricks, werde der Bund ab 2020 keine Mittel mehr zuschießen können.
In Düsseldorf reagierte Wohnungsbauminister Michael Groschek (SPD) vorsichtig auf die Forderung aus Berlin: „Eine Grundgesetzänderung darf nicht zum Einfallstor konkurrierender Förderungen werden.“ Länder und Kommunen müssten „Fördervorfahrt behalten“, der Bund müsse grundgesetzlich zur Bereitstellung auskömmlicher Mittel verpflichtet sein. Streng nach dem Subsidiaritätsprinzip, fügte Groschek hinzu. Will heißen: Eine finanzielle Beteiligung des Bundes soll nicht dazu führen, dass Berlin auch über Entscheidungen vor Ort detailliert mitbestimmt. Das Land ist nach Groscheks Worten in der Lage, den sozialen Wohnungsbau zu stemmen. „NRW hat ein Modell entwickelt, mit dem der soziale Wohnungsbau genauso rentabel wie der frei finanzierte Wohnungsbau ist. Mit den Kompensationszahlungen des Bundes gewährt das Land den Investoren mit deutlich erhöhten Tilgungsnachlässen Anreize für einen Einstieg in den sozialen Wohnungsbau."

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