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Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.

© Bernd von Jutrczenka/dpa

Solidaritätszuschlag: Ex-Verfassungsrichter hält Soli für grundgesetzwidrig

In einem Gutachten für die FDP kommt Hans-Jürgen Papier zu dem Schluss: Der Steuerzuschlag darf ab 2020 nicht mehr erhoben werden.

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig – jedenfalls dann, wenn er nach Ablauf des Jahres 2019 weiter erhoben wird. Das geht aus einem Gutachten Papiers hervor, das im Auftrag der FDP-Bundestagsfraktion entstanden ist und am Donnerstag vorgestellt wurde. Demnach muss der „Soli“ auslaufen, wenn auch der Solidarpakt II zugunsten der ostdeutschen Länder endet. Und das ist am 31. Dezember 2019 der Fall.

Der Zuschlag auf die Einkommen- und auf die Körperschaftsteuer wurde erstmals für kurze Zeit im Jahr 1991 erhoben, die Begründung war erhöhter Finanzbedarf des Bundes aus verschiedenen Gründen darunter der Irak-Krieg und auch schon damals die Finanzierung der hinzugekommenen Länder.

Wieder eingeführt wurde die Ergänzungsabgabe 1995, dann aber, was Papier betont, ausdrücklich nur zur Finanzierung der Vollendung der Einheit Deutschlands, gekoppelt an den damals vereinbarten Solidarpakt I. Die Aufbauhilfe für den Osten wurde dann im Solidarpakt II im Jahr 2005 um 14 Jahre verlängert, finanziert aus dem Solidaritätszuschlag. Wobei die Ost-Hilfen mit den Jahren abgesenkt wurden, nicht aber der „Soli“ – der nun sozusagen als Tilgungsmittel für die Schulden des Bundes gesehen werden konnte, die im Fonds Deutsche Einheit angehäuft wurden. Der gilt mittlerweile allerdings als getilgt. 

„Erhebungszweck entfällt“

Papier ist nun der Auffassung, dass mit dem Auslaufen des Solidarpakts II die Basis für eine weitere Erhebung des Zuschlags entfällt. Daher sei es fraglich, ob der Bund „allein unter Hinweis auf den ursprünglichen Erhebungszweck oder unter Hinweis auf einen neuen beziehungsweise mehrere neue Erhebungszwecke nach wie vor einen wirklich bestehenden zusätzlichen Finanzbedarf des Bundes“ konstatieren könne. Will heißen: Der Bund kann nicht beliebig eine Abgabe verlängern, weil er meint, mehr Geld zu brauchen, und dazu dann neue Gründe für die Fortführung angeben, wenn der alte Grund entfallen ist. Ergänzungsabgaben komme ein „Ausnahmecharakter“ zu – sie sind also quasi eine Notmaßnahme.

Wenn der Bund dauerhaft mehr Finanzbedarf für sich sieht, müsse er das über die Anpassung der „Regelsteuern“ – also etwa der Einkommensteuer oder anderer Steuerarten – vornehmen oder über eine Veränderung der Umsatzsteuer, die er sich mit Ländern und Kommunen teilt. Der Bund dürfe sich auch nicht durch eine sozusagen ewige Einnahme einer einmal erhobenen Sonderabgabe, die nur in seinen Haushalt fließt, gegenüber den Ländern und Kommunen einen Vorteil verschaffen. Er dürfe sich so auch nicht eine Art zweite Einkommensteuer schaffen, die er nicht teilen muss – und die ihm die Chance eröffnen könnte, die schlechter finanzierten Länder und Kommunen nach seinem Willen zu lenken. Das wäre laut Papier eine Aushöhlung der bundesstaatlichen Finanzverfassung zu Lasten der Länder, die damit weiter an Eigenstaatlichkeit verlieren könnten.

FDP: Zügige Abschaffung ist finanzierbar

FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte am Donnerstag, seine Partei halte eine Komplettabschaffung auch finanziell für machbar. Der Ausfall von etwa 20 Milliarden Euro sei im Etat für 2020 durchaus zu finanzieren, die FDP werde das im Beratungsverfahren deutlich machen. Der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar kündigte einen Initiative für einen Normenkontrollantrag in Karlsruhe an, wofür jedoch die Unterstützung von einem Viertel des Bundestags nötig wäre. Damit ist ein solcher Antrag in Karlsruhe aus dem Parlament heraus unwahrscheinlich.

Toncar kündigte jedoch an, die Abgeordneten der Union zur Unterschrift aufzufordern. Er appellierte aber auch an die Steuerzahler, gegen ihre Steuerbescheide für 2020 Einspruch zu erheben, wenn sie die Position teilen, der „Soli“ sei dann verfassungswidrig. An die Adresse von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) sagte der FDP-Abgeordnete, dieser gehe ein großes Haushaltsrisiko ein, wenn nach einem Klageerfolg in Karlsruhe durch einen Bürger tatsächlich Steuern zurückgezahlt werden müssten. Beim Verfassungsgericht ist seit 2014 allerdings auch schon ein Verfahren anhängig, welches das Niedersächsische Finanzgericht angestrengt hat, das prüfen lassen will, ob der "Soli" mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aber mit einer Entscheidung lassen sich die Karlsruher Richter offenkundig Zeit.

Kein Soli mehr für die meisten Zahler ab 2021

Die schwarz-rote Koalition hat vereinbart, dass der „Soli“ 2021 bei etwa 90 Prozent der Zahler nicht mehr erhoben werden soll. Betreffen wird das alle Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 61.000 Euro im Jahr. Diese soziale Staffelung hält Papier zwar grundsätzlich für in Ordnung, doch gelte das nicht mehr, wenn die Grundlage der Besteuerung wegfalle. „Der Zeitraum, in dem ein solches Abschmelzen noch verfassungsrechtlich relevant sein könnte, ist mit dem 1.1.2020 längst abgelaufen“, schreibt er in dem Gutachten. Mit der Belastung nur noch höherer Einkommen gehe es dem Gesetzgeber „um eine sozialpolitische Korrektur des allgemeinen Einkommensteuerrechts“.

Der Beschluss zum „Soli“ im Koalitionsvertrag ist längst auch zwischen CDU/CSU und SPD umstritten. CSU-Chef Markus Söder und der Wirtschaftsflügel der Union verlangen eine komplette Abschaffung, und zwar schon früher als 2021. Der CDU-Parteitag im vorigen Dezember hat ebenfalls eine vollständige Abschaffung beschlossen. Die SPD dagegen verteidigt die Koalitionsvereinbarung – Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat ohnehin Probleme, den Haushalt für das kommende Jahr ohne neue Schulden zu finanzieren, was ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Dürr warf der Union vor, für sie sei eine Steuerentlastung „immer nur ein Wahlkampfthema, aber nie ein Regierungsthema“. Zu den zehn Prozent, die ab 2021 weiterhin den Zuschlag zahlen müssten, gehörten viele kleine und mittlere Unternehmen, keineswegs nur Einkommensmillionäre.

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