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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD).

© dpa

Sexualstrafrecht: Kabinett verschärft Vergewaltigungsparagrafen

Vergewaltiger sollen künftig auch dann verurteilt werden können, wenn sich das Opfer nicht gewehrt hat. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

Für Vergewaltigungsopfer soll es künftig einfacher werden, eine Bestrafung des Täters zu erreichen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der Gesetzentwurf stellt sexuelle Handlungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann unter Strafe, wenn der Mann keine Gewalt angewendet oder damit gedroht hat.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden - es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.“

Ein Vergewaltiger soll künftig auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Voraussetzung dafür ist, dass er das Opfer - in den meisten Fällen sind das Frauen - überrumpelt und dabei seine Arglosigkeit ausgenutzt hat. Auch in Fällen, in denen das Opfer befürchten muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre in Zukunft eine Bestrafung möglich. Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes „Nein“ für die Bestrafung ausreichen soll, ist in dem Entwurf aber nicht enthalten. (dpa)

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