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Politik: Schwerer Verdacht, keine Beweise

Der im Berliner Terrorprozess angeklagte Tunesier Ihsan G. muss ins Gefängnis – aber nicht wegen Terrors

Von Frank Jansen

Berlin - Die Richter halten den Tunesier für einen potenziellen Terroristen, doch reichen die Beweise für die versuchte Gründung einer Terrorgruppe nicht aus. So hat das Berliner Kammergericht am Mittwoch im Prozess gegen Ihsan G. ein Urteil gefällt, in dem weniger schwerwiegende Delikte aufgelistet werden. Der Tunesier erhielt drei Jahre und neun Monate Haft für Verstöße gegen das Ausländergesetz, wegen Urkundenfälschung, für den unerlaubten Besitz einer Schusswaffe sowie wegen Steuerhinterziehung in beträchtlicher Höhe. Im März 2003 hatte die Polizei den Islamisten und mutmaßliche Komplizen in Berlin festgenommen, weil Attentate befürchtet wurden. Der Prozess begann Anfang Mai 2004.

Der Angeklagte habe zwar im Rahmen des weltweiten Dschihad (heiligen Krieges) in Deutschland einen Anschlag verüben wollen, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats, Frank-Michael Libera, in der Urteilsbegründung. Doch Ihsan G. könne nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ nicht wegen des Hauptvorwurfs der Bundesanwaltschaft verurteilt werden, er habe den Aufbau einer Terrorzelle versucht. Als wesentlichen Grund für den Zweifel an der Schuld des Angeklagten nannte der Richter die Widersprüche in den Aussagen zweier V-Leute der Berliner Polizei. Die Vertrauenspersonen hatten berichtet, der Tunesier habe zu Beginn des Irakkrieges im März 2003 Anschläge begehen wollen und kurzzeitig in der Al-Nur-Moschee im Berliner Bezirk Neukölln Sympathisanten trainiert.

Das Gericht konnte die Spitzel wegen einer Sperrerklärung der Berliner Innenverwaltung nur schriftlich befragen. Den Antworten sowie früheren Aussagen der V-Leute, die Ihsan G. nie kennen gelernt hatten, bescheinigte Richter Libera in Teilen „Verworrenheit“. Ein Beispiel: Nach Angaben der Spitzel bat Ihsan G. zweimal den Imam der Al-Nur-Moschee um eine Fatwa, ein islamisches Rechtsgutachten, zur Legitimation der Terroraktivitäten. In den Aussagen der V-Leute hieß es zunächst, G. sei in die Wohnung des Imams gekommen, dann war der Tunesier doch nicht dort. Schon dieser „Beweiskomplex“ gab, so Libera, „nichts dafür her, dass der Angeklagte andere in Pläne eingeweiht hätte, eine terroristische Vereinigung zu gründen“. Dass der Tunesier Materialien hatte, die zur Vorbereitung eines Anschlags taugen – Batteriesäure, eine Bauanleitung für eine Zündvorrichtung, passende Handys und Uhren – konnte das Gericht nicht ahnden.

Für eine Verurteilung blieben nur folgende Delikte übrig: Ihsan G. war im Januar 2003 illegal in die Bundesrepublik eingereist und er zeigte bei der Ausländerbehörde in Gelsenkirchen einen falschen Pass vor, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Mit dem ungültigen Ausweis eröffnete G. ein Konto, außerdem hatte er sich illegal eine Pistole und 30 Schuss Munition besorgt. Und: Ihsan G., der einst mit einer Deutschen verheiratet war und in Berlin gelebt hatte, hinterzog hier im Jahr 2001 bei dubiosen Goldgeschäften 411150 Mark Steuern.

Staatsanwältin Silke Ritzert kündigte Revision an, Verteidigerin Margarete von Galen nannte das Urteil „rechtlich sauber“. Ihsan G. hingegen, so war zu hören, hat sich über die Höhe der Strafe geärgert.

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