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Bundesfamilienministerin Giffey setzt sich für eine Änderung des Paragraphen 219 a des Strafgesetzbuches ein.

© AFP Photo/John MacDougall

Schwangerschaftsabbruch: Giffey setzt sich für Neuregelung von Paragraph 219a ein

Die SPD-Politikerin plädiert dafür, das Werbeverbot bei Schwangerschaftsberatungen zu ändern. Ärzte düften nicht unter Generalverdacht stehen, sich strafbar zu machen.

Bundesfamilienministerin Giffey setzt sich für eine Neuregelung des Paragraphen 219a des Strafgesetzbuches ein. Das kündigte die SPD-Politikerin auf ihrer Facebook-Seite an. Der umstrittene Paragraph soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als etwas Normales darzustellen und zu kommerzialisieren.

Giffey schrieb unter Bezug auf ein Interview mit der Bundesvorsitzenden der Beratungsorganisation Pro Familia: "Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer Ausnahmesituation. Es ist eine der schwierigsten Entscheidungen des Lebens, dann zu entscheiden, das Kind zu bekommen oder nicht. In einer solchen Situation brauchen Frauen Information, Beratung und Unterstützung. Und sie brauchen Ärztinnen und Ärzte, die nicht unter dem Generalverdacht stehen, kriminell zu handeln und sich strafbar zu machen."

Der Paragraf 219a untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Nach der Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel war über den Paragrafen 219a eine bundesweite Debatte entbrannt. Das Amtsgericht Gießen hatte Hänel Ende vergangenen Jahres wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eine Geldstrafe auferlegt. Es berief sich dabei auf den Paragrafen 219a.

Ärzte für eine Streichung, Union und Kirchen dagegen

Nach längerer Debatte hatten sich SPD und Union im März darauf geeinigt, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Gesetzentwurf zum Paragrafen 219a erarbeiten soll. Der Entwurf soll nach SPD-Kreisen bereits möglichst vor der Sommerpause vorgelegt werden, um dann in die Ressortabstimmung zu gehen. Es gibt weitere Gesetzesentwürfe von FDP, Grünen und Linken, die eine Änderung oder Streichung des Paragrafen vorsehen.

Ursprünglich hatte die SPD einen eigenen Antrag in den Bundestag eingebracht, der eine Abschaffung des Paragrafen vorsieht, ihn aber mit Blick auf den Koalitionsfrieden zurückbehalten. Die Union ist ebenso wie die Kirchen gegen eine Streichung des Paragrafen. Sie argumentieren, das Werbeverbot solle Geschäftsmodelle mit Abtreibungen verhindern. Abtreibung sei keine normale medizinische Leistung.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, plädiert dagegen für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen. Der Paragraph kriminalisiere Ärzte in nicht nachvollziehbarer Weise, hieß es in einer Resolution der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg, der Montgomery ebenfalls als Präsident vorsteht. Die Berufsordnung der Ärzteschaft regele in ausreichendem Maße die Grenzen zwischen Werbung und Information. (mit KNA)

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