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Protest gegen den Paragrafen 219a vor dem Ärztetag in Thüringen im vergangenen Jahr

© Monika Skolimoska/dpa

Schwangerschaftsabbruch: Bundesregierung hat keine Zahlen zum Abtreibungsparagrafen 219a

Wieder muss die Regierung in Sachen Paragraf 219a passen: Sie weiß nicht, wie das umkämpfte Werbeverbot wirkt.

Die Bundesregierung hat keine Belege dafür, dass das Informationsverbot im Strafrecht Einfluss auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hat. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. "Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor", heißt es mehrfach im Antworttext. Die FDP-Abgeordnete und Menschenrechtspolitikerin Gyde Jensen hatte nach Zahlen und Studien gefragt, aus denen hervorgeht, ob der Strafrechtsparagraf 219a dabei hilft, Abtreibungen zu vermeiden. In der Antwort des Bundesregierung heißt es dazu: "§ 219a des Strafgesetzbuches (StGB) ist Teil eines gesetzgeberischen Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben. Für Datenerhebungen zum Zusammenhang zwischen dem Bestehen von § 219a StGB und der Häufigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bestand in der Vergangenheit kein Anlass." Auch zur Frage, ob es Erkenntnisse aus dem Ausland gäbe, die nahelegten, dass Schwangerschaftsabbrüche kommerzialisiert würden, wenn es mehr offen zugängliche Information darüber gebe, muss die Regierung passen. Ihr lägen dazu "weder Zahlen noch Zahlenmaterial vor".

Der Paragraf trägt das Verbot von Werbung für Abtreibung in seiner Überschrift, verbietet aber auch, dass Ärztinnen über ihr Angebot und Methoden informieren. Wörtlich heißt es im Paragrafen 219a: "Wer öffentlich (...) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, (...) anbietet, ankündigt, anpreist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Er ist in der öffentlichen Diskussion, seit Ende 2017 die Gießener Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe nach 219a verurteilt wurde. Ein knappes Jahr später bestätigte die nächste Instanz das Urteil. Hänel will ihren Fall bis vors Bundesverfassungsgericht bringen, gleichzeitig begann aber auch eine politische Debatte über den Paragrafen. Im Dezember einigten sich SPD und Union darauf, den Paragrafen nicht, wie zeitweise von Linken, Grünen, SPD und FDP gewünscht, abzuschaffen, sondern im Gesetz klarer zu machen, welche Form von Information nicht unter seine Strafandrohung fällt.

Die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ist nicht die erste in der Sache. Am 14. Dezember vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung den Grünen geantwortet, die Auskunft forderten über den Schwund von Arztpraxen, die nicht verbotene Abtreibungen noch durchführen. Auch seinerzeit lautete die Antwort, hier des Frauen- und Familienministeriums, man habe keine Daten dazu. In beiden Antworten wurde an die zuständigen Länder verwiesen - die allerdings auch bestenfalls lückenhafte Erkenntnisse haben.

Die FDP-Politikerin Gyde Jensen sprach von einem neuerlichen Offenbarungseid der großen Koalition. Sie habe weder Zahlen noch wolle sie welche erheben. "Das ist Gefühlspolitik, Strafrecht ohne Faktenbasis zu Lasten derer, die Betroffenen beratend zur Seite stehen wollen und medizinische Betreuung benötigen", sagte Jensen dem Tagesspiegel. Dass man den Paragrafen dennoch zum unverzichtbaren Teil eines Schutzkonzepts für ungeborenes Leben erkläre, sei zynisch und negiere "das umfassende Selbstbestimmungsrecht der Frau". 

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