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Kristina Hänel auf einer der Demonstrationen gegen den Paragrafen 219a am Wochenende. Die Verurteilung der Ärztin im Herbst 2017 brachte das Thema bundesweit in die Debatte.

© Rolf K. Wegst/epd

Update

Schwangerschaftsabbruch: Ärztinnen dürfen über Abtreibung künftig informieren - aber nur knapp

Die GroKo einigt sich auf eine Reform des Paragrafen 219a, der Werbung für Abtreibung verbietet, aber auch Information bestraft. Selbst die SPD ist kritisch.

Ärztinnen und Ärzte dürfen künftig straflos darüber informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Weitere Informationen, etwa über die Methoden, die sie nutzen, sind ihnen und anderen Kliniken und Einrichtungen, die Abtreibungen durchführen, aber weiterhin verboten. So steht es im Entwurf zu einer Reform des § 219a, auf den sich die GroKo jetzt geeinigt hat. Der Paragraf ist mit “Werbeverbot” überschrieben, verbietet aktuell Ärzten aber auch sachliche Information. Mit der Neufassung wird der seit mehr als einem Jahr heftig diskutierte § 219a nicht abgeschafft, sondern lediglich um diesen “Ausnahmetatbestand” ergänzt.

Detaillierte Informationen sollen Sache “neutraler Stellen”, konkret der Bundesärztekammer, werden. Die Ärztevertretung wird durch eine Änderung des Schwangerschaftskonfliktsgesetzes verpflichtet, eine Liste entsprechender Fachmediziner zu führen, die auch die verwendeten Methoden – etwa Absaugung oder Medikamente - enthält. Nicht mehr im Entwurf enthalten ist, dass man Studien über die psychische Belastung von Frauen nach einem Abbruch in Auftrag geben wolle. An diesem Detail einer ersten Einigung zwischen Union und SPD vor Weihnachten hatte es massive Kritik gegeben. Stattdessen will die Koalition jungen Frauen die Kosten für die Pille künftig länger ersetzen als bisher. 

"Klischees über Schwangerschaftsabbrüche zementiert"

Auch am neuen Gesetzentwurf gibt es Kritik, weit über die Opposition hinaus – auch etliche SPD-Abgeordnete zeigten sich unzufrieden. Die Gießener Allgemeinärztin Kristina Hänel, deren Verurteilung im Herbst 2017 den Stein ins Rollen gebracht hatte, nannte den Entwurf nicht ausreichend und kündigte an, gegen ihre Verurteilung weiter vor Gericht vorzugehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht. Die Informationen auf ihrer Webseite zum Beispiel blieben auch mit dem Entwurf strafbar. Gut sei aber, dass öffentliche Information nicht mehr ganz und gar kriminalisiert werde “Das werte ich als Erfolg.” Die frauenpolitische Sprecherin der Linken Cornelia Möhring nannte die Verteidigung des Kompromisses durch die SPD-Chefin Andrea Nahles auf Twitter “Bullshit”. Dem Tagesspiegel sagte Möhring, bei näherem Hinsehen sei der Kompromiss sogar eine Verschlechterung der jetzigen Situation. “Jetzt steht ausdrücklich im Gesetz, worüber Ärztinnen nicht informieren dürfen. Bisher war das im Fluss und Teil der Rechtsprechung.” Die geplante bundesweite Liste öffne zudem ein Betätigungsfeld für selbsternannte Lebensschützer, die sich dort für ihre Aktionen gegen Mediziner mit Informationen versorgen könnten. 

Auch die Berliner Ärztin Alicia Baier hält den Kompromiss für keine Lösung im Streit um den 219. Baier gründete noch als Studentin die Gruppe “Medical Students for Choice”, die sich für die reguläre Aufnahme des Abbruchs in die Ärzteausbildung einsetzt und eigene Kurse dazu anbietet. „Die Stigmatisierung sogar der Information über Schwangerschaftsabbruch ist nicht weg, sondern steht nach wie vor im Strafgesetzbuch”, sagte Baier dem Tagesspiegel. Durch Befragung von Medizin-Studierenden wisse sie, “dass sehr viele von der Debatte nur „Strafrecht“ und „Werbung“ mitbekommen, zwei Negativworte”. Das schade der Bereitschaft junger Ärztinnen weiter, diese ärztliche Leistung anzubieten. “Wäre wenigstens der 219a gestrichen worden, sähe das anders aus.” Ebenso schädlich sei die Zugabe zum Kompromiss, die längere Kostenübernahme für die Pille, sagte Baier: Dieser Teil der Einigung “zementiert Klischees und falsche Annahmen über Schwangerschaftsabbrüche”.

CDU will noch Änderungen im Gesetz

Erstens sei die Mehrheit der Frauen, die abtreiben, älter als 22, nämlich zwischen 25 und 25 Jahren alt, außerdem werde so “Verhütung wieder zu einem reinen Frauenthema gemacht und junge Frauen als verantwortungs- oder sorgloser stigmatisiert”. Die Pille sie zudem nur eine von vielen Verhütungsmöglichkeiten. 

Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zeigte sich im Grundsatz zufrieden mit dem Kompromiss. Winkelmeier-Becker, die bisher keinerlei Abstriche zulassen wollte, deutete aber dem Tagesspiegel gegenüber an, dass sie noch Präzisierungen im Gesetz erwartet: “Konsens ist, dass Ärzte und Ärztinnen auf ihrer Homepage einen einfachen Hinweis platzieren können, dass eine Abtreibung gegebenenfalls in ihrer Praxis durchgeführt werden kann- nicht mehr und nicht weniger. Das muss in der Gesetzesfassung noch klarer zum Ausdruck kommen.” Für sie sei aber “positiv, dass der Vorschlag zur Streichung von § 219a StGB vom Tisch ist. Werbung für Abtreibung bleibt strafbar” Der erste Weg einer ungewollt Schwangeren müsse “regelmäßig weiterhin zur unabhängigen Beratungsstelle” führen. Nur dort werde “das Lebensrecht des Kindes zur Sprache gebracht” und über alles informiert, was “zu einer Entscheidung für das Kind ermutigt". Ähnlich äußerte sich Yvonne Magwas, die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion: "Das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bleibt erhalten und ist für uns nicht verhandelbar - das ungeborene Leben steht obenan." Auch sie plädierte dafür, im parlamentarischen Verfahren "sich die Regelungen im Detail anzuschauen. Gegebenenfalls sind Klarstellungen nötig".

Die katholische Kirche kritisierte den Kompromiss als überflüssig. Frauen könnten „bereits heute vielfältige Informationen aus unterschiedlichsten Informationsquellen erhalten“, sagte der Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz.

"Das Ziel der SPD-Frauen bleibt die komplette Streichung"

In der SPD sind selbst die entschiedensten Gegner des Paragraphen 219a auffallend zurückhaltend. Das heißt nicht, dass sie umfassend zufrieden wären mit dem Kompromiss – im Gegenteil. Für Maria Noichl, die Chefin der „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen“ (AsF), ist der aktuelle Referentenentwurf nur „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“. „Das Ziel der SPD-Frauen bleibt aber die komplette Streichung des Paragraphen 219a“, sagt Noichl dem Tagesspiegel.

Von dem ursprünglichen Plan der SPD, den umstrittenen Abschnitt im Strafgesetzbuch abzuschaffen, ist in der Groko allerdings keine Rede mehr. Dennoch: Offen mit einem Koalitionsbruch droht wegen dieser Frage bei den Genossen niemand mehr. Das sah Ende des vergangenen Jahres noch anders aus. Damals kündigten einige junge SPD-Abgeordnete an, mit Grünen, Linken und FDP für eine Abschaffung von 219a zu stimmen. Jetzt wollen die Wortführer der Anti-219a-Bewegung in der SPD-Fraktion, eine Gruppe aus zwölf jungen Parlamentsneulingen, erst einmal abwarten. „Die Diskussion wird mindestens bis zur Kabinettssitzung Anfang Februar weitergehen“, sagt die Bielefelder Abgeordnete Wiebke Esdar. Lockerlassen wolle man aber nicht, betont sie. „Das Thema hat für uns in der SPD-Fraktion einen hohen Stellenwert.“

Zweifel über Rechtssicherheit

Vor allem Partei- und Fraktionschefin Andrea Nahles scheint die Brisanz des Streits lange unterschätzt zu haben. Als sie im Frühjahr aus Rücksicht auf die Union einen Antrag zur Streichung von 219a zurückzog, wurde sie von der Wut der eigenen Genossen überrascht. Die waren nachhaltig empört über Nahles‘ Verhalten. Inzwischen hat die Partei- und Fraktionsführung aber offenbar eingesehen, wie wichtig vielen in der SPD das Thema ist – und ihre beiden Ministerinnen Katarina Barley (Justiz) und Franziska Giffey (Familie) in Nachverhandlungen mit der Union geschickt. Dass etwa Abtreibungen in dem aktuellen Entwurf nicht mehr pauschal als nachhaltig traumatisierendes Erlebnis dargestellt werden, loben Noichl und Esdar.

Entscheidend für eine Zustimmung der SPD-Fraktion sei aber die konkrete Ausgestaltung des neuen Gesetzes, betont Esdar. „Für uns ist wichtig, dass sich ein Fall wie der von Frau Hänel nicht wiederholt. Ärztinnen und Ärzte müssen Rechtssicherheit haben.“ Ob das neue Gesetz dafür wirklich garantieren kann, muss sich erst noch zeigen.

Wie viel konkrete Information wird erlaubt?

Für die Abgeordnete Esdar ist wichtig, dass betroffene Frauen alle nötigen Informationen „einfach und praktisch“ finden können – auch über Methoden zur Abtreibung, wie sie die unterschiedlichen Praxen anbieten. Dass alle Informationen, etwa wie der Eingriff konkret abläuft, nur über „Verlinkungen“ von den Praxis-Websites zugänglich sein sollen, lehnt AsF-Chefin Noichl ab: „Ärztinnen und Ärzten zu verbieten, öffentlich über die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs zu informieren, finde ich unwürdig“, sagt sie. „Bei jedem anderen Eingriff ist das doch auch erlaubt!“ Grundsätzlich könne die Neuregelung die Situation der Betroffenen verbessern, auch in Sachen Rechtssicherheit für Mediziner, sagt Noichl. Aber: „Der Umgang mit dem Thema bleibt ein Eiertanz.“

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