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AfD-Spitzenpolitiker Alexander Gauland, Frauke Petry

© Patrik Stollarz/AFP

Update

Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge: Wird die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz?

AfD-Politiker sprechen über einen Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge, sogar gegen Frauen und Kinder. AfD-Vize Alexander Gauland sagt, es habe "Missverständnisse" gegeben.

Von
  • Frank Jansen
  • Matthias Meisner

Für Sigmar Gabriel ist die Sache klar, erst recht nach den Äußerungen von AfD-Spitzenpolitikerinnen zum Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge: "Für mich gehört die AfD in den Verfassungsschutzbericht und nicht ins Fernsehen", sagte der SPD-Chef. Er griff damit Argumente auf, die von Fachpolitikern seiner Partei zuvor geäußert worden waren.

Es müssten "die gefährlichen rechtsextremen Tendenzen in der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und Gruppen wie Pegida vom Verfassungsschutz beobachtet werden", hatte die SPD-Bundestagsfraktion Anfang Januar in einem Positionspapier "Öffentliche Sicherheit" gefordert. Die federführenden Abgeordneten Eva Högl und Burkhard Lischka sahen sich damals "in hohe Alarmbereitschaft versetzt", da die AfD erstarke und sich "weitere Bündnisse aus Rechtspopulisten und Rechtsextremisten" formierten, "die mit menschenverachtenden Parolen gegen Migranten, Asylsuchende und Muslime hetzen".

Das Echo außerhalb der SPD auf die Forderung nach Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist geteilt. Verständnis haben die Grünen. Deren Innenpolitiker Volker Beck sagt dem Tagesspiegel: "Jede trotzkistische Kleingruppe kommt im Verfassungsschutzbericht vor." Mindestens Teilorganisationen der AfD wie zum Beispiel die Jugendorganisation Junge Alternative würden seines Erachtens die Voraussetzung für eine Beobachtung erfüllen, sie nun in Gänze nicht zu beobachten wäre eine "problematische Verharmlosung dieses Klubs". Zu den AfD-Angriffen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) rechnet Beck "das Gerede von der Lügenpresse, eine krude Rassentheorie, die Verharmlosung der NPD, Gerede über den Gebrauch von Schusswaffen gegen Flüchtlinge und die Forderung nach Abschaffung des Grundrechtes auf Asyl".

Widerspruch kommt von der Union und der Linkspartei. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach lehnte es ab, dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Vorgaben zur AfD-Beobachtung zu machen: "Wer zum Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes wird, entscheidet das BfV in eigener Zuständigkeit", sagte Bosbach der "Welt".

Linken-Fraktionsvize Jan Korte sprach von "typischem Gabriel-Aktionismus". Es wäre "sinnvoller, wenn der Vizekanzler nicht jede Woche eine Forderung der AfD wie beim jüngsten Anti-Asylpaket erfüllen würde". Ähnlich äußerte sich der thüringische Staatskanzlei-Chef Benjamin Hoff. Der Linken-Politiker schrieb auf Twitter: "Statt über die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz zu schwadronieren, sollte aufgehört werden, deren Agenda zu übernehmen."

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Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) sagte dem Tagesspiegel: "Den Praxistest hat der Verfassungsschutz spätestens beim NSU-Desaster verfehlt. Demokratie und Bürgerrechte brauchen vor allem engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sie schützen." Pau zweifelte daran, dass deutsche Polizisten generell nicht auf Flüchtlinge schießen würden. "Das höre ich wohl, ich möchte es aber nicht auf einen Praxistest ankommen lassen", erklärte sie. "Hinzu kommt: Wenn Polizisten das nicht dürfen, dann müssen das halt Bürgerwehren übernehmen, wird mancherorts gefolgert. Und die schießen wie Pilze aus dem Boden und rüsten auf. Es lodert allenthalben."

Auch Verfassungsschutz gibt sich zurückhaltend

Im Verbund der Verfassungsschutzbehörden ist die Neigung gering, in die Beobachtung der AfD einzusteigen. "Die Partei wird eindeutig nicht von Rechtsextremisten gesteuert", heißt es in Sicherheitskreisen. Bislang gebe es offenbar auch keine "extremistischen Einschlüsse" nach dem Muster linksextremer Zirkel wie der „Kommunistischen Plattform“ bei der Partei Die Linke. Einige Verfassungsschützer befürchten zudem, sie sollten  instrumentalisiert werden – mit dem Ziel, die AfD politisch zu stigmatisieren. Gerade jetzt, knapp sechs Wochen vor den Wahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. In allen drei Ländern könnte die AfD mit zweistelligen Ergebnissen in die Parlamente einziehen.

Die AfD liefert die besten Argumente für den Wahlkampf gegen die AfD. Grenzen oder Mauern hochziehen, Schießbefehl an der Grenze, Einschränkung der Pressefreiheit durch Verunglimpfung als Lügenpresse, Zensur usw...

schreibt NutzerIn uwe0522

Mehrere Sicherheitsexperten betonen zudem, die gesetzlichen Vorgaben für eine Beobachtung der AfD seien nicht erfüllt. Bei ihr sei nicht zu erkennen, dass sie in der Art rechtsextremer Parteien wie der NPD aggressiv-kämpferisch verfassungsfeindliche Ziele verfolge. Laut Bundesverfassungsschutzgesetz darf  eine Partei erst dann beobachtet werden, wenn "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben" zu erkennen sind. Das treffe auf die AfD nicht zu, sagen Sicherheitsexperten.

Vereinzelt sind allerdings auch im Verbund der Verfassungsschutzbehörden Stimmen zu hören, die der AfD eine "interne Radikalisierung" vorhalten. Das könnte langfristig dazu führen, dass ein Punkt des Bundesverfassungsschutzgesetzes womöglich doch auf die Partei zutreffen könnte. Gemeint sind "Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Artikel 26 Absatz 1 des Grundgesetzes) gerichtet sind".

Die Äußerungen der AfD-Vorsitzenden Frauke Petry und ihrer Stellvertreterin Beatrix von Storch lösten auch in deren Partei eine Debatte aus. Petry hatte dem "Mannheimer Morgen" gesagt, Polizisten müssten illegalen Grenzübertritt verhindern, und dabei "notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz."
Ihre Stellvertreterin von Storch legte später auf Facebook nach. "Wollt Ihr etwa Frauen mit Kindern an der grünen Wiese den Zutritt mit Waffengewalt verhindern?", wurde sie in dem sozialen Netzwerk gefragt. Storch antwortete knapp mit "Ja", ruderte später aber etwas zurück: "Gegen Kinder ist der Schusswaffeneinsatz richtigerweise nicht zulässig. Frauen sind anders als Kinder verständig."

Innenministerium: Rechtlich nicht möglich

Der von der AfD geforderte Einsatz von Schusswaffen gegen an der Grenze gegen illegal einreisende Flüchtlinge wäre nach Darstellung der Bundesregierung rechtlich gar nicht möglich. "Selbstverständlich wird kein Bundespolizist Schusswaffen gegen Menschen einsetzen, die hier in Deutschland Schutz nachsuchen. Und selbstverständlich ... ist der Einsatz gezielt von Schusswaffen gegen Menschen, um einen Grenzübertritt zu verhindern, rechtswidrig", sagte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, die Aussagen disqualifizierten sich von selbst, und er wolle sie seitens der Bundesregierung nicht weiter kommentieren.

Petry: Gesetzeslage für Grenzsicherung ausreichend

Petry sagte am Montag zu den Äußerungen von ihr und anderen Mitgliedern der AfD-Führung: "Die AfD lehnt es strikt ab, dass auf Menschen geschossen wird, die friedlich Einlass in das Bundesgebiet begehren." Gemeinsam mit dem Ko-Vorsitzenden Jörg Meuthen erklärte sie, die AfD strebe "keinerlei Verschärfung der diesbezüglich geltenden Rechtslage oder Praxis an". Die Gesetzeslage sei "eindeutig und für die Grenzsicherung vollkommen ausreichend", hieß es weiter in der Erklärung. Grenzsicherung müsse "im Rahmen der bestehenden Gesetze und streng nach dem Gebot der Verhältnismäßigkeit erfolgen".

Gauland: "Das ist nicht glücklich gelaufen"

"Das ist nicht glücklich gelaufen", hatte zuvor der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland dem Tagesspiegel gesagt. Nach einer Telefonkonferenz der AfD-Spitze am Montag erklärte er: "Der gezielte Schuss auf Menschen kommt nicht in Frage." Bei der Interpretation der Aussagen von Petry und von Storch habe es "Missverständnisse" gegeben. "Wen auch immer sie fragen, die AfD will natürlich nicht auf Menschen schießen lassen, schon gar nicht auf Kinder und Frauen."

Petry habe lediglich die Rechtslage referieren wollen. "Das aber ist - ich gebe das offen zu - politisch nicht so angekommen, wie sie sich das vorgestellt hat."

Zu den Äußerungen der stellvertretenden AfD-Vorsitzenden von Storch sagte Gauland: "Sie wissen, ich bin kein Freund von Facebook. Sie hat offensichtlich, sie hat uns das erklärt, im Grunde genommen etwas gepostet und das war nur die Hälfte, das andere ist nicht mitgegangen. Fragen Sie mich technisch etwas leichteres, weil ich davon überhaupt nichts verstehe und auch keine besondere Sympathie für diese Geschichte habe. Aber auch sie sagt, das ist völlig falsch rübergekommen. Und natürlich will sie nicht auf Frauen und Kinder schießen lassen."

Alfa-Politiker Henkel: Unaufhaltsame Radikalisierung der AfD

Dass Flüchtlinge auch mit Hilfe der Dienstwaffen von Grenzpolizisten zur Umkehr bewegt werden können, hatte aus der Riege prominenter AfD-Politiker zuerst Marcus Pretzell - der Lebensgefährte Petrys - erklärt. Im Oktober sagte der nordrhein-westfälische AfD-Vorsitzende, wie jetzt die "FAZ" in Erinnerung brachte, mit diesen "könnte man signalisieren, dass es nicht weitergeht". Dass mehr als Warnschuss in die Luft nötig sein werde, glaube er nicht, "die Menschen sind ja vernunftbegabt". In einem dpa-Gespräch erläuterte Pretzell damals: "Die Verteidigung der deutschen Grenze mit Waffengewalt als Ultima Ratio ist eine Selbstverständlichkeit." AfD-Vize erklärte seinerzeit dem "Handelsblatt": "Ich sehe das genauso."

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Der ehemalige AfD-Politiker Hans-Olaf Henkel, der heute für die Abspaltung Alfa im Europaparlament sitzt, sieht in den jüngsten Äußerungen von Petry und von Storch einen Beleg für die "unaufhaltsame Radikalisierung der AfD, seit (der ehemalige Vorsitzende Bernd) Lucke und ich zusammen mit 5000 Mitgliedern diese Partei verlassen haben". Es zeige sich, "dass es hier nicht, wie immer wieder behauptet, um die Meinung einiger durchgeknallter Mitglieder, sondern die der Parteiführung handelt". Immerhin hätten neben dem NRW-Landesvorsitzenden Pretzell auch die drei bekanntesten Mitglieder des Bundesvorstandes, Petry, Gauland und von Storch, den Gebrauch von Schusswaffen gefordert. Henkel behauptete, "angesichts des fortschreitenden Linksrucks der CDU auf der einen Seite und der dramatischen Radikalisierung der AfD auf der anderen", es gebe ein "riesiges Potenzial" für die vom ihm mitgegründete "Allianz für Fortschritt und Aufbruch" als "neue Partei der Mitte". In Umfragen wird das bisher allerdings nicht widergespiegelt.

Kinderhilfswerk fordert Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Volksverhetzung gegen von Storch. Die Äußerungen der stellvertretenden AfD-Vorsitzenden, wonach Flüchtlingsfrauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt gehindert werden sollten, erfüllten den Tatbestand des Paragraf 130 Strafgesetzbuches. Trotz ihrer Klarstellung blieben von Storchs Äußerungen "außerhalb unserer Rechtsordnung", erklärte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger. "Sollen zukünftig Frauen mit Kindern auf dem Arm an der Grenze erschossen werden und die Kinder dann von den Grenzschützern in Obhut genommen werden?" Die Politikerin versuche, "einen rechtswidrigen Schusswaffengebrauch im Namen einer Ideologie zu legitimieren“. Ihre Äußerungen seien „ein Fall für die Staatsanwaltschaft".

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