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Gerhard Schröder (SPD), Alt-Bundeskanzler, klagt gegen den Bundestag

© Kay Nietfeld/ dpa

Schröders Klage gegen den Bundestag: Dreist und tragisch

Dem Altkanzler ist jegliches Gespür verloren gegangen. Er schadet dem deutschen Volk und sich selbst. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Die Tragödie geht weiter: Jetzt verklagt „Gas-Gerd“ Schröder den Bundestag. Er will seine Kanzlerprivilegien – eigenes Büro, Referenten, Kosten 400.000 Euro aus der Staatskasse – zurück. Die Streichung hatte der Haushaltausschuss verfügt.

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Schröders Anwälte (er selbst ist auch einer) argumentieren, dass es ganz nach ihm klingt: Der Beschluss erinnere „eher an einen absolutistischen Fürstenstaat“ und dürfte in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Bestand haben.

Von wegen. Wäre es nicht so traurig, fiele die Ironie noch mehr auf: Der Altkanzler, der gerade einem ersten Versuch zum Ausschluss aus seiner Partei, der SPD, entging, wendet ja gerade keinen Schaden vom deutschen Volk ab und schadet dazu noch sich, und zwar durch seine Nähe zum russischen Kremlfürsten, Kriegstreiber, Absolutisten Wladimir Putin.

Die „Ausstattung ehemaliger Kanzler nach den fortwirkenden Verpflichtungen“ solle „aus dem Amt erfolgen“, heißt es in der offiziellen Regelung. Schröder interpretiert sie schlicht falsch. Seine Meinung absolut zu setzen, führt noch weiter in die Irre.

Wo soll das enden? In Verlust aller, die ihm doch noch wohlwollen. Übrigens: Ans Ruhegehalt in Höhe von 8300 Euro geht ihm niemand. Es sei denn, er gibt nicht endlich Ruhe.

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