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Gedenken an die Opfer. Stiller Protest während der Urteilsverkündung im NSU-Prozess am Oberlandesgericht München.

© imago/Christian Mang

Schriftliches Urteil im NSU-Verfahren: Schwere Schuld auf mehr als 3000 Seiten

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat ein kolossales Werk vorgelegt. Für die Angeklagten Zschäpe und Eminger ist es von besonderem Interesse.

Von Frank Jansen

Die Sätze sind Papierdeutsch und doch in ihrer Härte kaum zu übertreffen. „Aufgrund ihrer nationalsozialistisch-rassistischen Vorstellungen war der Angeklagten Zschäpe die Anwesenheit von Juden und Ausländern im Inland verhasst“, steht auf Seite 2776 des schriftlichen Urteils im NSU-Verfahren. „Ihren ideologischen Vorstellungen entsprach es, dass die ihr unerwünschten Menschen, also Juden und Ausländer, Deutschland auf Dauer verlassen würden und die Staatsform in eine nationalsozialistisch-völkische Herrschaftsform umgewandelt würde.“ So geht es lange weiter.

Das Urteil passt zur furchtbaren Dimension der Verbrechen

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat am Dienstag im NSU-Verfahren ein kolossales Schriftstück vorgelegt. Auf 3025 Seiten wird die Mitschuld von Beate Zschäpe und der vier weiteren Angeklagten bei der Serie von Verbrechen der Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ beschrieben und bewertet. Ein historisches Dokument, mit seinem juristischen wie auch physischen Gewicht passend zu einer Hauptverhandlung mit 438 Tagen in mehr als fünf Jahren. Und zur furchtbaren Dimension der Verbrechen des NSU.

Zehn Morde, drei Sprengstoffanschläge, 15 Raubüberfälle

Zschäpe und ihre Kumpane Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos waren im Januar 1998 untergetaucht und bleiben fast 14 Jahre unentdeckt. In der Zeit erschossen Böhnhardt und Mundlos in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel neun Migranten türkischer und griechischer Herkunft und eine Polizistin in Heilbronn. Die beiden Neonazis verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln, der erste traf ein iranisches Geschäft, der zweite mit einer Nagelbombe fast die ganze Keupstraße. Dutzende Menschen wurden verletzt. Erst im Prozess wurde bekannt, dass Böhnhardt und Mundlos auch schon 1999 in Nürnberg einen Sprengstoffanschlag auf ein türkisches Lokal begangen hatten.

Mehr als 600 000 Euro erbeutet

Um die Anschläge und das Leben im Untergrund zu finanzieren, überfielen Böhnhardt und Mundlos einen Supermarkt und 14 Filialen von Post und Sparkasse. Mehrere Angestellte erlitten Verletzungen. Die Beute der Terroristen summierte sich auf mehr als 600 000 Euro. Der letzte Überfall, am 4. November 2011 auf die Sparkasse in Eisenach, bedeutete das Ende der Zelle.

Kurz nach dem Raub kam die Polizei den beiden Männern auf die Spur. Böhnhardt und Mundlos reagierten nun auch brutal gegen sich selbst. Sie setzten ihr Mietwohnmobil in Brand, Mundlos erschoss Böhnhardt und sich. Zschäpe, die in der gemeinsamen Wohnung in Zwickau geblieben war, entfachte in den Räumen einen Großbrand und floh. Vier Tage später stellte sie sich in Jena der Polizei. Das Ausmaß des Terrors schockte die Republik.

Bis auf Eminger sagten alle Angeklagten aus

Der Prozess gegen Zschäpe und die vier Komplizen Ralf Wohlleben, André Eminger, Holger G. und Carsten S. begann im Mai 2013. Bis auf Eminger redeten die Angeklagten. Zschäpe ließ über einen Verteidiger mitteilen, sie habe die Morde nicht gewollt und sei „ausgeflippt“, habe sich aber emotional nicht von den beiden Uwes lösen können. Der einzige, der seine Tat zugab und auch bereute, war Carsten S. Er hatte im Jahr 2000 mit Wohlleben die Pistole Ceska 83 beschafft, mit der Böhnhardt und Mundlos die Migranten erschossen. Wohlleben bestritt seine Rolle beim Waffenkauf. Holger G. gestand kurz, Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe unterstützt zu haben, unter anderem mit einem manipulierten Reisepass. Von den Verbrechen der Zelle wusste G. angeblich nichts.

Die Richter bescheinigten Zschäpe eine besondere Schwere der Schuld

Der Strafsenat unter Vorsitz von Manfred Götzl verurteilte am 11. Juli 2018 Zschäpe zu lebenslanger Haft und bescheinigte ihr eine besondere Schwere der Schuld. Wohlleben erhielt zehn Jahre für Beihilfe zu neunfachem Mord, Carsten S. und Holger G. bekamen je drei Jahre. Bei André Eminger hielt der Senat zweieinhalb Jahre für ausreichend. Er kam aus der Untersuchungshaft frei. Seine Nazikumpel im Publikum jubelten.

Die Verteidiger der Angeklagten legten Revision ein, Carsten S. hat sie inzwischen zurückgezogen. Die Bundesanwaltschaft ficht das Urteil nur im Fall Eminger an. Die Staatsanwälte sehen den Neonazi als engen Vertrauten des NSU und hatten für ihn zwölf Jahre Haft gefordert. Was über Eminger und Zschäpe  im schriftlichen Urteil steht, ist nun  mit Blick auf die  Revision  interessanter als bei den anderen Angeklagten, deren Strafe weniger strittig erscheint.

Zschäpe verschickte das Paulchen-Panther-Video

Zschäpe war vermutlich nie bei den Angriffen  von Böhnhardt und Mundlos dabei, hat aber die Höchststrafe bekommen. Die  Verteidiger bestreiten, ihre Mandantin sei Mitglied des NSU gewesen. Der Strafsenat schreibt im Urteil, Zschäpe habe Einfluss auf die Taten genommen, „also das ,ob’, das ,wo’, das ,wann’ und das ,wie’“. Außerdem habe sie Böhnhardt und Mundlos zugesagt, im Fall des Todes der beiden das Bekennerdokument des NSU zu veröffentlichen und Beweismittel zu vernichten. Zschäpe hatte nach dem 4. November 2011 mehrere Exemplare des Paulchen-Panther-Videos verschickt, in dem sich die Terrorzelle zu den Morden und Sprengstoffanschlägen bekennt. Der Brand in der Zwickauer Wohnung sollte offenkundig Spuren des NSU vernichten.

Eminger nur für die Beschaffung von Bahncards verurteilt

Bei Eminger geht der Strafsenat davon aus, dass er erst im Januar 2007 von den Morden an den Migranten und den Bombenanschlägen erfuhr. Dass er zuvor Wohnmobile gemietet hatte, die Böhnhardt und Mundlos für  Raubüberfälle und den ersten Anschlag in Köln nutzten, ist für die Richter nicht sicher als Unterstützung zu werten, da Eminger von den geplanten Taten nichts gewusst haben könnte. Erst nach einem Gespräch mit Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe im Januar 2007 sei Eminger der „schwerstkriminelle Zweck“ der mutmaßlichen Terrorvereinigung bekannt gewesen. 2009 beschaffte er dann Bahncards für Böhnhardt und Zschäpe. Für den Senat ist nur bei dieser Tat zu beweisen, dass Eminger den NSU unterstützt hat.

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