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Die neuen Zentrale vom Bundesnachrichtendienst BND in Berlin.

© Paul Zinken/dpa

Schluss mit Transparenz: BND will der Presse nichts mehr sagen müssen

Die Auslandsaufklärer fordern im Rechtsstreit mit dem Tagesspiegel ein Ende der Auskunftspflicht. Es soll nur "vertrauliche" Infos geben. Politiker protestieren.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) will sich künftig noch weniger kontrollieren lassen als bisher. In einem Rechtsstreit mit dem Tagesspiegel vor dem Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 6 A 7.18) fordert der Geheimdienst, Anfragen von Journalisten künftig abwehren zu dürfen. Mit einer so genannten Bereichsausnahme solle der BND per Urteil vom verfassungsrechtlichen Presse-Auskunftsanspruch freigestellt werden, „solange der Gesetzgeber noch nicht aktiv geworden ist“, heißt es in einem Schreiben an das Gericht.

Bisher darf der Dienst nur Angaben zum operativen Geschäft der Auslandsaufklärung verweigern. Dies könne jedoch von sonstigen Informationen nicht getrennt werden, argumentiert der BND jetzt. „Ohne hinreichenden Schutz der Sicherheitsbelange wäre die Einrichtung eines grundsätzlich geheim agierenden Nachrichtendiensts letztlich obsolet“. Mit diesem Schritt vollzieht der BND eine Wende gegenüber der Linie des früheren BND-Chefs Gerhard Schindler, der dem Dienst mehr Transparenz verordnet hatte.

"Medien haben eine Kontrollfunktion"

Vertreter von SPD und Opposition lehnten gegenüber dem Tagesspiegel den Vorstoß ab.  „Die Medien sind essentieller Bestandteil unserer Demokratie. Von ihrer Kontrollfunktion darf auch ein Nachrichtendienst nicht generell ausgeschlossen werden“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Burkhard Lischka.

„Der ehemalige BND-Präsident Schindler hatte sich die Mühe gemacht, dem Bundesnachrichtendienst zu öffnen und ihm ein modernes und transparenteres Antlitz zu geben. Was wir derzeit erleben, zielt jedoch in die exakt andere Richtung“, kritisierte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Durch die Verhinderung einer Kontrolle der eigenen Arbeit durch Parlament und Medien schwäche man das Vertrauen in die Arbeit der Nachrichtendienste.

Die Linken-Abgeordnete Martina Renner sagte: „Wenn der BND meint, er stünde außerhalb des Rechtsstaates, hat er keine Existenzberechtigung mehr.“ Auch der Deutsche Journalisten-Verband dringt auf einen Auskunftsanspruch: „Der Bundesnachrichtendienst steht nicht außerhalb des Gesetzes. Deshalb ist er auskunftspflichtig gegenüber Journalisten, wenn sie sich mit Recherchefragen an den BND wenden“, sagte der Vorsitzende Frank Überall.

Die Bundesregierung macht von ihrer Kontrollpflicht gegenüber dem BND NIEMALS Gebrauch - schon deswegen muss es den Medien in jedem Fall erlaubt sein, den BND zu befragen - und umgekehrt der BND die Pflicht haben, entsprechende Fragen vollständig, richtig und sofort zu beantworten.

schreibt NutzerIn Violett

So genannte vertrauliche Hintergrundgespräche sollen weiter möglich bleiben

In dem Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es um Auskünfte über so genannte Hintergrundgespräche, bei denen der BND ausgewählte Journalisten vertraulich über Arbeit und Erkenntnisse des Dienstes informiert. Die Medienvertreter verpflichten sich dabei, die erhaltenen Informationen nicht zu veröffentlichen.

Diese bisher nach außen geheim gehaltene Art der Öffentlichkeitsarbeit will der Dienst trotz der geforderten Bereichsausnahme fortsetzen, da er sie nicht nur im Fall des BND für unverzichtbar hält: „Eine Offenlegung von Informationen über Hintergrundgespräche hätte ein sofortiges Ende derartiger Gespräche zur Folge“, heißt es in dem BND-Schriftsatz an das Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Bedroht sei damit eine Praxis, die das Bundeskanzleramt sowie Bundesregierung und Landesregierungen seit Jahrzehnten ausübten. Das Verfahren habe daher „grundsätzliche Bedeutung für die Praxis aller öffentlichen Stellen, die Hintergrundgespräche mit Journalisten führen“. In einem Eilverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte der Tagesspiegel im Oktober 2017 teilweise Recht bekommen (Az.: 6 VR 1.17).

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