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Fahrer von PKW und LKW bilden auf der Autobahn eine Rettungsgasse.

© dpa

Update

Scheuer plant Änderungen bei StVO: 320 Euro für das Blockieren einer Rettungsgasse

Parken in zweiter Reihe wird teurer und Fahrgemeinschaften sollen Busspuren nutzen dürfen: So steht es laut Bild-Zeitung in der neuen Straßenverkehrsordnung.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) plant härtere Strafen für Verkehrssünder. Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten. Bisher sind es 15 bis 30 Euro. Auch das dreiminütige Halten auf Schutzstreifen soll demnach künftig nicht mehr erlaubt sein.

All dies sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrsordnung vor, wie das Verkehrsministerium am Donnerstag in Berlin mitteilte. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung darüber berichtet. Die Änderungen sollen noch 2019 in Kraft treten. Scheuer will seine Pläne nun in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag sowie Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen.

Für Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, wird es demnach richtig teuer: Sie sollen 320 Euro Bußgeld zahlen. Auch bei Busspuren in Städten gibt es Änderungen: Sie sollen künftig auch von Autos mit mindestens drei Insassen sowie von E-Tretrollern genutzt werden dürfen. Bei den seit zwei Monaten zugelassenen E-Tretrollern gibt es viele Probleme, weil sie unerlaubt auf Gehwegen unterwegs sind.

Radfahrer und E-Tretrollerfahrer dürfen dem Entwurf zufolge von Autos innerorts nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden. Ein neues Verkehrsschild kann Autos das Überholen von Zweirädern ganz verbieten.

Verkehrsminister Andreas Scheuer sagte der „Bild“-Zeitung: „Wir machen Radfahren sicherer. Wir wollen Fahrgemeinschaften besserstellen für klimafreundlichere Mobilität. Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird, hier geht es um Leib und Leben.“

Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge

Die Pläne sehen weiter vor, dass das Abschalten von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Kilometer pro Stunde verboten werden sollen. Wer gegen die neue Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro rechnen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Ebenfalls vorgesehen sind Vorteile für Carsharing-Fahrzeuge, um diese Form der Mobilität besonders zu fördern, wie es hieß. So sollen Parkplätze für Carsharing ausgewiesen werden. Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollen außerdem Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge künftig mittels einer Markierung hervorheben können.

Scheuer hatte bereits im Mai angekündigt, er werde zugunsten des Radverkehrs eine Reihe von Regeln und Förderbedingungen „prüfen und anpassen“. Der „Spiegel“ berichtete Anfang Juli über konkret geplante Änderungen. In dem Entwurf ist demnach auch ein grüner Abbiegepfeil für Radfahrer an Ampeln vorgesehen. (AFP, dpa)

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