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Die Schauspieler Adrian Burri und Niklas Lundßien bei der Probe zum Musical "Bach der Rebell".

© Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/ZB

Schauspieler: Keine Neuregelung für die Kulturbranche beim Arbeitslosengeld

Die große Koalition wollte Schauspieler und andere Kreative im Fall der Arbeitslosigkeit besser absichern. Doch nun gibt es wieder keine Regelung.

Aus seiner Enttäuschung macht Heinrich Schafmeister keinen Hehl. „Es ist zermürbend, dass von der großen Koalition immer wieder eine Regelung für unsere Branche versprochen wurde, sie aber nie kommt“, sagt der Schauspieler. Trotz Beitragszahlungen sind viele Kulturschaffende in Deutschland nicht über die Arbeitslosenversicherung abgesichert. Wenn ihre kurzzeitigen Verträge enden, haben sie im Normalfall keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. „Wir zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein, oft auch den Höchstbeitrag, haben aber keine Chance, etwas herauszubekommen“, sagt Schafmeister, der im Vorstand des Bundesverbands Schauspiel ist. „Viele empfinden das als ungerecht.“

Das Problem sollte schon in der letzten Wahlperiode gelöst werden

Eigentlich wollten Union und SPD das Problem schon in der letzten Wahlperiode angehen – und versprachen eine Regelung, die den „Besonderheiten von Erwerbsbiographien in der Kultur hinreichend Rechnung trägt“. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag finden sich ein paar Sätze dazu. Doch wenn das Kabinett an diesem Mittwoch einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I beschließen wird, geht dies am Berufsalltag von vielen Schauspielern, Kameraleuten oder Tontechnikern wieder einmal vorbei.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die so genannten Rahmenfristen in der Arbeitslosenversicherung verlängert werden sollen. Bisher mussten Arbeitnehmer innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, um Ansprüche zu erwerben. Künftig haben sie dafür zweieinhalb Jahre Zeit. Doch für viele Beschäftigten im Kulturbereich ist auch das kaum zu schaffen. Laut Bundesverband Schauspiel kommen Filmteamleute und Schauspieler mit ihren Engagements pro Jahr Jahr auf durchschnittlich zweieinhalb bis vier Monate Anwartschaftszeit.

Schauspieler landen regelmäßig in der Arbeitslosigkeit

Selbst der gefragteste Filmschaffende gerate „stets wiederkehrend in zwangsläufige Arbeitslosigkeit“, schrieb der Anwalt Steffen Schmidt-Hug in der letzten Wahlperiode in einer Stellungnahme für den Arbeitsausschuss im Bundestag. Das liegt auch daran, dass Arbeitnehmer sich bei Filmproduktionen nicht nur während des geplanten Drehtermins zur Verfügung halten müssen, sondern auch mehrere Wochen davor und danach, falls es zu Verschiebungen kommt.

Auch von der 2009 eingeführten Sonderregel für kurzzeitig Beschäftigte, die nun bis Ende 2022 verlängert werden soll, profitieren Kulturschaffende kaum. Danach wird Arbeitslosengeld gewährt, wenn jemand in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Doch die Leistung wird nur dann gezahlt, wenn die Verträge nicht länger als zehn Wochen dauerten und ein Jahresverdienst von rund 36.000 im Westen und 32.000 im Osten nicht überschritten wird. Unter den Arbeitsbedingungen der Branche sei das kaum zu schaffen, kritisieren die Berufsverbände. „Wenn man ein Stück am Theater spielt, sind das in der Regel mehr als zehn Wochen“, sagt Schafmeister. Auch die Verdienstobergrenze hält er für unangemessen. „Schauspieler sind ständig auf Arbeitssuche. Wir müssen herumreisen, eine Agentur bezahlen, das kostet eine Menge Geld“, sagt er.

Das Risiko der Altersarmut steigt

Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigen ebenfalls, dass kaum jemand von der Sonderregel profitiert. Jedes Jahr erfüllen nur rund 250 Antragsteller die Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld I. Dabei gibt es deutlich mehr kurz befristet Beschäftigte in der Kulturbranche: Laut Bundesverband Schauspiel geht es bei Dreharbeiten um rund 30.000 Arbeitnehmer – und am Theater um weitere 15.000. Die Folge der fehlenden Absicherung ist, dass der Anteil der Selbständigen in der Filmproduktion stark gestiegen ist, zuletzt auf etwa 50 Prozent. „Das treibt die Leute in die Scheinselbständigkeit“, sagt Schafmeister. Hinzu kommt, dass sich durch kurze Verträge und ohne den Bezug von Arbeitslosengeld I lückenhafte Rentenversicherungsverläufe ergeben – mit dem Risiko der Altersarmut.

Das Kränkende an der ganzen Angelegenheit sei „die Ignoranz“, klagt Schafmeister. Besonders teuer dürfte die seit Langem versprochene bessere Absicherung der Kreativbranche nicht sein. Auch die jetzt geplante Ausweitung der Rahmenfrist kostet den BA-Haushalt nach Schätzungen bis zu 180 Millionen Euro.

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