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Die Umstände des Todes des Asylbewerbers Oury Jalloh sind ungeklärt.

© Jens Wolf/dpa

Sachsen-Anhalt: Sonderermittler sollen Todesfall Oury Jalloh klären

2005 war der Asylbewerber Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau verbrannt. Jetzt werden zwei Sonderermittler den Fall neu aufrollen.

Im Fall des in einer Polizeizelle durch ein Feuer umgekommenen Asylbewerbers Oury Jalloh will Sachsen-Anhalt zwei Sonderermittler einsetzen. Die Magdeburger Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen verständigte sich nach Informationen der "Mitteldeutschen Zeitung" aus Halle vom Freitag darauf, dass die Experten den Fall im Rechtsausschuss des Landtags aufarbeiten sollen.

Zum einen handelt es sich demnach um den Rechtsanwalt Jerzy Montag. Der Grünen-Politiker untersuchte bereits als Sonderermittler im Bundestag den Komplex der rechtsextremen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Zum anderen solle sich der frühere Bundesverfassungsrichter Herbert Landau mit dem Fall befassen. Landau untersuchte zuletzt für die sächsische Landesregierung den Suizid des terrorverdächtigen Jaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig.

Die Sachverständigen sind Jerzy Montag und Herbert Landau

Die beiden unabhängigen Sachverständigen sollen die im Landtag lagernden Polizei- und Justizakten sichten und neu bewerten. "Wir wollen, dass dieser Fall mit einem unabhängigen Blick von außen aufgearbeitet wird", sagte Grünen-Fraktionschefin Cornelia Lüddemann der Zeitung.

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Zelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er lag dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen.

Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze selbst angezündet hatte. Daran werden aber immer wieder Zweifel geäußert. Vor allem von einer Jalloh-Gedenkinitiative wird diese Version seit langem in Frage gestellt.

Ende 2017 übernahm die Generalstaatsanwaltschaft wieder den Fall

Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg entzog 2016 der Dessauer Staatsanwaltschaft das Verfahren und übertrug den Fall Jalloh an die Staatsanwaltschaft Halle. Diese stellte das Ermittlungsverfahren mit der Begründung ein, dass das Verfahren "keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter an der Brandlegung ergeben" habe. Ende 2017 zog die Generalstaatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren aufgrund der unterschiedlichen Bewertung der Todesumstände Jallohs allerdings erneut an sich. Die Aufarbeitung des Falls ist damit längst nicht abgeschlossen. (AFP)

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