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Bundesaußenministerin Annalena Baerbock vor der UN-Vollversammlung

© ---/UN/dpa

Russlands Angriff auf die Ukraine: Baerbock fordert rasche Untersuchung zu Menschenrechtsverletzungen

Das Weltstrafgericht ermittelt zu Kriegsverbrechen in der Ukraine. Bundesaußenministerin Baerbock drängt auf eine Untersuchungskommission vor Ort.

Bundesaußenministerin Annalena Baerbock hat rasche Untersuchungen zu Menschenrechtsverletzungen Russlands beim Krieg in der Ukraine verlangt. „Schwere Menschenrechtsverletzungen müssen strafrechtlich verfolgt werden“, sagte die Grünen-Politikerin am Donnerstag in einer Videobotschaft bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats in Genf.

„Wir brauchen dringend eine Untersuchungskommission zur Ukraine, um alle Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die Russland seit Beginn seiner militärischen Aggression begangen hat.“

Beim Thema Rechenschaftspflicht müsse klar Position bezogen werden, sagte Baerbock. Sie forderte, die Mechanismen in diesem Bereich für Belarus, Südsudan, Syrien und Myanmar auszuweiten.

Baerbock betonte, die russische Invasion in die Ukraine sei auch ein Angriff auf die Charta der Vereinten Nationen. „Es geht hier um nichts Geringeres als um gravierendste Verletzungen der Menschenrechte: das Recht auf Leben und das Recht des ukrainischen Volkes, sein Schicksal selbst zu bestimmen.“

Menschenrechte müssten auch im Zentrum des politischen Handelns stehen, da sie weltweit unter Druck gerieten. „Russlands Aggression unterstreicht dies nur allzu deutlich. Wir müssen diesem Angriff entgegentreten.“

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Wenn Menschenrechte versagt würden, „sind wir in unserer Existenz bedroht“, warnte Baerbock. Sie bezog ihre Worte auf die Menschen in der Ukraine, aber auch auf die Aktivisten von Menschenrechtsorganisationen wie Memorial in Moskau und auf „mutige Männer wie Alexej Nawalny, deren Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen“.

Die Ministerin erwähnte zudem Demonstrantinnen und Demonstranten, die in Russland gegen Putins Krieg auf die Straße gehen und „alle Menschen weltweit, die aufgrund ihrer Überzeugungen unter Diskriminierung leiden“. Baerbock setzte sich auch dafür ein, auf die Erfahrungen von Frauen zu hören - „sie sind es, die in Konflikten und Krisen am stärksten gefährdet sind“.

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Die Ministerin kündigte an, Deutschland wolle weitere drei Jahre Mitglied des UN-Menschenrechtsrates bleiben. Die Bundesregierung sei der Überzeugung, „dass wir alle gemeinsam die Rechte der Menschen in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen müssen. Für die Mütter, Väter und Kinder in der Ukraine. Für alle, die Leid erfahren. Wir müssen jetzt handeln.“

Zuvor hatte der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) offizielle Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der von Russland angegriffenen Ukraine eingeleitet. Das teilte Chefankläger Karim Khan am Mittwochabend in Den Haag mit. 39 Vertragsstaaten des IStGH hätten eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, die die Ermittlungen ermöglichten.

Bereits kurz nach Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine in der vergangenen Woche hatte der Ankläger erklärt, er beobachte die Lage eingehend. Am Montag kündigte er dann seine Absicht an, Ermittlungen einzuleiten. Diese beziehen sich nun den Angaben zufolge zunächst auf mögliche Verbrechen, die vor der Invasion Russlands begangen wurden. Angesichts der Ausbreitung des Konflikts sollten die Ermittlungen seiner Ansicht nach aber erweitert werden.

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Das Gericht hatte bereits Vorfälle bei der Niederschlagung pro-europäischer Proteste in Kiew 2013/2014 untersucht, ebenso bei der russischen Besetzung der Krim 2014 und in der Ostukraine.

Es gebe „eine ausreichende Grundlage für die Annahme, dass sowohl Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine begangen wurden“, hatte der Chefankläger am Montag mitgeteilt. Die Untersuchung solle sich auf mögliche Verbrechen aller Parteien in dem Konflikt richten.

Angesichts der Ermittlungen wiederholte Khan am Donnerstag seinen Aufruf an alle Beteiligten an Kampfhandlungen in der Ukraine, „sich streng an die geltenden Regeln des internationalen humanitären Völkerrechts zu halten“.

Die Ukraine ist zwar kein Vertragsstaat des Weltstrafgerichts. Allerdings hat das Land in Erklärungen nach Angaben der Anklage die Zuständigkeit des Gerichts bei der möglichen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf seinem Territorium seit November 2013 akzeptiert. Russland erkennt das Gericht nicht an.

USA werfen Russland Einsatz von Streu- und Vakuumbomben vor

Die russische Armee nimmt nach Angaben der US-Regierung bei ihrem Angriffskrieg in der Ukraine zunehmend Zivilisten ins Visier. Russland bringe „extrem tödliche Waffen“ ins Land, sagte die US-Botschafterin bei den Vereinten Nationen, Linda Thomas-Greenfield, am Mittwoch. Dies umfasse Streubomben und Vakuumbomben, die international geächtet sind und „keinen Platz auf dem Schlachtfeld“ haben.

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Bei der russischen Offensive seien bereits „hunderte, wenn nicht tausende Zivilisten getötet oder verletzt worden“, sagte US-Außenminister Antony Blinken. Die Folgen für die Bevölkerung seien erschütternd. Das russische Militär greife Gebäude und Städte an, die keine militärischen Ziele seien, betonte er: „Die humanitären Auswirkungen werden in den kommenden Tagen noch zunehmen.“

Ein Vertreter des US-Verteidigungsministeriums erklärte, die Intensität der Angriffe mit schwerer Artillerie werde in den nächsten Tagen voraussichtlich noch zunehmen, während die russischen Truppen Städte in der Ukraine einzukreisen versuchten. „Die Sorge ist, dass sie weniger präzise werden, je aggressiver sie werden“, sagte der Pentagon-Vertreter. (dpa, AFP)

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