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Der Ministerpräsident von Brandenburg Dietmar Woidke (SPD).

© imago images / Emmanuele Contini

„Rohstoff der Zukunft“ für Brandenburg: Woidke fordert Dezentralisierung bei der Energiewende

Kurz vor der Wahl will Ministerpräsident Woidke eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Er erhofft er sich einen Wettbewerbsvorteil für Brandenburg.

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke fordert kurz vor den Landtagswahlen eine radikale Veränderung der Regeln für die Energiewende. Nach Ansicht Woidkes ist eine Dezentralisierung nötig, dafür müsse das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geändert werden.

Die Energiewende sei nicht zu schaffen, wenn die erneuerbaren Energien im Norden produziert und im Süden verbraucht würden. „Das wird scheitern“, sagte Woidke am Freitag in Berlin. Schon allein wegen des Ausbaus der Trassen, der viel zu langsam vorangehe. Brandenburg, wo die Menschen wegen des Kohleausstiegs bis 2038 um ihre Jobs fürchten, habe die höchste Produktion erneuerbarer Energien pro Hektar und Einwohner.

Diesen „Rohstoff für die Zukunft“ will Woidke als „Wettbewerbsvorteil und Imagefaktor“ auch für die Unternehmen in Brandenburg einsetzen. Er als Ministerpräsident sehe nicht ein, dass dieser Rohstoff nur dorthin gehen solle, wo sie beim Ausbau der Windkraft „nicht nur auf der Bremse stehen, sondern gar nichts tun“, sagte er mit Blick auf Baden-Württemberg und Bayern.

Er habe viele Anfragen von Firmen wie BASF, Rolls Royce, MTU oder ArcelorMittal, so Woidke. BASF etwa wolle 2030 klimaneutral sein. „Alle wollen dezentrale Energie.“  Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hindere die Firmen aber an einer kostengünstigen Direktabnahme der Windkraft und an der Speicherung.

Die Regulierung mache den Windstrom sehr teuer. Nach Ansicht Woidkes müsse beim EEG nur „eine juristische Regelung“ geändert werden, „man muss nicht wahnsinnig viel Geld in die Hand nehmen“. Die Unternehmen würden Lösungen erarbeiten. Er wolle „einen Wettbewerb der Bundesländer“ und da habe Brandenburg mit seinen 3900 Windanlagen im Moment „die Nase vorn“.

Gemeinden müssten über Stadtwerke partizipieren können

Ohne die dezentrale Abnahme werde es bald den Begriff des „Strommülls“ geben, heute würden bereits fünf Milliarden Euro über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Strom bezahlt, der nicht verbraucht werde. 

Woidkes Forderung ist besonders vehement vorgetragen, er kann in anderen Staatskanzleien im Norden der Republik aber durchaus mit Zustimmung rechnen. Auch die Küsten-Bundesländer sind daran interessiert, regulatorische Hürden für die direkte Verwendung von Windstrom – zum Beispiel zur Erzeugung von Industriewasserstoff – abzubauen. Derzeit ist der direkte Verbrauch zumindest teilweise mit der Zahlung der EEG-Umlage belastet und weitere Kosten wie Netzentgelte kommen noch hinzu.

Zudem müsse für den weiteren Ausbau der Windkraft das Bundesbaugesetz nach Ansicht Woidkes im Sinne der „Demokratisierung“ geändert werden. Paragraph 35 Bundesbaugesetz, der die Bürger und Gemeinden beim Bau von Windanlagen nicht beteilige, sei „gelinde gesagt verfassungswidrig“, weil so die kommunale Planungshoheit abgeschafft werde.

Die Firmen der Windbranche seien aber „keine Welpen mehr, die Welpenschutz brauchen, sondern eine ausgewachsene Industrie“. Die Gemeinden müssten beispielsweise über ihre Stadtwerke und für ihre Klimaziele partizipieren können. In diesem Punkt stehe er „diametral zu den Grünen, die diese Bürgerbeteiligung nicht wollen“. Durch Mitsprache und Gewinne für die Kommunen wird es nach Ansicht Brandenburgs Zustimmung zum Bau von Windanlagen geben.

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