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Eine Demonstrantin protestiert für freie, sichere und legale Schwangerschaftsabbrüche.

© picture alliance/dpa

„Roe v. Wade“ droht zu kippen: Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland seit mehr als 150 Jahren illegal

Das Recht auf Abtreibung droht in den USA vom Obersten Gerichtshof gekippt zu werden. An dieser Stelle lohnt sich ein Blick in die deutsche Gesetzgebung.

1973 hatte der Oberste Gerichtshof der USA ein Gesetz verabschiedet, das bis heute als Meilenstein gilt. Als „Roe v. Wade“ wird eine Gesetzgebung bezeichnet, die Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt.

Nun berichtete der Nachrichtensender „Politico“, dass diese Entscheidung vom derzeit konservativ besetzten Surpreme Court gekippt werden könnte.

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In Deutschland hingegen sind Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218 bereits seit 1871, also seit der Zeit des Kaiserreichs, grundsätzlich rechtswidrig. Nur unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie straffrei.

Mehrere Aspekte müssen demnach erfüllt sein, damit eine Abtreibung in Deutschland nicht strafrechtlich verfolgt werden kann:

  • Die Schwangere muss den Abbruch selbst verlangen.
  • Sie muss eine Konfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle wahrnehmen und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können.
  • Der Abbruch darf nicht später als zwölf Wochen nach der Empfängnis durchgeführt werden. Rechnet man vom ersten Tag der letzten Regelblutung, entspricht das in etwa der 14. Schwangerschaftswoche.
  • Der Abbruch muss durch eine Ärztin oder einen Arzt durchgeführt werden. Diese Person darf jedoch nicht die Beratung vorgenommen haben.

Nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch außerdem, wenn die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und seelische Gesundheit der Schwangeren bedeutet und diese Gefahr nicht auf andere Weise abgewandt werden kann. Dies hat ein Arzt oder eine Ärztin zu bewerten. Mit einer solchen „medizinischen Indikation“ ist ein Abbruch auch nach der zwölften Schwangerschaftswoche straffrei möglich.

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Auch im Fall „kriminologischer Indikationen“ sind Abtreibungen legal möglich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es dringende Hinweise darauf gibt, dass die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung entstanden ist. Eine solche Indikation gilt grundsätzlich für alle Schwangeren, die ihr 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In diesem Falle ist das Beratungsgespräch nicht verpflichtend.

Abtreibung nicht ohne verpflichtendes Beratungsgespräch

Abseits dieser Ausnahmen werden Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland derzeit grundsätzlich als Straftat begriffen. Nur wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind, bleiben sie straffrei. Viele empfinden die verpflichtende Beratung als Eingriff in die Selbstbestimmung.

Abtreibungen seien „wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung“ und haben „deswegen auch nichts im Strafgesetzbuch zu suchen“, bemerkte beispielsweise die frauenpolitische Sprecherin der Linken, Heidi Reichinnek im Januar. Immer wieder gibt es zudem Berichte von Frauen, die sich während des Prozesses mit Schikane konfrontiert sahen.

Schwangerschaftsabbrüche: Paragraf 219a soll fallen

Die Gesetzgebung wird jedoch noch spezifischer. So wird in Paragraf 219a, der noch aus der NS-Zeit stammt, die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe gestellt. Gerichtsurteile, wie im Fall Dr. Kristina Hänel, zeigen, dass Gerichte auch sachliche Information bereits als Werbung werten. 2017 wurde die Ärztin vom Amtsgericht Gießen verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Abtreibungen informierte, die sie in ihrer Praxis vornimmt.

Die Giessener Ärztin Kristina Hänel war 2017 wegen des Paragrafen 219a angeklagt worden.
Die Giessener Ärztin Kristina Hänel war 2017 wegen des Paragrafen 219a angeklagt worden.

© imago images/epd

Unter der Ampelkoalition soll dieser Paragraf nun fallen. Bereits Anfang des Jahres hatte Justizminister Marco Buschmann (FDP) angekündigt, dass man den "Werbeparagraf" kippen werde. Im März wurde die Streichung vom Parlament beschlossen.

Feministische Organisationen fordern die Streichung des Paragrafen 218

Vielen Organisationen reicht dies jedoch nicht. Das „Bündnis für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“ fordert etwa, dass auch der gesamte Paragraf 218 gestrichen werden müsse.

„Die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung,“ heißt es auf ihrer Website. Das Bündnis fordert eine Streichung der Paragrafen 218, 219, sowie 219a. Gerade ersterer greife in die Würde ungewollt Schwangerer ein und richte sich „gegen körperliche Autonomie und Persönlichkeitsrechte.“

In Deutschland treiben im Jahr durchschnittlich 100.000 Frauen ab. Im internationalen Vergleich ist das sehr gering.

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