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Traute Runde. Angela Merkel mit Maike Kohl-Richter und dem Altkanzler im Jahr 2010.

© Alex Domanski / Reuters

Exklusiv

Ringen um Helmut Kohls Nachlass: Wie Maike Kohl-Richter Einfluss auf das Kanzleramt nimmt

Die Kohl-Witwe diktiert die Antwort auf eine Presseanfrage. Die Regierung verschickt sie mit Hoheitszeichen des Bundes – und verheimlicht den Vorgang dann.

In den Diskussionen um den politischen Nachlass Helmut Kohls reicht der Einfluss der Witwe Maike Kohl-Richter offenbar bis ins Bundeskanzleramt. Das geht aus vertraulicher Korrespondenz hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Kohl-Richter hat der Regierungszentrale demnach wörtlich vorgegeben, wie die Antwort auf eine Presseanfrage formuliert werden sollte.

Der zuständige Beamte schrieb an sie zurück: „Vielen Dank für Ihre Anmerkungen, die ich voll übernehme.“ Kohl-Richters Text wurde daraufhin per E-Mail mit Logo des Kanzleramts und Hoheitszeichen des Bundes an eine Regionalzeitung versandt.

Die Witwe sieht sich als zentrale Hüterin von Kohls Andenken. Sie sei „bezüglich seines Lebenswerks seine legitime Alleinerbin und Ansprechpartnerin“. In den neunziger Jahren war sie selbst Beamtin im Kanzleramt und hat dort ihren späteren Mann kennengelernt. Ihr wird vorgeworfen, über amtliche Akten aus Kohls Nachlass zu verfügen, die eigentlich in das Kanzleramt oder das Bundesarchiv in Koblenz gehören.

Kohl-Richter bestreitet das. In einem Brief, der die Frage des Aktenbesitzes nur behutsam anspricht, schreibt der zuständige Beamte Kohl-Richter als „liebe Maike“ an. Nach Absage der Witwe stellte das Kanzleramt Nachforschungen ein.

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Die Polizeiwache scheint ein sensibles Thema zu sein

In dem Fall der weitgehend von Kohl-Richter verfassten Presseantwort geht es um die Anfrage einer Journalistin aus Ludwigshafen von Ende 2017 zum künftigen Umgang mit der Polizeiwache, die auf einem Nachbargrundstück neben Kohls Wohnhaus im Stadtteil Oggersheim steht. Wie berichtet hatte Kohl-Richter erst kürzlich vergeblich versucht, den Bau zusammen mit dem eigenen Bungalow unter Denkmalschutz zu stellen.

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Zuständig für die Wache und das umgebende Gelände ist allein das Bundeskanzleramt. Aufgrund früherer Verpflichtungen zum Personen- und Objektschutz trete das Amt hier „wie ein Eigentümer auf“, heißt es in den Unterlagen. Trotzdem wurde Kohl Richter per E-Mail angeschrieben, ob sie „mit dem Antwortentwurf einverstanden“ sei.

Das Thema Grundstückseigentümer sollte vermieden werden

Die Witwe meldet sich eine halbe Stunde später mit den Worten zurück: „Die Pressehatz bezüglich Grundstück ist die Pest…“ Dann erklärt sie, warum sie ihre Anmerkungen gleich in den Entwurf „eingebaut“ hat. „Ich würde vor allem die Grundstückseigentümer nicht thematisieren.“

Das Kanzleramt folgt dem und schreibt in der Antwort nach Vorschlag Kohl-Richters nur von „notwendigen Abstimmungsprozessen“. Weshalb die Witwe das Thema unbedingt vermeiden wollte und wem das Grundstück gehört, ist bisher unklar. Am Schluss versichert das Kanzleramt: „Wir bleiben bezüglich der Angelegenheit in Kontakt…“

Der drohende Rückbau der Wache scheint für Witwe und Regierung eine empfindliche Angelegenheit zu sein. Die Regierung spricht von einem laufenden „Beratungs- und Entscheidungsprozess“, zu dem sie nähere Informationen verweigere. Worin dieser Prozess bestehen soll, bleibt allerdings rätselhaft. In den Unterlagen heißt es mit Bezug auf das Wachgebäude, es sei „üblich“, dass „nach dem Ausscheiden aus der entsprechenden Amtsfunktion der Personen- und Objektschutz eingestellt wird“, wodurch es zu „Abrissmaßnahmen“ komme.

Die Regierung schützte die Akten - angeblich enthielten sie Intimes der Trauernden

Der Vorgang wirft darüber hinaus noch mehr Fragen auf, ob und inwieweit die Angaben der Regierung zum Verbleib der mutmaßlich verschwundenen Akten und zum Umgang mit Maike Kohl-Richter stets wahr und vollständig sind. Ursprünglich hatte sich das Kanzleramt dagegen gewehrt, Einsicht in die Korrespondenz zu gestatten, wie der Tagesspiegel sie nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantragt hatte.

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Die amtliche Begründung dafür: Der Austausch enthalte „(Höchst-)Persönliches beim respektvoll-intimen Umgang mit Trauer“. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes dürfe aus der gesamten Korrespondenz keine Zeile freigegeben werden. Jetzt zeigt sich, dass offenbar ein anderes Motiv im Vordergrund gestanden haben muss, denn von Trauer und Intimität ist in der Post wenig zu spüren. Es sollte verhindert werden, dass die Einflussnahme Kohl-Richters transparent wird.

Das Geheimhaltungsinteresse sei nur von "geringem Gewicht", urteilte das Gericht

Doch nach Stattgabe einer Klage des Tagesspiegels auf Einsicht in einen Briefwechsel vor dem Berliner Verwaltungsgericht ist die Position des Kanzleramts unhaltbar geworden. Die Behörde änderte im Widerspruchsverfahren ihre Ansicht und gab jetzt erstmals einige Dokumente heraus.

Das Gericht hatte in seinem Urteil deutlich gemacht, dass an dem amtlichen Austausch mit Kohl-Richter vor dem Hintergrund der verschwundenen Akten ein „erhebliches Interesse der Allgemeinheit an Transparenz und Aufklärung“ bestehe (Az.: VG 2 K 202.18). Das Geheimhaltungsinteresse der Witwe, die einer Herausgabe ausdrücklich widersprochen hatte, sei demgegenüber nur von „geringem Gewicht“. Kohl-Richter wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen. Das Kanzleramt kündigte eine Reaktion für diese Woche an.

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