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Die Abgeordneten der Länder nehmen im Bundesrat an einer Sitzung teil.

© dpa/Wolfgang Kumm

Renten, Waffen, Mindestlöhne: Das sind die wichtigsten Ergebnisse der Bundesratssitzung

Die Länderkammer stimmte für zentrale Gesetzesprojekte der Bundesregierung. Unter anderem wurden Rentenerhöhungen und das Bundeswehr-Sondervermögen bewilligt.

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit einigen der zentralen Gesetzesprojekte der Bundesregierung befasst. Diese können nun umgesetzt werden - die Länderkammer gab grünes Licht dafür.

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Höhere Renten

Die mehr 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sich bereits bei der nächsten Überweisung über deutlich höhere Bezüge freuen. Zum 1. Juli steigen die Altersbezüge um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland. Auch die Erwerbsminderungsrenten steigen.

Anhebung des Mindestlohns

Ab 1. Oktober gilt in Deutschland ein Mindestlohn von zwölf Euro brutto pro Stunde. Fast sieben Millionen Menschen im Niedriglohnbereich sollen davon profitieren. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt sie planmäßig auf 10,45 Euro. Für die Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro umging die Bundesregierung die Kommission, die eigentlich für die Festlegung zuständig ist. Die Minijob-Grenze soll parallel von 450 Euro auf 520 Euro angehoben werden.

Sondervermögen für die Bundeswehr

Das 100-Milliarden-Euro-Programm zur Modernisierung der Bundeswehr kann starten: Mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit stimmte die Länderkammer für die Verankerung des Sondervermögens im Grundgesetz. Die vier Länder mit Regierungsbeteiligung der Linken enthielten sich: Berlin, Bremen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Der Bundesrat gab zudem grünes Licht für das Gesetz, das Details der Finanzierung regelt. Geplant ist etwa die Anschaffung moderner F-35-Kampfjets, neuer Korvetten für die Marine sowie neuer Panzer.

Corona-Pflege-Bonus

Die in der Corona-Pandemie besonders belasteten Pflegekräfte in Altenheimen und Krankenhäusern erhalten abermals eine Bonuszahlung, die ihre besonderen Leistungen in der Corona-Pandemie honorieren soll. Die Prämie ist nach Qualifikation, Arbeitszeit und Nähe zur Versorgung gestaffelt. Maximal 550 Euro erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Altenpflege und Betreuung. Mehr bekommen besonders belastete Fachkräfte in den Krankenhäusern - in Einzelfällen kann der Bonus bis zu 2500 Euro betragen.

Aussetzung von Hartz-IV-Sanktionen

Die Sanktionen für Pflichtverstöße von Hartz-IV-Empfängern werden für ein Jahr weitgehend ausgesetzt. Strafmaßnahmen soll es nur noch bei außergewöhnlichen Meldeversäumnissen geben - und dann auch nur noch in einer Höhe von zehn Prozent statt bisher bis zu 30 Prozent der Bezüge. Die Weigerung, einen Job anzunehmen, soll nicht mehr zu einer Sanktion führen. Die Aussetzung der Hartz-IV-Sanktionen bildet die Vorstufe zu dem von der Ampel-Koalition geplanten Bürgergeld.

Corona-Steuerhilfen

Mit der Zustimmung des Bundestags können nun mehrere steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise in Kraft treten. Corona-bedingte Sonderleistungen der Arbeitgeber sind künftig bis zu 4500 Euro steuerfrei. Die Steuerbefreiung von Arbeitgeberzuschüssen zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld wird bis Ende Juni 2022 verlängert, die Homeoffice-Pauschale bis Ende des Jahres.

Bundeshaushalt 2022

Der Bund kann für das laufende Haushaltsjahr 139 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Mit der Billigung des Bundeshaushalts durch den Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren zur Verabschiedung des insgesamt 496 Milliarden Euro umfassenden Etats abgeschlossen. Für die Schuldenaufnahme setzt der Bund abermals die Schuldenbremse aus.

Zugang zum Internet

Bürgerinnen und Bürger, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erhalten erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesnetzagentur zu, die Mindestanforderungen für den Internetzugang festlegt. Anbieter müssen Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten.

Lärmschutz an Umleitungsstrecken

Anwohner an Umleitungsstrecken erhalten künftig eine Kostenerstattung des Bundes für den Lärmschutz. Diese Regelung gilt für Fälle, in denen aufgrund der längerfristigen Vollsperrung einer Bundesfernstraße der Verkehr auf andere Straßen umgeleitet wird und der Lärmpegel dort um mindestens drei Dezibel steigt. Finanziert werden kann unter anderem der Einbau von besonders gedämmten Fenstern. (AFP)

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