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Der ehemalige Sicherheitsmitarbeiter von Frankreichs Präsident Macron Alexandre Benalla.

© AFP/Alain Jocard

Reisen mit Diplomatenpass: Ministerium schaltet Justiz gegen Macrons Ex-Bodyguard ein

Neue Affäre um Macrons Ex-Bodyguard: Alexandre Benalla soll seinen Diplomatenpass nach Ende seiner Tätigkeit für den Élysée-Palast weiter genutzt haben.

Die Affäre um die Diplomatenpässe des Ex-Sicherheitsmitarbeiters von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron wird ein Fall für die Justiz. Alexandre Benalla soll auch nach Ende seiner Tätigkeit für den Élysée-Palast seine diplomatischen Pässe benutzt haben. Außenminister Jean-Yves Le Drian erklärte nach Angaben seines Ministeriums am Freitag, die Staatsanwaltschaft mit dem Fall zu befassen.

Der Élyséepalast betonte in einer Mitteilung, „zum jetzigen Zeitpunkt“ keine Kenntnis über die Verwendung der Pässe von Alexandre Benalla zu haben. Auch das Außenministerium erklärte, dass dazu keine Informationen vorlägen.

Benalla hatte die Pässe im Rahmen seiner Tätigkeit als Sicherheitsmitarbeiter für Macron erhalten. Die investigative Internetzeitung „Mediapart“ hatte berichtet, Benalla sei in den vergangenen Monaten mit Diplomatenpass in verschiedene afrikanische Länder eingereist, obwohl er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr für den Élyséepalast gearbeitet hatte. Im September hatte Benalla vor dem Senat erklärt, die Pässe in seinem Büro im Élyséepalast gelassen zu haben.

Spätestens seit dem Sommer ist der Name Benalla in Frankreich ein Begriff. Damals sorgte die sogenannte Benalla-Affäre für großen Wirbel. Benalla war bei einer Demonstration gegen junge Menschen vorgegangen und musste nach Medienenthüllungen den Élyséepalast verlassen.

„Nachdem Herr Benalla aus disziplinarischen Gründen entlassen wurde, ersuchte der Vorsitz der Republik die zuständigen Behörden, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Pässe zurückgegeben werden und nicht mehr verwendet werden können“, hieß es nun vom Élyséepalast. Das Außenministerium teilte mit, die Pässe im Juli und September schriftlich zurückgefordert zu haben. (dpa)

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