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Mit einem negativen Testergebnis darf man auch an die Ostsee fahren.

© Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Reisen in Corona-Zeiten: Nur in wenigen Ländern gilt noch ein Beherbergungsverbot

Vor Beginn der zweiten Ferienwoche in Berlin und Brandenburg bieten sich für Reisewillige doch mehr Ziele als gedacht. Ein Überblick über die Bestimmungen.

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Coronavirus-Risikogebieten gilt derzeit nur noch in wenigen Bundesländern. Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Berlin und Bremen setzten diese umstrittene Regelung erst gar nicht um. Als Risikogebiet gelten in der Regel Städte und Kreise mit mehr als 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der jeweils vorangegangenen sieben Tage.

In Baden-Württemberg, Niedersachsen und Brandenburg kippten Gerichte die Regelung vorerst. Die Regierung im Saarland setzte das Beherbergungsverbot zum vergangenen Freitag außer Kraft, in Sachsen und Bayern entfiel es mit Wirkung vom Samstag. Hessen plant ebenfalls die Abschaffung des seit Sommer geltenden Beherbergungsverbot. Das Kabinett will dazu am Montag beraten.

In vier Ländern hat das Beherbergungsverbot weiterhin Bestand:

  • In Hamburg müssen Touristen aus deutschen Risikogebieten schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 14 Tagen nicht in einem deutschen Risikogebiet aufgehalten haben. Ansonsten müssen sie einen Negativtest vorlegen. Den Eilantrag eines Ehepaares aus Köln gegen das Verbot lehnte das Verwaltungsgericht am Freitagnachmittag ab
  • In Sachsen-Anhalt gilt die Regelung für Touristen aus Corona-Risikogebieten, ausgenommen, sie können einen maximal zwei Tage alten Negativtest vorlegen.
  • Gleiches gilt für Schleswig-Holstein, wo ein Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot scheiterte.
  • Die schärfste Regelung hatte bislang Mecklenburg-Vorpommern. Allerdings entfällt die dort geltende Quarantänepflicht für Touristen aus deutschen Corona-Risikogebieten ab Mittwoch. Dann brauchen Einreisende auch hier nur noch einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.Tagestouristen aus Risikogebieten dürfen Mecklenburg-Vorpommern jedoch weiterhin nicht besuchen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte, Aufenthalte ohne Übernachtung „sind weiterhin nicht möglich“. Und für Reisen aus Risikogebieten des Auslands bleibe es dabei, „dass es einen ersten Test geben muss, fünf Tage Quarantäne und dann einen zweiten Test zum Frei-Testen“.

Der vorläufige Stopp des Beherbergungsverbots in Brandenburg weckt Hoffnungen in der Reisebranche. „Ich hoffe, dass wir einige Gäste gewinnen können und sich Touristen auf den Weg in den Kurzurlaub machen“, sagte der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) Brandenburg Olaf Schöpe. Wegen des Beherbergungsverbots seien rund 50 Prozent der Buchungen in den Herbstferien verloren gegangen. „Die Entscheidung ist eine Erleichterung und eine Verpflichtung, weiter Maßnahmen zu ergreifen, damit sich die Gäste sicher fühlen können“. (AFP, dpa)

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