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Rehabilitation von NS-Opfern: „Eine Ohrfeige genügte für ein Todesurteil“

Wer im NS-Staat als „asozial“ oder „Berufsverbrecher“ galt, kam ins KZ – so auch Frank Nonnenmachers Onkel. Der Neffe kritisiert die Lücken der Rehabilitation.

Herr Professor Nonnenmacher, Sie engagieren sich seit Jahren für die Rehabilitierung der letzten Gruppe von NS-Opfern, die lange nicht anerkannt wurde: Die so genannten „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“. Ihr eigener Onkel, der Bruder Ihres Vaters, landete mit dieser Begründung im Konzentrationslager. Wie kam es dazu?
Mein Vater und sein Bruder sind unter extrem armseligen Bedingungen in Stuttgart aufgewachsen. Ihre Mutter war von beiden Vätern verlassen worden, die auch keine Alimente für die Kinder zahlten. Eine Frau mit dieser Geschichte war damals, zur Zeit des Ersten Weltkriegs, am untersten Ende der sozialen Leiter, “e Hur”. Sie brachte die Familie als Weißbüglerin bei reichen Leuten durch, für 50 Pfennig die Stunde und jederzeit kündbar.

Die Karriere meines Onkels Ernst war eine logische Folge der sozialen Verhältnisse. Man war nicht nur extrem arm, sondern auch verachtet und frustriert. Ernst fing schon als Junge an zu “organisieren”, zu klauen.

Sein Bruder, Ihr Vater, allerdings nicht?
Ihn gab die staatliche Fürsorge ins Waisenhaus  und er hatte später das zweifelhafte Glück, den Krieg als Pilot der Luftwaffe zu verbringen. Er war objektiv ein Mitläufer, der glaubte, seinem Land zu dienen. Nach dem Krieg wurde er strikt antimilitaristisch, ist nie wieder geflogen und engagierte sich mit seiner Kunst – er war Bildhauer – gegen den Krieg. 
Zurück zu Ihrem Onkel: Was tat er?
Wie gesagt, er klaute. Das waren schon wirkliche Diebstähle, er hat ständig irgendetwas mitgehen lassen. Was herumlag, wurde mitgenommen, Unrechtsbewusstsein scheint er nicht gehabt zu haben. Mal klaute er Wäsche von der Leine, mal etwas in der Markthalle oder am Bahnhof, wenn er Koffer trug, mal eine Lederjacke aus einem offenen Auto. Er kam ins Erziehungsheim, er wurde wegen der Diebstähle verurteilt.

Und kam so ins KZ?
Dazu führte am Ende auch seine Beziehung zu einer Frau, die, was er anfangs nicht wusste, anschaffen ging. Als sie wegen „Unzucht“ vor Gericht kam, wurde sie dort auch gefragt, mit wem sie zusammenlebte und wie, ob sie ihr Geld meinem Onkel gebe. Es genügte dann, dass sie sagte, sie habe für sich und ihn eingekauft. Das führte dazu, dass er nun auch wegen Zuhälterei verurteilt wurde.

Die zwei Jahre Zuchthaus in Mannheim, die folgten, saß er bis auf den letzten Tag 1941 ab. Als er sich danach bei der Polizei meldete, ließen die ihn gar nicht mehr frei, sondern brachten ihn ohne Verfahren ins KZ. Er landete in einem Steinbruch, den die SS betrieb und in dem die Häftlinge zur “Vernichtung durch Arbeit” bestimmt waren.

Ernst Nonnenmacher 1946 mit 38 Jahren
Ernst Nonnenmacher 1946 mit 38 Jahren

© Copyright Eva Fischer, Ffm

Er überlebte – und dann?   
Er hat nach dem Krieg versucht, als Opfer des NS anerkannt zu werden und Entschädigung zu bekommen. Beides scheiterte. Für die Behörden der Bundesrepublik saß er zu Recht im KZ. Er war schließlich weder politisch noch rassistisch verfolgt worden. Dabei wurden die KZ-Insassen mit dem grünen Stoffdreieck auf der linken Brustseite der Häftlingskleidung, dem sogenannten “Winkel” zur Kennzeichnung für “Kriminelle”, besonders grausam behandelt.

Dieses Unrecht wurde erst am 13. Februar des vergangenen Jahres anerkannt, als der Bundestag auch die Opfergruppe der “Berufsverbrecher und Asozialen” rehabilitierte und feststellte, dass niemand zu Recht im KZ saß. Zwei Jahre zuvor gab es einen Appell ans Parlament, den ich initiiert hatte.

Sie hielten und halten den Beschluss für einen Meilenstein in der Erinnerungskultur. Jetzt, über ein Jahr danach, sind Sie allerdings unzufrieden damit. Was stört Sie?
Zweierlei. Erstens ist die Gruppe der „Asozialen“ und „Berufsverbrecher“ nicht vollständig erfasst. In den von Nazi-Deutschland besetzten Gebieten gab es ein eigenes und noch drastischeres Unterdrückungsmittel, das “Polenstrafrecht”. Jüdische und polnische Menschen konnten demnach wegen geringster Vergehen zu den drakonischsten Strafen verurteilt werden. Das traf Leute, die sich an einer Straßenecke versammelten oder die einem deutschen Offizier nicht aus dem Weg gingen.

Ein Pole zum Beispiel wurde zum Tode verurteilt – und hingerichtet -, weil er während einer Vernehmung einen Polizeibeamten geohrfeigt hatte. Ein anderer bekam zehn Jahre Gefängnis mit anschließender Sicherheitsverwahrung, weil er ein historisches Bajonett unterm Bett versteckt hatte. Dazu muss man wissen, dass ab 1943 alle, die in Sicherheitsverwahrung waren, in KZs verlegt wurden. Und die Sicherheitsverwahrung wurde unter dem Polenstrafrecht zur Regel. Der Mann mit dem Bajonett war wenige Wochen nach seiner Einlieferung ins KZ tot.

Warum ist diese Gruppe ausgenommen vom Bundestagsbeschluss?
Sie ist dort nicht jedenfalls nicht eigens benannt, was ich wie auch die anderen Fachleute in der Anhörung im Bundestag für ein schweres Versäumnis halte. Ich habe dafür bisher keine einzige befriedigende Erklärung bekommen. Diese spezielle Opfergruppe eigens zu würdigen muss nachgeholt werden, nicht zuletzt auch als Geste der Empathie mit unseren östlichen Nachbarn.

Sie kritisieren außerdem die Umsetzung des Beschlusses.
Ich habe kürzlich nachgefragt bei den dafür zuständigen Stellen der Bundesregierung. Das Ergebnis: Man will die Aufgabe des Gedenkens offenbar mit einer Wanderausstellung abgelten, die 1,5 Millionen kosten wird, für die aber nach mehr als einem Jahr nicht einmal die beiden nötigen Stellen ausgeschrieben sind. Diese Antwort bekam nach mir auch die Abgeordnete der Linken, Ulla Jelpke, als sie bei Kulturstaatsministerin Monika Grütters nachfragte.

Und das Finanzministerium teilt mit, dass es die “Berufsverbrecher” und “Asozialen”, ebenfalls über ein Jahr nach dem Auftrag des Parlaments, noch nicht in seine Liste der Leistungsberechtigten aufgenommen habe. Was ja auch nichts ändere, so die Argumentation: Sie hätten längst Anträge nach den Allgemeinen Kriegsfolgerichtlinien stellen können. Der letzte Antrag sei aber vor zwölf Jahren eingetroffen.

Was daran liegen könnte, dass die meisten Betroffenen nicht mehr leben.
Sicher, aber das ist nicht der einzige Grund. Die Scham derer, die die Nazis als asozial und unheilbar kriminell brandmarkten, wirkt bei den Überlebenden teils bis heute. Mit dem Ergebnis, dass es der Bundesrepublik leicht wurde, sich deren Entschädigung im doppelten Wortsinne zu „ersparen“.

Desto wichtiger wäre es, dass Medien und die Bundestagsfraktionen selbst scharfäugig darüber wachen, dass die konkret beschlossenen Maßnahmen zum Gedenken und zur historischen Aufarbeitung zügig angegangen werden: Neben einer qualitativ höchstwertigen Wanderausstellung wären das Forschung und Publikationen zur Geschichte der Verfolgung der Männer und Frauen mit dem grünen und schwarzen Winkel, die Aufarbeitung und das Zugänglichmachen typischer Lebensgeschichten, die Zusammenarbeit von Gedenkstätten und Dokumentationszentren mit Schulen, Hochschulen und engagierter Zivilgesellschaft vor Ort. Ich weiß aus Kontakten mit Nachkommen, dass ihnen dies viel bedeuten würde.

Warum geschieht das aus Ihrer Sicht nicht?
Mein Eindruck ist, dass auch im Bundestag bei den meisten große Zufriedenheit herrscht, dass man das Thema mit einem schönen Beschluss abgerollt hat und sich das nun an die Brust heften kann. Die Umsetzung interessiert nicht mehr wirklich. Zumal es ja keine Interessenvertretung dafür gibt und die Medien darüber praktisch nicht berichten. Das Thema ist aus meiner Sicht noch immer nicht in der Erinnerungskultur angekommen.

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