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Register: EU-Lobbyisten sollen Geldquellen offenlegen

Das Europaparlament will mehr Transparenz in Brüssel: Lobbyisten sollen sich beim Besuch von EU-Politikern im brüsseler Parlament registrieren lassen. Das Regsiter könnte bis zu 20.000 Personen umfassen.

Unter dem Eindruck der zunehmenden Tätigkeit von Lobbyisten in Brüssel hat sich der Verfassungsausschuss des Europaparlaments am Dienstag für eine Verschärfung der Regeln im Umgang mit Interessenvertretern ausgesprochen. Mit der Europawahl im Juni 2009 sollen sich nach dem Wunsch der Europaabgeordneten Lobbyisten, die in den europäischen Institutionen in Brüssel ein- und ausgehen, in ein gemeinsames, öffentlich einsehbares Register eintragen – und zwar verpflichtend. Die EU-Kommission arbeitet derzeit parallel an einem Online-Register, in das sich Lobbyisten ab diesem Frühjahr freiwillig eintragen sollen. „In Zukunft wird man über die Auftraggeber und die finanziellen Interessen von Lobbyisten besser Bescheid wissen“, erklärte Jo Leinen (SPD), der Vorsitzende des Verfassungsausschusses.

Zwischen 15 000 und 20 000 Lobbyisten arbeiten in Brüssel, die beispielsweise die Interessen von Chemiekonzernen, der Autoindustrie, Handwerksverbänden oder Umweltorganisationen vertreten. Nach den Angaben der Amsterdamer Nichtregierungsorganisation „Corporate Europe Observatory“ geben Firmen immer größere Summen aus, um sich bei den Entscheidungsträgern in Brüssel Gehör zu verschaffen. Auch wenn sich das Europaparlament nun eine strengere Offenlegungspflicht für die Brüsseler Lobbyisten wünscht, dürften künftig in der EU-Zentrale kaum so strenge Regeln wie in den USA gelten. Ein Lobbyist muss dort ein Handbuch mit fast 600 Seiten beherzigen, um nicht gegen bestehende Vorschriften zu verstoßen. Der CSU-Europaabgeordnete Ingo Friedrich sagte dem Tagesspiegel, die vom Verfassungsausschuss vorgeschlagene Regelung sei fair, weil sie „den Lobbyismus nicht verteufelt“.

Nach den Vorstellungen der Europaabgeordneten soll das geplante Register für Lobbyisten auch Auskunft über deren Auftraggeber und Budgets – zumindest in groben Umrissen – geben. Gleichzeitig soll nach der Entscheidung des Verfassungsausschusses auch im Europaparlament selbst in Zukunft strenger darauf geachtet werden, dass die dort bereits seit langem geltenden Regeln für Lobbyisten auch tatsächlich eingehalten werden. Seit 1996 müssen Interessenvertreter, die Zutritt zum EU-Parlament bekommen wollen, Angaben über sich und ihre Geldgeber liefern.

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