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Behördenakten sollen digitalisiert und verfügbar gemacht werden - es sei denn, es gibt gute Argumente gegen eine Veröffentlichung.

© Stephanie Pilick/ picture alliance / dpa

Regierungsdokumente veröffentlichen?: Mehr Transparenz - Druck auf Union wächst

Grüne fordern den Bundestag zu einem aktiven Behörden-Informationsgesetz auf - und die Berliner Volksentscheids-Initiative hat genug Unterschriften gesammelt.

Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag für ein umfassendes Transparenzgesetz eingebracht, nach dem Bundesbehörden, Ministerien und Kanzleramt amtliche Dokumente laufend im Internet veröffentlichen sollen. „Das Handeln von Regierung und Verwaltung muss transparenter, also offener und nachvollziehbarer werden“, heißt es in dem Antrag, der dem Tagesspiegel vorliegt. Das bisher bestehende Informationsfreiheitsgesetz (IFG) solle deshalb weiterentwickelt werden. In Hamburg ist ein solches Transparenzgesetz bereits in Kraft. Behörden sollen damit verpflichtet werden, aktiv Daten in Internetportalen bereitzustellen, statt wie bisher nur auf Antrag an Einzelne zu übermitteln. Die Grünen sehen dies als „Instrument der Teilhabe am Handeln des Staates und der Kontrolle der Verwaltung“ und verweisen auf „erhebliche Wertschöpfungspotenziale“. Der Bundesregierung werfen sie bei diesem Thema eine „unambitionierte Vorgehensweise“ und „politische Lethargie“ vor.

Ablehnung kommt aus der Union und dem Innenministerium

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber (SPD) hält ein solches Gesetz „für einen richtigen und wichtigen Schritt“. Voraussetzung wäre für ihn eine „objektive, unvoreingenommene und gründliche Bedarfserhebung“, sagte er dem Tagesspiegel. Sensible Daten wie etwa zur Landesverteidigung, zur inneren Sicherheit oder zu Geschäftsgeheimnissen könne der Gesetzgeber auch in einem Transparenzgesetz schützen. Allerdings könnte nach Kelbers Ansicht schon jetzt mehr getan werden: „Ich würde mir wünschen, dass auch ohne konkrete rechtliche Verpflichtung mehr Behörden von sich aus weitergehende Einblicke in ihre Arbeit gewähren würden.“

Ablehnung kommt im Bundestag nur noch von der Union. Auch das Bundesinnenministerium sieht auf Anfrage „keinen Anlass“ für ein Transparenzgesetz, da das IFG ausreiche und sich in der Praxis bewährt habe. Das IFG gilt allerdings nur für Einzel-Anträge, allgemeine Publikationspflichten fehlen. Auch ein weitreichendes Informationszugangsgesetz für die Presse war zuvor am Widerstand der Union gescheitert. Dennoch: "Der Wandel vom Aktengeheimnis und der Vertraulichkeit des Verwaltungshandelns zu einer transparenten Verwaltung, für die ein allgemeiner und voraussetzungsloser Zugang zu amtlichen Informationen eröffnet ist, wird von der Verwaltung umgesetzt", betont ein Ministeriumssprecher.

Berliner Initiative hat 23500 Unterschriften gesammelt

Die Berliner Initiative für einen Volksentscheid zu einem Landestransparenzgesetz hat unterdessen mit 23500 Unterschriften die erste Hürde genommen. Die Sammlung dauert noch bis Ende Oktober, dann sollen die Unterschriften noch im November übergeben werden. Nach Plänen der Initiative soll der Entscheid parallel zu den Bundestagswahlen 2021 stattfinden.

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