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Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU).

© Michael Kappeler/dpa

Regierung gegen Rechtsextremismus: Wenn aus einem Maßnahmenpaket ein Päckchen wird

Das Kabinett beschließt eine Reihe guter Absichten – und, immerhin, mehr Strafrecht für das Internet. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Passiert Bedrohliches, packt die Bundesregierung Pakete. So ist auch diesmal, nach der Ein-Mann-Terror-Attacke von Halle. Nun ist es das „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“, das vom Kabinett beschlossen wurde. In den Medien wird es als „Neun-Punkte-Plan“ vorgestellt.

Waffenrecht verschärfen – die Murmeltier-Maßnahme

„Das Signal ist klar: Wir handeln“, sagt Innenminister Seehofer (CSU). „Rechtsextremismus und Antisemitismus treten wir mit allen Mitteln des Rechtsstaats entgegen“, sagt Justizministerin Lambrecht (SPD).

Fangen wir hinten an. Punkt neun, „Ressourcen stärken“: Mehr Personal für Sicherheitsbehörden. Ein üblicher Wunsch, dessen Erfüllung den Haushaltsberatungen im Parlament vorbehalten ist. Kann man abziehen. Punkt acht, „Präventionsarbeit ausweiten“: Es folgen Floskeln aus der PR-Abteilung (nachhaltig, langfristig, sichern, stärken, verbessern, prüfen, nachjustieren).

Bleiben sieben Punkte. Melderecht anpassen, Gefährdete schützen: Prima. Punkt sechs, Schutz medizinischen Notdienst-Personals: Sicher gut – hat nur selten mit Extremismus zu tun. Abziehen.

Punkt fünf, schärferes Waffenrecht: Die Täglich-grüßt-das-Murmeltier-Maßnahme nach Amokläufen und Schießereien. Immer richtig, nie ausreichend und angesichts des Anlassgeschehens hilflos – das Gesetzgebungsverfahren läuft schon länger, und der Attentäter von Halle hatte seine Gewehre selbst gebastelt. Wird trotzdem mitgezählt.

Ein Symbol für Wertschätzung, aber keine praktische Hilfe

Punkt vier, Bearbeitung des Rechtsextremismus beim Verfassungsschutz intensivieren, Austausch mit Polizeien verstärken: Wenn das nicht längst passiert ist, wird man es jetzt kaum nachholen können. Kann weg.

Punkt drei, eine Ergänzung des Strafrechtsparagrafen „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“: Die pro Jahr Verurteilten sind hier an einer Hand abzuzählen. Künftig soll die Vorschrift auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker vor Netz-Hetze schützen, nicht nur Profis. Dann werden es ein paar mehr. Dennoch: Ein Symbol für Wertschätzung, aber keine praktische Hilfe. Punktabzug.

Zu viele fühlen sich unangreifbar

Punkt zwei, schärferes Strafrecht bei Netz-Beleidigung: Dergleichen ist überfällig. Auch Bedrohungen sollten besser erfasst werden können. Hier liegt die Hürde zu hoch. Niedersachsen fordert, aggressives Einschüchtern zu bestrafen; auch keine schlechte Idee. Punkt eins, eine Straftaten-Meldepflicht und weitere Auskunftspflichten für die Netzwerkbetreiber plus Zentralstelle beim Bundeskriminalamt: Sehr gut.

Aus neun Punkten werden vier, aus dem Paket wird ein Päckchen. Immerhin geht es an die richtige Adresse: Das Internet braucht mehr Strafrecht. Zu viele fühlen sich unangreifbar. Zu viele fühlen nichts als Wut. Um es mit Greta zu sagen: Ich will, dass ihr in Panik geratet.

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