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Grundsteuer zahlen alle Eigentümer von Immobilien - und viele Mieter.

© Jens Büttner/zb/dpa

Reform der Grundsteuer: BER der Finanzpolitik

Die von Karlsruhe verlangte Reform der Grundsteuer hatte absurde Züge - bis zuletzt. Es könnte eine Dauerbaustelle daraus werden. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Albert Funk

Die Historiker, die sich einmal daran machen werden, die Geschichte der Grundsteuerreform zu schreiben, haben eine vergnügliche Aufgabe vor sich. Sie sollten aber auch Zyniker sein. Nun ist Politik nicht immer eine sehr rationale Angelegenheit, auch dann nicht, wenn das Bundesverfassungsgericht der Auslöser eines Gesetzgebungsverfahren ist. Aber die Reform der Grundsteuer, von Karlsruhe vor anderthalb Jahren verlangt, mit einer sehr knappen Erfüllungsfrist bis Ende 2019 versehen und an diesem Freitag vom Bundestag beschlossen, geriet phasenweise in die Nähe absurden Theaters. Nach dem Richterspruch hätte es nahe gelegen, die mit der Föderalismusreform vor einigen Jahren entstandene Verfassungslage ernst zu nehmen und die Gesetzgebungszuständigkeit für die Grundsteuer den Ländern zu übertragen. Denn es gibt bei dieser Steuerart keinen vernünftigen Grund, der ein Bundesgesetz zwingend verlangt. Wodurch ist die Rechts- und Wirtschaftseinheit durch verschiedene Ländergesetze bedroht bei einer Steuer, deren Höhe von den Kommunen per Hebesatz bestimmt werden darf? Landes- und Kommunalautonomie hätte man spielend zusammenbringen können.

Doch wer rannte nach dem Karlsruher Urteil schnurstracks zum Bund und verlangte ein einheitliches Bundesgesetz? Die große Mehrheit der Länder. Finanzminister Olaf Scholz legte dann, nach Monaten des geheimnisumwitterten Grübelns, einen Vorschlag vor: ein wertbasiertes Modell, das er als Hamburger Bürgermeister noch abgelehnt hatte. Das war aber wegen der Orientierung an Einzelfallgerechtigkeit so komplex, dass die Länder nun wieder mit eigenen Vorschlägen kamen, um es durch Pauschalierungen und Typisierungen bei der Wertermittlung praktikabler zu gestalten. Das wiederum könnte nun aber dazu geführt haben, dass das Gesetz gleich wieder verfassungswidrig ist.

Als ob es um Gut und Böse ginge

Der Streit um Wert- oder Flächenmodell wurde ausgetragen in einer Weise, als ob es um Gut und Böse ginge. Dabei haben beide Ansätze ihre Vor- und Nachteile. Noch ein Grund, die Sache den Ländern zu überlassen, wo man je nach ideologischer Neigung oder auch nach Sachlage eigene Lösungen suchen kann. Das Ergebnis ist aber nun: Der Bund ist künftig der alleinige Gesetzgeber, es gibt ein Bundesgesetz, aber die Länder dürfen davon abweichen, und zwar so weit, dass sie praktisch ganz eigene Gesetze machen können. Tun es nach Bayern noch andere, und das wird kommen, dann hat man den Zustand, der mit einem schlichten Länderfreigabegesetz binnen Wochen erreichbar gewesen wäre.

Erst im Gesetzgebungsverfahren wurde zudem so richtig entdeckt, wie entscheidend die Umlagefähigkeit der Steuer auf Mieter bei dieser Reform ist. Denn bei dem Wertmodell, das nun im Bundesgesetz verwirklicht wurde, bedeutet sie, dass Vermögenszuwächse der vermietenden Eigentümer steuerlich bei den Mietern durchschlagen, denen das Objekt der Besteuerung gar nicht gehört. Die Vermieter haben den Wertzuwachs, die Mieter bezahlen ihn sozusagen über die Umlage, unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit. Als das den Wertmodellanhängern dämmerte, wollten sie die Umlage streichen. Doch warum sollen Mieter nun plötzlich gar nicht mehr an dieser Form der Kommunalfinanzierung beteiligt sein?

Kuriosum beim Finanzausgleich

Ein weiteres Kuriosum: Weil die Grundsteuer zu einem großen Teil auch in den Finanzausgleich zwischen den Ländern einfließt, man aber eine einheitliche Berechnung wollte, wurde beschlossen, dass alles nach dem Bundesgesetz berechnet wird - also auch in Ländern, die es gar nicht anwenden wollen. Wo also nach Fläche besteuert wird, was in Bayern geplant ist, muss dennoch parallel auch eine Wertberechnung erfolgen - ob nun nach pauschalen Kriterien oder mit den tatsächlichen Werten, war bis zuletzt nicht ganz klar. Aber warum nimmt man dann die Grundsteuer nicht einfach aus dem Finanzausgleich heraus und findet eine Lösung ohne sie?

Kurzum: Was bei der Grundsteuer zu erleben war, weckt Zweifel in mehrfacher Hinsicht. Und es wird, angesichts der Fehlkonstruktion, mutmaßlich immer weiter gehen. Der Bund will als Gesetzgeber machen können, die Länder wollen als Abweichler machen dürfen. Da droht eine Dauerbaustelle. Die Grundsteuer kann so zum BER der Steuerpolitik werden.

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