zum Hauptinhalt
Keine Rufschädigung, keine Irreführung, keine Verwechslungsgefahr, urteilte das Landgericht Rostock.

© Matthias Hufmann

Rechtsstreit zwischen Grünen und Verlag: Landfrust statt Landlust

Nach einer Parodie auf sein Magazin "Landlust" klagte der Verlag, Marktführer in Sachen Idylle, gegen die Schweriner Landtagsgrünen – und verlor.

Von den 12.000 Postkarten sind nur noch wenige da. Fast alle wurden im vergangenen Herbst verteilt, heißt es bei den Grünen im Schweriner Landtag. Der Rest seien begehrte Sammlerstücke. Auf den Karten zu sehen ist der Titel der Fake-Zeitschrift „Landfrust“. Frust statt Lust. Mit der Parodie auf das Wohlfühlmagazin „Landlust“ wollte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen auf das Thema Massentierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern aufmerksam machen. „Idylle mit Gülle“, lautete die Schlagzeile dazu. Die Kampagne sei gut angekommen, so die Grünen. Außer beim Landwirtschaftsverlag in Münster, dem Herausgeber von „Landlust“ (Auflage: eine Million). Der Verlag zog vor Gericht - und verlor. Auch die Einspruchsfrist ließ er nun ungenutzt verstreichen.

Keine Rufschädigung, keine Irreführung, keine Verwechslungsgefahr, lautete das Urteil des Landgerichts Rostock im Februar. Für jeden durchschnittlich informierten Betrachter sei es unzweifelhaft, dass mit der Postkarte „lediglich eine politische Aussage verbunden ist und keine wirtschaftlichen Vorteile erzielt werden sollen“, heißt es in der Begründung. Zwar lehne sich „Landfrust“ schriftbildlich und phonetisch an die geschützte Wort-Bild-Marke „Landlust“ an. Jedoch solle auf der Postkarte nur „eine lose assoziative gedankliche Verbindung im Rahmen einer Parodie hergestellt werden“. Die Botschaft an den Kläger: Der auf der Karte befindliche Hinweis auf eine Internetseite zur Massentierhaltung richtet sich nicht an die potenziellen Käufer von „Landlust“, „sondern vor allem an einen politisch interessierten Personenkreis mit einer entsprechenden politischen Aussage.“

David gegen Goliath

Die Grünen im Schweriner Schloss haben nach dem Urteil erst einmal aufgeatmet - und auch jetzt nach Ablauf der Einspruchsfrist. Groß war der Schreck, als im November das Anwaltsschreiben mit der Abmahnung eintraf. Sie sollten die Karten nicht weiter verbreiten dürfen. Antrag auf Einstweilige Verfügung. Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung: bis zu 250.000 Euro. Die Grünen lehnten ab. „Es war ein bisschen wie David gegen Goliath“, sagt eine Sprecherin. Die kleine Fraktion, verklagt von der großen und auflagenstarken Zeitschrift. „Verstehen konnten wir das nicht.“

Beim Landwirtschaftsverlag können sie etwas anderes nicht verstehen – das Urteil. „Die Postkarte der Grünen ist in unseren Augen eine Schmähkritik, eine Werbung unter der Gürtellinie“, sagt Rechtsanwältin Gabriela Hellwig dem Tagesspiegel. „Wir wurden hier mit unserer Zeitschrift vor den Karren der Fraktion gespannt, die versucht hat, den Bekanntheitsgrad der Landlust für ihre parteipolitischen Zwecke zu nutzen.“ Der Verlag hat die Einspruchsfrist gegen das Urteil trotzdem verstreichen lassen. Die Grünen hätten ausdrücklich anwaltlich versichert, so Hellwig, „dass die Postkartenaktion nicht wiederholt wird.“ Sammler sollten sich also beeilen.

Matthias Hufmann

Zur Startseite