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Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang will sich auf anderes konzentrieren als eigene Fehler.

© Fabrizio Bensch / REUTERS

Rechtsstreit mit AfD: Das schlechte Gewissen des Verfassungsschutz-Präsidenten

Amtschef Haldenwang akzeptiert überraschend, dass er die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen darf. Doch warum war er nicht vorsichtiger? Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD per öffentlicher Verkündung als Prüffall einstufen durfte, ist geklärt: Es durfte nicht. Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts, wonach das BfV mit seiner Mitteilung von Mitte Januar seine Kompetenzen überschritt, wird rechtskräftig. Amtschef Thomas Haldenwang erklärte den eher überraschenden Verzicht auf Rechtsmittel, man wolle sich lieber auf „vorrangige Aufgaben“ konzentrieren, die Beobachtung der als Verdachtsfälle eingestuften Teilorganisationen „Flügel“ und „Junge Alternative“. Mit anderen Worten: Kleiner Unfall, Leute, bitte weitergehen; hier gibt es nichts zu sehen.

Tatsächlich ist der Streit unbedeutend. Das BfV hat längst Fakten geschaffen. Wer in der AfD nicht von den Radikalen abrückt, stempelt sich automatisch vom Prüf- zum möglichen Verdachtsfall. Die Partei diskutiert, wie sie mit Hetzern verfährt, Innenminister in Bund und Ländern kündigen an, die eigenen Reihen auf AfD-Anhänger zu durchleuchten. Ein staatlich verordnetes Großreinemachen mit viel Unterstützung in den Medien. Die Schurkenpartei auf dem Weg zur Läuterung.

Dass der Anstoß dafür ein Verstoß war, und zwar ein gerichtlich festgestellter Rechtsverstoß, wird geflissentlich übergangen. Logisch, man will sich auf anderes „konzentrieren“ als auf eigene Fehler. Dabei gibt es im Verfassungsschutzgesetz eine ausdrückliche Vorschrift für die Veröffentlichung von Verdachtsfällen. Nur eben keine für Prüffälle.

Die Verdachtsnorm ist recht neu. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2013 eine Rechtsgrundlage angemahnt, wenn in Verfassungsschutzberichten Organisationen auftauchen, gegen die lediglich Anhaltpunkte für grundgesetzwidrige Bestrebungen vorliegen. Angesichts der privilegierten Stellung von Parteien, ihrem Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb, wäre ein gewisses Maß an Vorsicht geboten gewesen, um einen – noch harmloseren – Prüffall zu kommunizieren. Am besten, das BfV hätte in der Öffentlichkeit aktiv über die Einstufung von „Flügel“ und „JA“ gesprochen. Und nur auf Anfrage von Parlamentarierinnen oder Journalisten über die weiteren Aktivitäten gegen die Partei.

Bedenkt man, dass das BfV für einiges an Steuergeld in diesem Fall wie auch sonst die durchaus teure Bonner Anwaltskanzlei Redeker als externe Berater engagiert, wird aus der Unsensibilität ein graduelles Versagen. Oder schlimmer: Juristische Bedenken werden weggewischt, weil manche Behördenleiter die rechtsstaatlich kritikwürdige Angewohnheit haben, von ihren gesetzlichen Aufgaben auf ihre Befugnisse zu schließen. Wie war es hier? Man weiß es nicht, ein paar ehrliche Worte von BfV-Chef Haldenwang gibt es dazu noch nicht. Offenbar hat er ein schlechtes Gewissen. Denn sonst wäre er in die nächste Instanz gegangen.

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